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   OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20   

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https://dejure.org/2021,55569
OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20 (https://dejure.org/2021,55569)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2021 - 9 U 15/20 (https://dejure.org/2021,55569)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2021 - 9 U 15/20 (https://dejure.org/2021,55569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Unterlassung oder Schutzmaßnahmen gegenüber den Betreiber eines Windrades

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob/wann ein Kläger vom Betreiber einer Windenergieanlage Unterlassung des Betriebs der Windenergieanlage oder mindestens Schutzmaßnahmen verlangen kann.

  • rechtsportal.de

    Unterlassung des Betriebs einer Windenergieanlage Immissionsschutzrechtliche Duldungspflicht eines gestörten Nachbarn Unwesentliche Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück Mehr als 440 Meter entfernte Anlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage; Charakterisierung mehrerer Windkraftanlagen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).

    Das OVG Schleswig entscheidet in gefestigter Rechtsprechung, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer Windenergieanlage in der Regel durch Infraschall keine erheblichen Belästigungen mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m durch die Windenergieanlage regelmäßig nur ein Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt wird; wissenschaftlich gesicherte Hinweise darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht, gibt es danach nicht (vgl. nur OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43).

    Allerdings verweist etwa der LUBW-Bericht vom Februar 2016 ausdrücklich darauf, dass die dort ermittelten Messergebnisse im Einklang mit denen ähnlicher Untersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene stünden, betont aber zugleich, dass es derzeit keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in dem in den jeweiligen Abständen gemessenen Bereich des für den Infraschall und Teile des tieffrequenten Frequenzbereichs einschlägigen Bewertungspegels dB (G) gebe (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43).

  • LG Itzehoe, 21.01.2020 - 7 O 294/18

    Sachverständigenbeweis von Schallimmissionen durch eine Windenergieanlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 21. Januar 2020, Az. 7 O 294/18, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 21. Januar 2020, zugestellt am 29. Januar 2020, zum Az. 7 O 294/18 wird abgeändert.

  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 18/19

    Windenergie-Infraschall könnte schädlich sein

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    Zudem weise das Schallnachmessungsgutachten Messungen von 10:50 Uhr bis 14:46 Uhr aus; eine Messdauer von etwa vier Stunden aber sei nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 13. Juni 2019 - 7 U 18/19) unter Verweis auf die Ziffer 6.4 der TA Lärm nicht ausreichend.

    Zudem komme nach dem Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 13. Juni 2019 (Az. 7 U 18/19) den gesetzlichen Grenz- oder Richtwerten nur eine Indizwirkung, nicht aber eine bindende Wirkung zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 8 B 935/17

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).

    Sie greift auf ministerielle Erlasse (etwa Nr. 5.6.1.1 Windenergie-Erlass Baden-Württemberg; Nr. 7.7 Windenergie-Erlass Bayern vom 19. Juli 2016), Messprojekte und Untersuchungen zurück, die von Landesanstalten, Landesumweltämtern und Messinstituten an verschiedenen Windenergieanlagentypen durchgeführt wurden (vgl. BayVGH, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017, a.a.O. juris Rn. 40 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    Ob sich eine Beeinträchtigung nur als unwesentlich in diesem Sinne darstellt, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 10).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    Hingegen braucht er nicht nachzuweisen, dass die Beeinträchtigung wesentlich ist (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, Rn. 13 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20
    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2022 - 8 A 1575/19

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erhöhung

    Ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. Februar 2021 - 5 S 305/19 -, juris Rn. 46 f. (für den Zeitpunkt Juli 2018), und Beschluss vom 19. Juni 2018 - 10 S 186/18 -, juris Rn. 11 (für den Zeitpunkt Juli 2017); VG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2018 - 28 K 5087/17 -, juris Rn. 39 ff., 61 (für den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des VG); a. A., allerdings für zurückliegende Zeitpunkte, Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2019 - 12 ME 105/18 -, juris Rn. 65 f. (für Dez. 2016); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17 -, juris Rn. 129 (für Mai 2016); Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088 u. a. -, juris Rn. 39 (für Nov. 2014); OVG M.-V., Urteil vom 10. April 2018 - 3 LB 133/08 -, juris Rn. 99 (für Juni 2003); OVG Saarl., Beschluss vom 3. November 2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 20 (für Dez. 2016); für ein Fortbestehen der Bindungswirkung der TA Lärm OLG Schleswig, Urteil vom 10. November 2021 - 9 U 15/20 -, juris Rn. 57.
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