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OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Zahlungen auf Grund eines Versicherungsfalls i.R.v. Schäden und Folgeschäden am Lastenaufzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 812
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.03.1993 - 24 O 328/92
- OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 15.09.1988 - 5 U 274/87
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94
Dann ist anzunehmen, daß bei Fragen, die sowohl im Ausgangsprozeß als auch im Deckungsprozeß entscheidungserheblicu sind, eine Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im Ausgangsprozeß für den Deckungsprozeß besteht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 25 m. w. N. ).Auch diese Wirkung gilt im Verhältnis zweier verschiedener Deckungsprozesse, die nicht haftpflichtrechtliche Feststellungen zum Gegenstand haben, nicht.
- OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der …
Zwar mag die vorbehaltslose Zahlung betreffend diese Zahlung ein deklaratorisches Schuldankerkenntnis darstellen, so dass in diesem Verhältnis mit dieser Zahlung alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen sind und damit auch Rückforderungsansprüche nicht bestehen (vgl. zur Wertung der vorbehaltslosen Zahlung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Senat, Urteil vom 08.03.1994, Az: 9 U 14/94, zitiert nach juris).