Rechtsprechung
OLG Celle, 19.02.2014 - 9 U 166/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 528; ZPO § 597 Abs. 2
Entscheidung des Berufungsgerichts bei erstinstanzlicher Abweisung der Klage als im Urkundsverfahren unstatthaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Berufungsgerichts bei erstinstanzlicher Abweisung der Klage als im Urkundsverfahren unstatthaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 528; ZPO § 597 Abs. 2
Entscheidung des Berufungsgerichts bei erstinstanzlicher Abweisung der Klage als im Urkundsverfahren unstatthaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Im Urkundsverfahren unstatthaft: In Berufung unbegründet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufung gegen ein im Urkundsverfahren ergangenes Prozessurteil
Besprechungen u.ä. (2)
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum Verschlechterungsverbot nach erstinstanzlichem Prozessurteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage im Urkundsverfahren als unstatthaft abgewiesen: Abweisung in der Berufung als unbegründet möglich? (IBR 2014, 1237)
Verfahrensgang
- LG Stade, 02.10.2013 - 2 O 146/13
- OLG Celle, 19.02.2014 - 9 U 166/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1228
- BauR 2014, 1048
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 25.01.1904 - I 392/03
Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart …
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2014 - 9 U 166/13
Das Verschlechterungsverbot des § 528 ZPO steht dem nicht im Wege (entgegen RGZ 57, 42, 44).Zwar hat das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 25. Januar 1904 (RGZ 57, 42, 44) die Auffassung vertreten, bei einer Klagabweisung als in der gewählten Prozessart unstatthaft komme ein endgültig klagabweisendes Sachurteil wegen des Verschlechterungsverbots des § 528 ZPO nur in Betracht, wenn auch der Beklagte Rechtsmittel eingelegt habe (…vgl. auch die diese Entscheidung zitierenden Kommentare von Musielak, ZPO, 10. Aufl., Rn. 9 zu § 597, sowie Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., Rn. 21 zu § 579).
- BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07
Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2014 - 9 U 166/13
Zwar macht der Kläger zu Recht geltend, dass der Beklagte entgegen der Auffassung des Landgerichts die Forderung dadurch anerkannt hat, dass er, was urkundlich belegt ist (Jahresabschluss zum 30. Juni 2011, Anlage K 1 im gesonderten Hefter), als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter (vgl. Seite 6 der Anlage K 3 im gesonderten Hefter) den Jahresabschluss aufgestellt und beschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2009, II ZR 264/07, NZG 2009, 569).