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   OLG Köln, 27.09.1994 - 9 U 150/94   

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https://dejure.org/1994,1839
OLG Köln, 27.09.1994 - 9 U 150/94 (https://dejure.org/1994,1839)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.1994 - 9 U 150/94 (https://dejure.org/1994,1839)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 1994 - 9 U 150/94 (https://dejure.org/1994,1839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 33 VVG; § 61 VVG; § 9 VHB; § 33 VHB; § 34 VHB
    Rechtzeitigkeit Schadensanzeige Fahrlässigkeit Versicherung Hausratsversicherung Feuer Brand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz aus einer Hausratversicherung wegen eines Wohnungsbrands; Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Löschen der Kerzen eines Adventskranzes; Möglichkeit eines schadensverursachenden Funkenflugs; Umfang der Pflicht zur unverzüglichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 33; VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a; VHB 84 § 21 Nr. 1 a
    Brand durch Funkenflug nach Ausblasen der Kerzen eines Adventskranzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB §§ 9, 33, 34; VVG §§ 33, 61

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln zum Umfang der Pflicht, sich über das komplette Erlöschen von Adventskranzkerzen zu vergewissern - Glimmt der Docht noch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1480
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 7 U 116/05

    Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Schadensanzeige bei Kenntnis von einem

    Vielmehr genügte es, dass in Betracht kam, dass die Wasserschäden möglicherweise auf versicherte Umstände zurückzuführen waren, um die Anzeigepflicht auszulösen (vgl. auch OLG Köln VersR 1995, 1480; Landgericht Amberg, VersR 1988, 149).
  • LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03

    Ausgestaltung der Leistungspflicht einer Feuerversicherung gegenüber einem

    Schon in objektiver Hinsicht scheidet die Annahme einer groben Fahrlässigkeit aus, denn - auch bei Zugrundelegung der Ablenkung durch ein unerwartetes Geräusch aus dem Fernsehgerät - ist die Schadenswahrscheinlichkeit nicht so offenkundig groß, dass es jedermann einleuchten müsste, man dürfe bei Entzündung von Räuchermännchen seinen Blick - auch aufgrund von Schrecksekunden - nicht kurzzeitig abwenden (vgl. OLG Köln, Urteil v. 27.09.1994 in r + s 1994, S. 428).
  • OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 79/00

    Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls; Leistungspflichten

    Ein Vertrauenstatbestand, der den Versicherungsnehmer zu der Ansicht hätte veranlassen können, die Beklagte werde die Beantwortung der Schlüsselfragen nicht zum Anlass nehmen, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen, ist demnach nicht geschaffen worden (vgl. Senat, r+s 1994, 428; OLG Schleswig, r+s 1994, 88).
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw;

    Grundsätzlich ist es dem Versicherer nicht verwehrt, sich in zweiter Instanz erstmalig auf eine Obliegenheitsverletzung zu berufen, es sei denn, dieses ist nach Treu und Glauben als rechtsmißbräuchlich anzusehen oder es stehen die Verspätungsvorschriften der ZPO entgegen (OLG Köln Versicherungsrecht 1994, 1183, r+s 1994, 428, OLG Bremen r+s 1995, 315).
  • OLG Köln, 20.01.1998 - 9 U 156/97
    Dem Versicherer ist es aber grundsätzlich nicht verwehrt, sich erstmalig in zweiter Instanz auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung zu berufen, es sei denn, dies ist nach Treu und Glauben als rechtsmißbräuchlich anzusehen oder es stehen die Verspätungsvorschriften der ZPO entgegen (OLG Köln VersR 1994, 1183, r+s 1994, 428, OLG Bremen r+s 1995, 315).
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