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   OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11   

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https://dejure.org/2012,21432
OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11 (https://dejure.org/2012,21432)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11 (https://dejure.org/2012,21432)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 9 U 1758/11 (https://dejure.org/2012,21432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer Immobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 138 Abs. 1
    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer Immobilie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerb so genannter "Schrottimmobilien": Banken haften im Falle der Besichtigung bei Vollfinanzierungen überteuerter Eigentumswohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzierung zu 100%: Bank muss Preisangemessenheit prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienfinanzierung: Hinweispflicht der Bank auf Unangemessenheit des Kaufpreises

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    100%-Finanzierung und sittenwidrige Überteuerung: Gericht verurteilt Bank

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollfinanzierung: Bank haftet für sittenwidrige Überhöhung des Immobilienkaufpreises! (IMR 2013, 1027)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 47
  • BauR 2012, 1839
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Vielmehr kann ausnahmsweise eine Aufklärungs- und Beratungspflicht der kreditgebenden Bank in Betracht kommen, wenn sie im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Prokets über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az.: XI ZR 221/07, zitiert nach juris; BGH, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Vorliegend bestand eine Aufklärungspflicht der Beklagten über die Unangemessenheit des Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprunges deshalb, weil eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen dem von dem Kläger gezahlten Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Beklagte von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Klägers durch den Verkäufer ausgehen musste (BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az.: XI ZR 221/07, m.w.N., zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund durfte sich die Beklagte nicht darauf beschränken, nur präsentes Wissen im Sinne einer positiven Kenntnis von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufobjektes zu offenbaren (BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az.: XI ZR 221/07, m.w.N.; zitiert nach juris).

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Zwar würde der Kaufpreis der Wohnung dann - anders als bei Zugrundelegung des vom Sachverständigen xxx anlässlich seiner mündlichen Anhörung am 28.06.2011 auch für realistisch gehaltenen Verkehrswert von ungefähr 97.000,00 EUR (vgl. Seite 5 des Protokolls, Bl. 205 d.A.) - nicht knapp doppelt so hoch liegen wie der Wert der Gegenleistung, was regelmäßig die Annahme einer sittenwidrigen Überetuerung begründet (BGH, Urteil vom 26.02.2008, Az.: XI ZR 74/06; zitiert nach juris).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Der Bundesgerichtshof ist der vorgenannten Ansicht mit Versäumnisurteil vom 30.03.2010, Az. XI ZR 200/09 (zitiert nach juris), im Gegenteil ausdrücklich entgegengetreten.
  • LG Hamburg, 09.07.2008 - 318 T 183/07

    Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in der landgerichtlichen Rechtsprechung und in Teilen der Literatur eine hierauf gerichtete, abweichende Ansicht vertreten wird (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az. 318 T 183/07; LG München, Beschluss vom 28.10.2008, Az. 4 O 18517/08; jeweils zitiert nach juris; Schimanski, WM 2008, 1049 ff.).
  • OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung -jedenfalls weitestgehendangeschlossen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2009, Az. 5 U 42/09; OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 U 292/08; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05

    Steuersparimmobilie

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Deren Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 29.12.2006, Az. 12 U 104/05; zitiert nach juris), liegen vor und werden wohl auch von der Beklagten nicht ernsthaft in Zweifel gezogen.
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Insoweit darf sie regelmäßig davon ausgehen, dass der Kunde entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient hat (BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az.: XI ZR 53/02; zitiert nach juris).
  • LG München I, 28.10.2008 - 4 O 18517/08

    Zwangsvollstreckung des Zessionars aus abgetretener Grundschuld: Einstweilige

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in der landgerichtlichen Rechtsprechung und in Teilen der Literatur eine hierauf gerichtete, abweichende Ansicht vertreten wird (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az. 318 T 183/07; LG München, Beschluss vom 28.10.2008, Az. 4 O 18517/08; jeweils zitiert nach juris; Schimanski, WM 2008, 1049 ff.).
  • OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
    Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung -jedenfalls weitestgehendangeschlossen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2009, Az. 5 U 42/09; OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 U 292/08; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner unter anderem in MDR 2013, 47 f. veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2016 - 9 U 102/14

    Rückforderung der von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus dem von ihr im nach der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz vom 24.06.2016 (Bl. 276 ff. GA) in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, MDR 2013, 47.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus dem von ihr im nach der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz vom 24.06.2016 (Bl. 276 ff. GA) in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, MDR 2013, 47.

  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12

    Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung

    Anderes kann auch nicht nach der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des OLG Dresden gelten, die eine andere Wohnung im streitgegenständliche Objekt betraf, wonach der Darlehensnehmer die Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch eine Bank zu 100% als Beleg dafür werten darf, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt, woraus sich wiederum eine Verpflichtung der Bank ergeben soll, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen (Urt. v. 28.06.2012, 9 U 1758/11, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Die im gleichen Urteil vertretene Ansicht des OLG Dresden, eine Bank erkläre gegenüber den Darlehensnehmern, dass der Abschluss des Kreditvertrags und die Auszahlung des Kredits die Werthaltigkeit der Immobilie belege, wenn sie das von ihr abgegebene Finanzierungsangebot unter den Vorbehalt eines positiven Besichtigungsergebnisses des Objekts stelle (OLG Dresden, Urt. v. 28.06.2012, 9 U 1758/11, Rn. 44, zitiert nach juris), was die Beklagte im vorliegenden Fall mit Schreiben vom 13.10.2005 (Bl. 120 d. A.) ebenfalls erklärt hat, teilt der Senat nicht.

  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 15 U 169/13

    Vollstreckung aus Unterwerfungserklärung durch Titelgläubiger bei Abtretung der

    Soweit das Landgericht sich bei seiner Entscheidung an dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Juni 2012 (9 U 1758/11) orientiert habe, sei diese Entscheidung zu Recht vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

    Soweit das Landgericht sich bei der entscheidenden Frage, ob die Beklagte Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt hat, maßgeblich unter Bezugnahme auf das zitierte Urteil des OLG Dresden v. 28.06.2012 - 9 U 1758/11 darauf abgestellt hat, dass die kreditgebende Bank den Immobilienerwerb voll finanziert hat, ist mit dem die Entscheidung des OLG Dresden aufhebenden Urteil des BGH v. 10.12.2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124) davon auszugehen, dass sich aus diesem Gesichtspunkt eine Aufklärungspflicht nicht herleiten lässt, weil die Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht im Interesse des Kunden prüfen (BGH aaO. unter Hinweis auf BGH vom 8. Mai 2001 - XI ZR 192/00, BGHZ 147, 343, 349, vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 45 und vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115 Rn. 43; BGH vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09, WM 2010, 1448 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immoblienerwerb

    Das Oberlandesgericht Dresden (MDR 2013, 47 [OLG Dresden 28.06.2012 - 9 U 1758/11] und Berufungsbegründung S. 5, Bl. 714 d.A.) hat für derartige Fallgestaltungen vertreten, die finanzierende Bank prüfe das Preis-Leistungsverhältnis zwar grundsätzlich ausschließlich im eigenen Interesse.
  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2013 - 25 O 512/10
    Es gilt zu bedenken, dass die Verwendung eines Darlehens alleine Sache des Darlehensnehmers ist und auf seiner eigenverantwortlichen Entscheidung beruht, so dass es grundsätzlich auch seine Aufgabe ist, sich über potentielle Gefahren des Geschäfts, zu welchem er den Darlehenbetrag einzusetzen gedenkt, zu informieren (BGH, Urteil v. 27.06.2000, Az. 174/99 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 24.02.2010, Az. 9 U 86/08; OLG Dresden, Urteil v. 28.06.2012, Az. 9 U 1758/11).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 4 U 130/13

    Unwirksamkeit eines Wohnungskaufvertrages wegen sittenwidriger

    27 Der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden in seinem Urteil vom 28. Juni 2012 - 9 U 1758/11 -, wonach eine Bank bereits dann, wenn sie einen Immobilienerwerb zu 100 % finanziert, eine vertragliche Pflicht gegenüber dem Darlehensnehmer treffe, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen und deshalb bei sittenwidriger Überhöhung zum Schadensersatz verpflichtet sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Dresden vom 28. Juni 2012 (9 U 1758/11).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2013 - 4 U 130/13

    Unwirksamkeit eines Wohnungskaufvertrages wegen sittenwidriger

    Zudem verweist die Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Juni 2012 - 9 U 1758/11 -.
  • OLG Koblenz, 25.02.2015 - 3 U 770/14

    Wirksamkeit des Ankaufs einer wertvollen zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Soweit sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07 - WM 2008, 1121 ff. = NJW-RR 2008, 1226 ff., [...] Rn. 18/20) und des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 28. Juni 2012 - 9 U 1758/11 - MDR 2013, 47 f. , [...] Rn. 35) beruft, wonach der Vertragspartner bei positiver Kenntnis von einer sittenwidrigen Überteuerung eines zu finanzierenden Kaufobjekts eine Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt des konkreten Wissensvorsprungs trifft, bezieht sich diese Rechtsprechung speziell auf den Bereich des Bankenrechts.
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