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   OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14   

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https://dejure.org/2015,82119
OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14 (https://dejure.org/2015,82119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.2015 - 9 U 178/14 (https://dejure.org/2015,82119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 2015 - 9 U 178/14 (https://dejure.org/2015,82119)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die ärztliche Abklärung von Gesundheitsschäden bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14
    Damit ist in der Tat eine unfallbedingte Primärverletzung festgestellt, für die jeglicher - (wie hier) nicht nur ganz unerheblicher - Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit genügt und keineswegs eine Verletzung der Körperstruktur erforderlich ist (vgl. dazu allgemein nur BGH, NJW 2013, 3634; OLG Hamm, NJW 2012, 1088; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rdn. 4 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14
    Hinsichtlich der grundsätzlich als Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung ersatzfähigen vorgerichtlichen Anwaltskosten, die der Höhe nach maximal nur nach einem der Begründetheit der geltend gemachten Forderungen entsprechenden Gegenstandswert zu berechnen sind, ist der vom Kläger zu 2) gewählte und auch vom Landgericht im Ansatz übernommene Rechenweg mit anteiliger Aufteilung der Kosten auf beide Klageparteien grundsätzlich nicht zu beanstanden, da hier in der Tat eine Angelegenheit i.S. des § 15 RVG vorliegt und die Werte aller von dieser Angelegenheit umfassten Gegenstände gem. § 22 GKG zusammenzurechnen sind; eine Mehrvertretungsgebühr nach Ziffer 1008 des VV zum RVG ist indes nicht anzusetzen, da hinsichtlich der beiden Kläger der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit jeweils nicht derselbe war, wie von Ziffer 1008 Abs. 1 des VV zum RVG gefordert (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, Urteil vom 08.05.2014 - IX ZR 219/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.09.2013 - VI ZR 95/13

    Ersatz von Arztkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlicher Nachweis einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14
    Damit ist in der Tat eine unfallbedingte Primärverletzung festgestellt, für die jeglicher - (wie hier) nicht nur ganz unerheblicher - Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit genügt und keineswegs eine Verletzung der Körperstruktur erforderlich ist (vgl. dazu allgemein nur BGH, NJW 2013, 3634; OLG Hamm, NJW 2012, 1088; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rdn. 4 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14
    Dementsprechend gilt entgegen der Annahme des Landgerichts für alle behaupteten weiteren unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen - einschließlich der vom Hausarzt zeitnah diagnostizierten HWS-/BWS-Verletzungen - der erleichterte Beweismaßstab des § 287 ZPO, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. dazu allgemein nur BGH, VersR 2009, 69).
  • OLG Hamm, 05.07.2019 - 7 U 15/18

    Keine Unfallbedingtheit eines Vorhofflimmerns bei einem Schlaganfall zwei Wochen

    Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Urteil vom 15.09.2015 (Az: I-9 U 178/14) das Urteil des Landgerichts Bielefeld einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und zurückverwiesen, soweit die Klage des Klägers zu 2) abgewiesen wurde.
  • LG Düsseldorf, 12.07.2017 - 41 O 49/16

    Rückzahlung von Zinsen aus einem Darlehensvertrag aufgrund Darlehensvereinbarung

    Demnach liegt der Grund des Zinsanspruches außerhalb des Darlehensvertrages und dessen Hauptleistungspflichten (OLG Düsseldorf v. 11.9.2015 - I-9 U 178/14, B 6 S. 10).Inwiefern ein für diesen Sonderfall unangemessener Zinssatz vorliegen soll, tragen die Klägerinnen zu 1 und 2 nicht vor.
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