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   OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11   

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https://dejure.org/2014,10866
OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11 (https://dejure.org/2014,10866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2014 - 9 U 159/11 (https://dejure.org/2014,10866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 9 U 159/11 (https://dejure.org/2014,10866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Anlageberaters bei fehlerhaftem Prospekt eines Immobilienfonds - Berücksichtigung von Steuervorteilen des Anlegers aus Abschreibungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärung über eine fehlende Fungibilität der Anteile im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatz unter Berücksichtigung erhaltener Steuervorteile wegen fehlerhaften Prospekts eines Immobilienfonds bei fehlender Aufklärung über Fungibilität der Anteile

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 23 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG
    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhaftem Prospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds: Fehlerhaftigkeit des Prospekts bei Suggerierung einer Veräußerungsmöglichkeit des Gesellschaftsanteils; Berücksichtigung von Steuervorteilen des Kapitalanlegers aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Aufklärung über die fehlende Fungibilität der Anteile im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlageberater weist nicht auf erkennbare Prospektfehler hin: Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschlossene Immobilienfonds - und die fehlende Fungibilität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Anlageberaters - und die bereits gezogenen Steuervorteile

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschlossene Beteiligungen sind de facto wirtschaftlich nicht veräußerbar

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Vielmehr muss der Berater bzw. der Prospekt auf die "praktisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Konditionen verkaufen zu können", hinweisen (BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Insbesondere ergibt sich weder aus der Vorstellung, bestimmte Steuervorteile zu erzielen, noch aus dem Ziel einer angemessenen Altersversorgung, dass die Fungibilität der Beteiligung für die Klägerin und ihren Ehemann von vornherein ohne Bedeutung gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 17, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    cc) Bei Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds ist generell davon auszugehen, dass die Anteile praktisch nicht verkäuflich sind, jedenfalls nicht zu für den Anleger angemessenen Konditionen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20).

    Denn das Fehlen eines Marktes für die Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds ist in der Regel kein vorübergehendes, sondern ein langfristiges oder dauerhaftes Problem (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Vielmehr ist von einer "praktisch fehlenden Aussicht" auszugehen, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Konditionen zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Eine solche Einschätzung entspricht für einen "normalen" geschlossenen Immobilienfonds nicht der Einschätzung des Bundesgerichtshofs ("praktisch fehlende Aussicht, .... verkaufen zu können", BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Denn ein Verschulden des Geschäftsführers wird bei einer fehlerhaften Beratung grundsätzlich vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 18, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 10.05.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, 17, zitiert nach Juris).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Vielmehr muss der Berater bzw. der Prospekt auf die "praktisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Konditionen verkaufen zu können", hinweisen (BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Insbesondere ergibt sich weder aus der Vorstellung, bestimmte Steuervorteile zu erzielen, noch aus dem Ziel einer angemessenen Altersversorgung, dass die Fungibilität der Beteiligung für die Klägerin und ihren Ehemann von vornherein ohne Bedeutung gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 17, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    cc) Bei Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds ist generell davon auszugehen, dass die Anteile praktisch nicht verkäuflich sind, jedenfalls nicht zu für den Anleger angemessenen Konditionen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20).

    Denn das Fehlen eines Marktes für die Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds ist in der Regel kein vorübergehendes, sondern ein langfristiges oder dauerhaftes Problem (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Vielmehr ist von einer "praktisch fehlenden Aussicht" auszugehen, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Konditionen zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

    Eine solche Einschätzung entspricht für einen "normalen" geschlossenen Immobilienfonds nicht der Einschätzung des Bundesgerichtshofs ("praktisch fehlende Aussicht, .... verkaufen zu können", BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08 -, Rdnr. 20, zitiert nach Juris).

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Fehlern des Prospekts in derartigen Fällen sich der Prospektfehler in der mündlichen Beratung des Vermittlers fortsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06 -, Rdnr. 15 ff., zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 06.11.2008 - III ZR 290/07 -, Rdnr. 17 ff.).

    Die Ursächlichkeit der fehlerhaften Beratung wird vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2010, 3292, 3294).

  • OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10

    Pflichten des Anlageberaters im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Wenn und soweit heute Anteile an geschlossenen Immobilienfonds gelegentlich auf "Zweitmärkten" gehandelt werden, geht es daher in der Regel nicht um eine normale "Marktsituation", sondern lediglich um Mechanismen, durch die ein bereits eingetretener erheblicher Schaden verringert wird (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10 -, Rdnr. 23, zitiert nach Juris).

    Diese Entscheidung (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10 -) hält die Angaben im Prospekt zur Fungibilität - ebenso wie der erkennende Senat - für unzulänglich.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Die Ursächlichkeit der fehlerhaften Beratung wird vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2010, 3292, 3294).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Eine Berücksichtigung erfolgt nur dann nicht, wenn damit zu rechnen ist, dass die Schadensersatzleistung in der Zukunft zu einer Besteuerung führen wird (vgl. BGH, NJW 2006, 499).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 1 U 314/11

    Prospektangaben zur Fungibilität der Anteile an geschlossenem Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    - Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13.09.2013 - 1 U 314/11 - betrifft einen anderen Fonds mit einem anderen Prospekt.
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Mit dieser Ablehnung hat sich der Freistellungsanspruch gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10 -, Rdnr. 22, zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    Vertraut jedoch ein Anleger bei solchen Unklarheiten auf die Erklärungen des Beraters, kann dies den Einwand eines Mitverschuldens grundsätzlich nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 -, Rdnr. 41, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11
    - Die Beklagte zitiert zudem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln - 18. Zivilsenat - vom 30.08.2012 - 18 U 79/11 -.
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • OLG München, 20.03.2013 - 3 U 4364/11

    Gründungsgesellschafter des Fonds müssen Schadensersatz leisten!

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 290/07

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem Filmfonds wegen Täuschung über die Höhe

  • OLG Köln, 20.11.2014 - 24 U 61/14

    Pflichten des Anlageberaters bei Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds

    Zu einer wortgleichen Formulierung im Prospekt des Schwesterfonds NLI 29 habe das OLG Karlsruhe (Urteil vom 30.01.2014, 9 U 159/11, Anlage BG 1, AH zu Bl. 628 ff.) festgestellt, dass die Angaben zur Fungibilität nicht ausreichend seien (Bl. 638 ff. d.A.).

    Mit der Frage, ob die Veräußerung auch praktisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, setzt sich die Passage ersichtlich erst im weiteren Verlauf auseinander (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2013 - III ZR 293/12, juris Rn. 13; aA OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2014 - 9 U 159/11, juris RN 42).

    Auch die Formulierung, dass ein öffentlicher Markt "zur Zeit" nicht vorhanden sei, stellt keine unzulässige Einschränkung des Hinweises dar (aA OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2014 - 9 U 159/11, juris RN 41).

    Bedenklich erscheint danach allenfalls die Formulierung, dass durch beim Erwerb ersparte Steuern auch eine Veräußerung unter dem Nominalwert eine "hochinteressante Rendite" bedeuten könne (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2014 - 9 U 159/11, juris RN 43).

  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 385/14

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei Beteiligung an einem geschlossenen

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 30. Januar 2014 (BKR 2014, 212, 215) ausgeführt hat, die Einschränkung "zur Zeit" verharmlose die bei der Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds bestehenden Probleme, teilt der Senat diese Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • BFH, 01.09.2016 - IV R 17/13

    Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

    Anteile an einem geschlossenen Fonds sind praktisch nicht verkäuflich, jedenfalls nicht zu für den Anleger angemessenen Konditionen (vgl. BGH-Urteile vom 18. Januar 2007 III ZR 44/06; vom 19. November 2009 III ZR 169/08), denn es gibt in der Regel keinen relevanten Zweitmarkt, auf dem Beteiligungen an geschlossenen Fonds gehandelt werden (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Januar 2014  9 U 159/11).
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 384/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 30. Januar 2014 (BKR 2014, 212, 215) ausgeführt hat, die Einschränkung "zur Zeit" verharmlose die bei der Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds bestehenden Probleme, teilt der Senat diese Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 393/14

    Nachweis einer fehlerhaften Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an einem

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 30. Januar 2014 (BKR 2014, 212, 215) ausgeführt hat, die Einschränkung "zur Zeit" verharmlose die bei der Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds bestehenden Probleme, teilt der Senat diese Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 386/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 30. Januar 2014 (BKR 2014, 212, 215) ausgeführt hat, die Einschränkung "zur Zeit" verharmlose die bei der Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds bestehenden Probleme, teilt der Senat diese Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 392/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 30. Januar 2014 (BKR 2014, 212, 215) ausgeführt hat, die Einschränkung "zur Zeit" verharmlose die bei der Veräußerung von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds bestehenden Probleme, teilt der Senat diese Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht.
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