Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - I-9 U 138/11, 9 U 138/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen Schäden durch die Errichtung einer Bohrpfahlwand auf dem Nachbargrundstück
- rabüro.de
Zur nachbarrechtlichen Haftung wegen Zuführung unwägbarer Stoffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 906 Abs. 2 S. 2
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen Schäden durch die Errichtung einer Bohrpfahlwand auf dem Nachbargrundstück - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftet vertiefender Eigentümer gegenüber entfernterem Nachbarn?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Bauherrn für durch eine Vertiefung des Grundstücks verursachte Schäden auch gegenüber entfernteren Nachbarn?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen Schäden durch die Errichtung einer Bohrpfahlwand auf dem Nachbargrundstück
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Bauherrn für durch eine Vertiefung des Grundstücks verursachte Schäden auch gegenüber entfernteren Nachbarn?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet der vertiefende Grundstückseigentümer auch gegenüber dem entfernteren Nachbarn? (IBR 2012, 517)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 6 O 57/01
- OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - I-9 U 138/11, 9 U 138/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1979
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52
Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Das vom Landgericht zitierte Urteil des Bundgerichtshofes vom 22.12.1953 (BGHZ 12, 75 ff.) betreffe einen anders gelagerten Sachverhalt und entspreche nicht mehr der heutigen Rechtswirklichkeit.Die Entscheidung des Bundesgerichthofes vom 22.12.1953 (BGHZ 12, 75 ff.) steht dieser Würdigung nicht entgegen.
- BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99
Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Der Ausgleichsanspruch ist nicht auf die Folgen der Zuführung unwägbarer Stoffe beschränkt, sondern hat auch andere Störungen, insbesondere Schädigungen wegen einer unzulässigen Vertiefung (§ 909 BGB), um die es hier neben Erschütterungen geht, zum Gegenstand (vgl. BGH NJW 2001, 1865, 1866 m.w.N.).Der Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB dient als Kompensation für den Ausschluss primärer Abwehransprüche (vgl. BGH NJW 2001, 1865, 1866).
- BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kommt - neben dem hier vorliegenden Fall einer aus tatsächlichen Gründen nicht abwendbaren rechtswidrigen Beeinträchtigung - u.a. in Betracht, wenn die Ausübung an sich bestehender Rechte durch die aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringende Pflicht zur Rücksichtnahme ausnahmsweise ausgeschlossen ist, ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen aber dringend geboten erscheint (vgl. BGHZ 28, 110, 114 f.).
- BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB besteht nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig dann, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, der betroffene Eigentümer jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und die dadurch entstehenden Nachteile das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigungen überschreiten (vgl. BGH NJW 1984, 2207, 2208 m.w.N.). - BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Damit dem Ersatzverpflichteten aus dieser Schadensverlagerung kein Vorteil entsteht, kann bei Auseinanderfallen von Gläubigerstellung und geschütztem Interesse die Drittschadensliquidation dazu führen, dass der Schaden dem Ersatzberechtigten zugerechnet wird (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 2734, 2735;… Palandt/Grüneberg, 71. Aufl., Vorb. § 249 BGB Rdnrn. 105 ff. m. w. N.). - BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Ein zur Rücksichtnahme verpflichtendes nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis setzt indes nicht zwingend voraus, dass die beteiligten Grundstücke unmittelbar aneinandergrenzen (vgl. BGH NJW 2003, 1392, 1393). - BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Verzug tritt allerdings nur ein, wenn der Schuldner den geschuldeten Betrag zuverlässig ermitteln kann (vgl. BGH NJW 2006, 3271, 3272;… Palandt/Grüneberg, § 286 BGB Rdnr. 20).
- OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 5 U 46/16
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen Schäden durch Abbruchmaßnahmen auf …
Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB besteht nach der Rechtsprechung regelmäßig dann, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, der betroffene Eigentümer jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu unterbinden und die dadurch entstehenden Nachteile das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überschreiten ( BGH, Urteil vom 02.03.1984, V ZR 54/83, NJW 1984, 2207; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012, 9 U 138/11, BauR 2012, 1979; ).