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   OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01   

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https://dejure.org/2001,1605
OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01 (https://dejure.org/2001,1605)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2001 - 9 U 148/01 (https://dejure.org/2001,1605)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2001 - 9 U 148/01 (https://dejure.org/2001,1605)
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Entkonfiguration des Notebooks

§ 3 FernAbsG (jetzt § 312d Abs. 2 BGB), bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist erst bei vollständiger Erfüllung (außer im Falle des Dauerbezugs);

§ 3 Abs. 2 Satz 1 FernAbsG 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB), wann liegt Anfertigung nach Kundenspezifikation vor? (hier: verbraucherfreundliche Auslegung, bestätigt durch BGH, 19.3.03, Az. VIII ZR 295/01);

§ 3 FernAbsG, § 361a BGB <Fassung bis 31.12.01> (§§ 312d, 355 BGB <Fassung seit 1.1.02>) nicht nur die Rücksendekosten, sondern auch die Hinsendekosten gehen im Falle der Rückabwicklung zu Lasten des Verkäufers (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 FernAbsG = § 1 Abs. 1 Nr. 7 BGB-InfoV steht dieser Auslegung nicht entgegen)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Widerrufsrecht und Rückabwicklung bei Produkten aus vom Kunden zusammengestellten Komponenten

  • JurPC

    FernAbsG § 3 Abs. 1 S. 2 (a.F.)
    Widerrufsrecht beim Kauf eines Laptops

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsverfahren; Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes; Ansprüche aus einem Rückgewährverhältnis; Widerrufsbelehrung in allgemeinen Geschäftsbedingungen ; Beginn der Widerrufsfrist

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsrecht - Belehrung hierüber in den AGB - individuelle Konfiguration

  • Judicialis

    FernAbsG § 3 II Nr. 1

  • haerting.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz bei Kaufvertrag über speziell nach den Kundenwünschen ausgestattes Notebook

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Widerrufsrecht des Käufers ist bei der Lieferung einer nach den Wünschen des Kunden konfigurierten Computeranlage nicht ausgeschlossen

  • heise.de (Pressebericht)

    Versandkostenerstattung nach Widerruf einer Bestellung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
    Denn weitere Voraussetzung für den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile ist, dass Sachen vorenthalten werden, auf deren ständige Verfügbarkeit der Berechtigte für die eigenwirtschaftliche Lebensführung typischerweise angewiesen ist ( so GrS BGH NJW 1993, S. 1793, 1794).
  • AG Ulm, 17.07.1996 - 3 C 1418/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
    Dies ist nach Auffassung des Senats bei einem Notebook auch heute noch nicht der Fall (so auch AG Ulm NJW-RR 1997, S. 556, 557 und Heinrichs-Palandt, Rdnr. 26 vor § 249 BGB).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
    Dies gilt auch bei nur teilweiser Finanzierung des Kaufpreises (so BGH NJW 1995, S. 3386 zum wortgleichen § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKG).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98

    Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
    Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
    Dies entspricht der Definition des Unterschiedes zwischen einem Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag und einem Werkvertrag (vgl. BGH WM 1998, S. 2436, 2437; Peters-Staudinger, Rdnr. 20 zu § 651 BGB; Huber-Soergel, Rdnr. 264 vor § 433 BGB; Sprau-Palandt Rdnr. 4 zu § 651 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99

    Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
    Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt, OLG-Report 2002, 33) hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Beklagte auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im übrigen verurteilt, an den Kläger 10.377,99 DM (den gezahlten Preis für das Notebook und dessen Zusatzausstattung zuzüglich der Versendungs- und Rücksendekosten) nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Notebooks sowie weitere 70 DM nebst Zinsen - hierbei handelt es sich um eine Rückerstattung zuviel gezahlter Versendungskosten - zu zahlen.
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 15 U 226/06

    Belastung des Verbrauchers mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware

    Insbesondere sind die Versandkosten nicht Teil der in § 346 Abs. 1 BGB normierten Rückgewährpflicht (Palandt/Grüneberg, 66. Auflage, § 346 RZ 5; unzutreffend insoweit OLGR Frankfurt 2002, 33ff.).
  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07

    Vorlagebeschluss zur Erstattung der Hinsendekosten beim Widerruf

    b) Soweit demgegenüber jedoch auch vertreten wird, dass die Kosten der Zusendung, die der Käufer dem Verkäufer gezahlt hat, unter die Rückgewährpflicht des Verkäufers gemäß § 346 Abs. 1 BGB fallen (OLG Frankfurt am Main, CR 2002, 638, 642; Braun, ZGS 2008, 129, 133 f.; Brönneke, MMR 2004, 127, 129; Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335, 1339 f.; Kazemi, MMR 2006, 246), führt das zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Karlsruhe, 19.12.2005 - 10 O 794/05

    Widerruf eines Fernabsatzvertrages: Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers für

    Aus Sicht des Verbrauchers handelt es sich bei den bezahlten Versandkosten ebenfalls um seine Leistung an den Unternehmer, weshalb sie ihm nach §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 1 BGB zurückzuerstatten ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.2001, Az. 9 U 148/01; das Urteil wurde insgesamt durch den BGH, Urt. v. 19.03.2003, Az. VIII ZR 295/01, NJW 2003, 1665, aufrechterhalten).
  • OLG Schleswig, 24.04.2008 - 7 U 81/06

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Querschnittslähmung;

    Aufgrund eines Rechtsstreits beim Landgericht Kiel/Oberlandesgericht Schleswig (17 O 247/99; 9 U 148/01) zahlt die Beklagte zu 2. dem Kläger eine Rente von 740, 52 EUR monatlich für vermehrte Bedürfnisse aufgrund behindertengerechten Wohnbedarfs und eine weitere Rente von 1.687,26 EUR pro Quartal für den Pflegebedarf, der von seiner Familie gewährt wird (monatlich 562, 42 EUR).

    Unabhängig vom Unfallgeschehen war es dem Kläger gestattet, sich einen neuen Pkw anzuschaffen; dieses zum einen deshalb, weil Kraftfahrzeuge nach etwa fünf Jahren abgeschrieben sind (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 5. November 2003, 9 U 148/01), ein Fahrzeugwechsel nach dieser Zeit also üblich ist; zum anderen auch deshalb, weil der Kläger gerade wegen seiner Behinderung auf eine sichere und vor allem verlässliche Beförderung angewiesen ist und ältere Fahrzeuge diese Sicherheit wegen ihrer Reparaturanfälligkeit nicht mehr bieten.

    Diese Leistungen unterliegen den vermehrten Bedürfnissen des Klägers, sie sind mit der vom Landgericht Kiel und Oberlandesgericht Schleswig zuerkannten Rente erfasst worden (17 O 247/99; 9 U 148/01).

  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2002 - 1 S 20/02

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektronischen und Standardbausteinen

    Zu demselben Ergebnis kommt auch das OLG Frankfurt (CR 2002, 638 m. Anm. Schirmbacher) auf der Grundlage einer ebenfalls überzeugenden teleologischen Auslegung des Gesetzes.
  • LG Hamburg, 02.12.2005 - 406 O 127/05

    Verlangen des Onlinehändlers nach Benutzung eines Retourenscheins und zum Abzug

    Die Kosten der Hinsendung sind dem Kunden im Falle eines Rückgabeverlangens jedoch nach §§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB zu erstatten bzw. muss er sie gar nicht erst bezahlen (OLG Frankfurt CR 2002, 638, 642, bestätigt durch BGH NJW 2003, 1665 ff.; Brönneke, Abwicklungsprobleme beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften, MMR 2004, 127, 129 f.).
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