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   OLG Hamm, 22.05.2015 - I-9 U 171/14   

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https://dejure.org/2015,25435
OLG Hamm, 22.05.2015 - I-9 U 171/14 (https://dejure.org/2015,25435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2015 - I-9 U 171/14 (https://dejure.org/2015,25435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - I-9 U 171/14 (https://dejure.org/2015,25435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Grundstücksrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 823 Abs. 1 BGB
    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Selbstbedienungswaschplatzes für Pkw bei winterlichen Temperaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Winter kann es auch mal frieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Hinweispflicht des Waschplatzbetreibers, dass Waschwasser im Winter gefrieren kann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eisbildung am Selbstbedienungswaschplatz und die Verkehrssicherungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teures Blitzeis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Überfrierendes Waschwasser an der SB-Waschanlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nur eingeschränkte Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Waschanlagenbetreibers im Winter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Eingeschränkte" Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall am SB-Waschplatz - Kundin stürzt nach der winterlichen Autowäsche auf gefrorenem Spritzwasser

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei Eis auf dem Autowaschplatz

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Winter und Glatteis - Bei Waschplatznutzung gestürzt - selbst schuld

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Selbstbedienungswaschplatzes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sturz wegen Eisglätte in der Waschanlage - trotzdem kein Schmerzensgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sturz wegen gefrorenen Waschwassers nach Autowäsche auf Selbstbedienungswaschplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten im Winter bei einer Selbstbedienungsautowaschanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Waschplatz mit Blitzeis - hat der Betreiber eine Verkehrssicherungspflicht?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Glättegefahr-Warnhinweis auf Selbstbedienungswaschplatz notwendig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Eingeschränkte" Verkehrssicherungspflichten: Gefahren durch Glättebildung beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes für Kunden bekannt - Kunden müssen auf mögliche Glatteisbildung nicht gesondert hingewiesen werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Glatteis in Autowaschanlage

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Waschanlagenbetreibers im Winter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1133
  • ZMR 2016, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 21.01.2003 - 24 U 87/02

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autowaschanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Wer eine erhöhte Gefahrenquelle im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit schafft, muss erst recht dafür sorgen, dass das von ihm angelockte Publikum in seinen Räumlichkeiten bzw. auf seinem Gewerbegrundstück nicht zu Schaden kommt (OLG Köln, NJW-RR 1999, 673 m.w.N.; OLG Köln, NJW-RR 2003, 806; Palandt/Sprau, 74. Aufl. 2015, § 823 Rn. 199).

    So trifft auch den Betreiber einer automatisierten Waschanlage grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf betriebsbedingte Gefahrenquellen, an deren Erfüllung insbesondere im Winter erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 1998 - 6 U 186/97 -, juris; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NZV 2003, 428).

    Im vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit darin, dass es sich zum einen um einen Waschplatz in Selbstbedienung handelt und zum anderen nicht Niederschläge wie Regen oder Schnee zu einer Glatteisbildung geführt haben sollen (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2003, 806), sondern diese vielmehr durch überfrierendes Waschwasser, das von der Klägerin oder bei den Vorwäschen unmittelbar vor der Wäsche durch die Klägerin verspritzt worden war, entstanden sein soll.

  • OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 15/98

    Verkehrssicherungspflicht in Autowaschanalgen bei Frost

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Wer eine erhöhte Gefahrenquelle im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit schafft, muss erst recht dafür sorgen, dass das von ihm angelockte Publikum in seinen Räumlichkeiten bzw. auf seinem Gewerbegrundstück nicht zu Schaden kommt (OLG Köln, NJW-RR 1999, 673 m.w.N.; OLG Köln, NJW-RR 2003, 806; Palandt/Sprau, 74. Aufl. 2015, § 823 Rn. 199).

    So trifft auch den Betreiber einer automatisierten Waschanlage grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf betriebsbedingte Gefahrenquellen, an deren Erfüllung insbesondere im Winter erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 1998 - 6 U 186/97 -, juris; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NZV 2003, 428).

  • BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Auch bestand nach dem eigenen Vortrag der Klägerin keine allgemeine Glättegefahr, die eine allgemeine Streupflicht begründet hätte (vgl. hierzu BGH, NJW 2012, 2727), vielmehr hat die Klägerin lediglich die Existenz einzelner Glättestellen aufgrund überfrierender Nässe aus der Waschplatznutzung im Bereich unmittelbar vor dem Waschplatz behauptet.
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Die Klägerin hat gegen den Beklagten keine Ansprüche auf materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem streitgegenständlichen Vorfall, da eine Haftung gem. §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB oder gem. § 823 Abs. 1 BGB bereits dem Grunde nach nicht gegeben ist, denn der Beklagte hat unter Berücksichtigung der konkreten Umstände keine Verkehrssicherungspflicht - welche innerhalb des Vertragsverhältnisses zugleich eine Vertragspflicht darstellt (BGH, NJW 2013, 3366 Rz 25; BGH, NJW-RR 2013, 534 Rz 15) - verletzt.
  • OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Schließlich geht die Verkehrssicherungspflicht nicht so weit, dass dem Teilnehmer am Verkehr jede eigene Überlegung und Beobachtung abgenommen werden müsste (OLG Celle, NZM 2004, 839, 840; OLG Hamm, VersR 1982, 1081); warnen muss der Verkehrssicherungspflichtige lediglich vor solchen Gefahren, die für den Benutzer nicht erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm, VersR 1982, 1081).
  • OLG Koblenz, 06.09.1999 - 12 U 813/98
    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Angesichts dessen, dass die Gefahr überfrierenden Waschwassers im Bereich der Waschbox bei Nutzung derselben bei winterlichen Temperaturen auf der Hand liegt, ist auch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Beklagte darin zu sehen, dass er die Kundschaft unstreitig nicht darauf hingewiesen hat, dass im Bereich des Waschplatzes auch dann Glatteis vorhanden sein kann, wenn das übrige Gelände eisfrei ist und auch die Witterung kein Glatteis erwarten lässt (vgl. hierzu bezüglich einer Waschanlage OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.1999 - 12 U 813/98, BeckRS 1999, 17152).
  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12

    Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    Die Klägerin hat gegen den Beklagten keine Ansprüche auf materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem streitgegenständlichen Vorfall, da eine Haftung gem. §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB oder gem. § 823 Abs. 1 BGB bereits dem Grunde nach nicht gegeben ist, denn der Beklagte hat unter Berücksichtigung der konkreten Umstände keine Verkehrssicherungspflicht - welche innerhalb des Vertragsverhältnisses zugleich eine Vertragspflicht darstellt (BGH, NJW 2013, 3366 Rz 25; BGH, NJW-RR 2013, 534 Rz 15) - verletzt.
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 6 U 186/97
    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14
    So trifft auch den Betreiber einer automatisierten Waschanlage grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf betriebsbedingte Gefahrenquellen, an deren Erfüllung insbesondere im Winter erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 1998 - 6 U 186/97 -, juris; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NZV 2003, 428).
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