Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1023
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 61 (Leitsatz und Auszüge)
§ 1023 BGB
Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit - Notare Bayern , S. 111 (Leitsatz)
§ 1023 BGB
Verlegung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden? (IBR 2001, 279)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99
Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muss dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271 /273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1 /3 f).Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt auf Grund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist ( BGHZ 35, 22 /26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198 /200).
- BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Bedingungen der in der Urkunde vereinbarten Art werden häufig bei Ansprüchen auf Rückübereignung von Grundstücken vereinbart, die durch Auflassungsvormerkung gesichert sind; sie begegnen unter dem Gesichtspunkt des das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes auch keinen Bedenken bei Geldforderungen, die durch eine Hypothek gesichert werden sollen (vgl. BayObLGZ 1997, 246 f.). - OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Regelung zur Entziehung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.3.2000 - 3 Wx 77/00 - mitgeteilt von Dr. Johannes Schütz, Richter am OLG Die Beteiligte hat mit notariell beurkundeter Erklärung vom 17.11.1999 die Aufteilung des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks in zwei Wohnungseigentumseinheiten erklärt.
- BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61
Hypothek mit veränderlichem Zinssatz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt auf Grund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist ( BGHZ 35, 22 /26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198 /200). - OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Verzinsung einer Wahlschuld
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so dass bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muss dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271 /273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1 /3 f). - BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt auf Grund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist ( BGHZ 35, 22 /26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198 /200). - BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95
Bestimmtheit der Angabe des Zinsbeginns bei Grundpfandrechten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muss dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271 /273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1 /3 f).
- OLG Karlsruhe, 02.05.2014 - 12 U 156/13
Grunddienstbarkeit: Anspruch eines Eigentümers auf Verlegung der Ausübung eines …
Erforderlich ist hiernach, die beiden in Betracht kommenden Ausübungsmöglichkeiten miteinander zu vergleichen und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.04.2000 - 9 U 176/99, juris, Tz. 4 ff.; OLG München, Urteil v. 12.03.2008 - 3 U 3739/07, juris, Tz. 28 ff.;… RGRK, a.a.O., § 1023 BGB, Rn. 2). - LG Heidelberg, 31.05.2013 - 2 O 417/12
Inhaltsänderung für eine Grunddienstbarkeit: Verlegung der Ausübungsstelle zwecks …
Es müssen weitere Umstände hinzukommen, um die Ausübung der Grunddienstbarkeit als besonders beschwerlich erscheinen zu lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.4.2000 -9 U 176/99;… Rothe, in: RGRK, 12. Auflage, § 1023 Rn. 2).Auch können Vorteile der neuen Lage deren Nachteile kompensieren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.4.2000 -9 U 176/99: "gleich wertige Ersatzfläche").
- OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
Bürgschaft - Aufgabe einer Sicherheit - Grundschuld - Sicherungszweck - …
Die Klägerin macht einen Restbetrag von 450.000,-- DM aus einer Höchstbetragsbürgschaft über 600.000,-- DM geltend, nachdem ein Teilbetrag von 150.000,-- DM bereits tituliert ist (Landgericht Ravensburg, 2 O 682/99; OLG Stuttgart 9 U 176/99).