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   OLG Hamm, 26.07.2016 - I-9 U 150/15   

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https://dejure.org/2016,28964
OLG Hamm, 26.07.2016 - I-9 U 150/15 (https://dejure.org/2016,28964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2016 - I-9 U 150/15 (https://dejure.org/2016,28964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - I-9 U 150/15 (https://dejure.org/2016,28964)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung der Leistungen des Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall wegen Nichtbestehens einer rechtlichen Verpflichtung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall; Bereicherungsanspruch; Entschädigungsleistung; Haftpflichtversicherer; Rechtsgrund

  • rechtsportal.de

    Rückforderung der Leistungen des Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall wegen Nichtbestehens einer rechtlichen Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voreilige Regulierung eines Unfallschadens - Rückzahlungspflicht?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall bei unabwendbarem Ereignis

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unfall: Geld behalten, wenn die Kfz-Versicherung ohne Grund bezahlt?

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
    Auch wenn bloße Zweifel am Bestehen der Nichtschuld einem Herausgabeverlangen nicht entgegenstehen, kann nach den besonderen Umständen des Einzelfalls bei Leistung trotz bestehender Zweifel ein Verzicht auf Bereicherungsansprüche zu sehen sein, wenn der Empfänger aus dem Verhalten des Leistenden nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, der Leistende wolle die Leistung gegen sich gelten lassen, unabhängig vom Bestehen der Schuld (BGH v. 09.05.1960 - III ZR 32/59 - juris Rn. 28 - BGHZ 32, 273, 280).

    Auch wenn bloße Zweifel am Bestehen der Nichtschuld einem Herausgabeverlangen nicht entgegenstehen, kann nach den besonderen Umständen des Einzelfalls bei Leistung trotz bestehender Zweifel ein Verzicht auf Bereicherungsansprüche zu sehen sein, wenn der Empfänger aus dem Verhalten des Leistenden nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, der Leistende wolle die Leistung gegen sich gelten lassen, unabhängig vom Bestehen der Schuld (BGH v. 09.05.1960 - III ZR 32/59 - juris Rn. 28 - BGHZ 32, 273, 280).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
    Handelt es sich bei einer bzw. mehreren der Zufahrtswege um eine gegenüber den Durchfahrtsgassen zwischen den Parkplätzen nochmals baulich größer und breiter ausgestalteten Zufahrtsstraße, so kann § 8 StVO, ob unmittelbar oder analog zur Anwendung kommen (KG v. 12.10.2009 - 12 U 233/08 -, juris, vgl. hierzu auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28. Juli 2006 - 10 U 28/06 - juris - VerkMitt 2007, Nr. 43, OLG Düsseldorf v. 23.10.2010 - 1 U 156/09 - juris).
  • OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 26/14

    Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
    Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem - wie hier - öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar (Senat U.v. 29.08.2014 - 9 U 26/14 - juris Rn. 16 - MDR 2014, 1313 m.w.N.).
  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
    Handelt es sich bei einer bzw. mehreren der Zufahrtswege um eine gegenüber den Durchfahrtsgassen zwischen den Parkplätzen nochmals baulich größer und breiter ausgestalteten Zufahrtsstraße, so kann § 8 StVO, ob unmittelbar oder analog zur Anwendung kommen (KG v. 12.10.2009 - 12 U 233/08 -, juris, vgl. hierzu auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28. Juli 2006 - 10 U 28/06 - juris - VerkMitt 2007, Nr. 43, OLG Düsseldorf v. 23.10.2010 - 1 U 156/09 - juris).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH v. 07.02.2012 - VI ZR 133/11 - juris - NJW 2012, 1953).
  • OLG Naumburg, 28.07.2006 - 10 U 28/06

    Verwirrung auf Parkplätzen von Einkaufszentren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 150/15
    Handelt es sich bei einer bzw. mehreren der Zufahrtswege um eine gegenüber den Durchfahrtsgassen zwischen den Parkplätzen nochmals baulich größer und breiter ausgestalteten Zufahrtsstraße, so kann § 8 StVO, ob unmittelbar oder analog zur Anwendung kommen (KG v. 12.10.2009 - 12 U 233/08 -, juris, vgl. hierzu auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28. Juli 2006 - 10 U 28/06 - juris - VerkMitt 2007, Nr. 43, OLG Düsseldorf v. 23.10.2010 - 1 U 156/09 - juris).
  • LG Bremen, 06.10.2021 - 1 S 111/20

    Umfangreiche Modernisierung: Wie hat ein Erhöhungsverlangen auszusehen?

    § 814 BGB greift nur dann ein, wenn dem Leistenden selbst ein widersprüchliches Verhalten vorzuwerfen ist (OLG Hamm BeckRS 2016, 16433).
  • OLG Celle, 27.02.2018 - 14 U 114/17

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger;

    Dafür ist positive Kenntnis von der Nichtschuld erforderlich (OLG Karlsruhe, ZfSch 1989, 169; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016, 9 U 150/15 - juris -), wobei eine sog. Parallelwertung in der Laiensphäre ausreicht.
  • LG Bremen, 10.02.2020 - 1 S 1/19

    Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung

    § 814 BGB greift nur dann ein, wenn dem Leistenden selbst ein widersprüchliches Verhalten vorzuwerfen ist (OLG Hamm BeckRS 2016, 16433).
  • AG Bremen, 03.05.2022 - 6 C 509/18
    Maßgeblich ist dabei, wie das Verhalten des Leistenden im Einzelfall objektiv aufzufassen ist (OLG Hamm Urt. v. 26.7.2016 - 9 U 150/15, BeckRS 2016, 16433).
  • AG Marl, 25.03.2019 - 24 C 384/18

    Verkehrsunfall - Rückforderung Vorschusszahlung durch Versicherung

    In einem solchen Fall kann die Haftpflichtversicherung den geleisteten Vorschuss nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückverlangen (OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016, 9 U 150/15, Rn. 29, juris).
  • AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19

    Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum

    Denn § 814 BGB greift nur dann ein, wenn dem Leistenden ein selbstwidersprüchliches Verhalten vorzuwerfen ist (OLG Hamm BeckRS 2016, 16433).
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   KG, 20.11.2018 - 9 U 150/15   

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https://dejure.org/2018,65234
KG, 20.11.2018 - 9 U 150/15 (https://dejure.org/2018,65234)
KG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 9 U 150/15 (https://dejure.org/2018,65234)
KG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 9 U 150/15 (https://dejure.org/2018,65234)
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