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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12546
OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99 (https://dejure.org/2000,12546)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.06.2000 - 9 U 144/99 (https://dejure.org/2000,12546)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 9 U 144/99 (https://dejure.org/2000,12546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 2 S. 2 GmbHG; § 20 GmbHG; § 288 BGB; § 181 BGB; § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB; § 43 Abs. 4 GmbHG; § 154 Abs. 1 BGB; § 15 Abs. 4 GmbHG; § 125 BGB
    Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten ausßerhalb des normalen Mandats; Persönliche Haftung eines Gesellschafters; Eigenwirtschaftliche Nutzung von Bürogegenständen durch Geschäftsführer; Normative Auslegung des Parteiwillens; Erbringung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten ausßerhalb des normalen Mandats; Persönliche Haftung eines Gesellschafters; Eigenwirtschaftliche Nutzung von Bürogegenständen durch Geschäftsführer; Normative Auslegung des Parteiwillens; Erbringung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Gewährung eines Darlehens durch einen Steuerberater; Begriff der gewerbsmäßigen Vermietung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99
    Davon hat die Rechtsprechung beim Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten zwar in Bezug auf die Erbringung der freiberuflichen Leistung eine Ausnahme zu Gunsten der Einzelvertretung gemacht (vgl. BGHZ 56, 357 [BGH 06.07.1971 - VI ZR 94/69] ; 83, 330 [BGH 21.04.1982 - IVa ZR 291/80] ; 97, 277 [BGH 25.03.1986 - VI ZR 90/85] ; BGH WM 1990, 191 [BGH 17.10.1989 - XI ZR 158/88] ), jedoch diese Abweichung von der gesetzlichen Regelung aus der Verkehrsauffassung entnommen.
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99
    Davon hat die Rechtsprechung beim Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten zwar in Bezug auf die Erbringung der freiberuflichen Leistung eine Ausnahme zu Gunsten der Einzelvertretung gemacht (vgl. BGHZ 56, 357 [BGH 06.07.1971 - VI ZR 94/69] ; 83, 330 [BGH 21.04.1982 - IVa ZR 291/80] ; 97, 277 [BGH 25.03.1986 - VI ZR 90/85] ; BGH WM 1990, 191 [BGH 17.10.1989 - XI ZR 158/88] ), jedoch diese Abweichung von der gesetzlichen Regelung aus der Verkehrsauffassung entnommen.
  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99
    Davon hat die Rechtsprechung beim Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten zwar in Bezug auf die Erbringung der freiberuflichen Leistung eine Ausnahme zu Gunsten der Einzelvertretung gemacht (vgl. BGHZ 56, 357 [BGH 06.07.1971 - VI ZR 94/69] ; 83, 330 [BGH 21.04.1982 - IVa ZR 291/80] ; 97, 277 [BGH 25.03.1986 - VI ZR 90/85] ; BGH WM 1990, 191 [BGH 17.10.1989 - XI ZR 158/88] ), jedoch diese Abweichung von der gesetzlichen Regelung aus der Verkehrsauffassung entnommen.
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 158/88

    Abschluß eines Beratungsvertrages mit einer Steuerberater-Sozietät;

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99
    Davon hat die Rechtsprechung beim Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten zwar in Bezug auf die Erbringung der freiberuflichen Leistung eine Ausnahme zu Gunsten der Einzelvertretung gemacht (vgl. BGHZ 56, 357 [BGH 06.07.1971 - VI ZR 94/69] ; 83, 330 [BGH 21.04.1982 - IVa ZR 291/80] ; 97, 277 [BGH 25.03.1986 - VI ZR 90/85] ; BGH WM 1990, 191 [BGH 17.10.1989 - XI ZR 158/88] ), jedoch diese Abweichung von der gesetzlichen Regelung aus der Verkehrsauffassung entnommen.
  • KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00

    Rechtzeitige Zustellung eines Mahnbescheids - "demnächst" im Sinne des § 693 Abs.

    Insbesondere auch im Hinblick auf die Höhe der mit der Beklagten vereinbarten Miete muss auch davon ausgegangen werden, dass die Klägerin die Vermietungen mit der Absicht vornimmt, Einnahmen zu erzielen (OLG Celle in OLGR Celle 2000, 217).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7273
OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 144/99 (https://dejure.org/2000,7273)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2000 - 9 U 144/99 (https://dejure.org/2000,7273)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 9 U 144/99 (https://dejure.org/2000,7273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerklage: Rechtsmitteleinlegung des Widerklägers gegen klageabweisendes Teilurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 389 BGB ; § 390 BGB
    Fehlen einer aktiven Durchsetzbarkeit eines Schadensersatzanspruchs wegen Verjährung; Auskunftsanspruch als vorbereitender Hilfsanspruch; Aussetzung einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Teilversäumnisurteils

  • Wolters Kluwer

    Fehlen einer aktiven Durchsetzbarkeit eines Schadensersatzanspruchs wegen Verjährung; Auskunftsanspruch als vorbereitender Hilfsanspruch; Aussetzung einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Teilversäumnisurteils

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