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   OLG Hamm, 23.11.2012 - I-9 U 179/11   

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https://dejure.org/2012,44991
OLG Hamm, 23.11.2012 - I-9 U 179/11 (https://dejure.org/2012,44991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2012 - I-9 U 179/11 (https://dejure.org/2012,44991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2012 - I-9 U 179/11 (https://dejure.org/2012,44991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsschaden; Anrechnung von Leistungen eines nichtehelichen Lebenspartners auf den Haushaltsführungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschädigter kann sich bei langer Untätigkeit nicht auf Hemmung der Verjährung berufen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Von dem gemeinsamen Nettoeinkommen abzusetzen sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH die fixen Kosten der Haushaltsführung, also sämtliche nicht teilbaren und nicht personengebundenen Kosten der Haushaltsführung und Haushaltsorganisation, die nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen weiterlaufen (zuletzt NJW 2012, 2887), die wirtschaftliche Basis des Familienlebens bilden und deren Finanzierung der Getötete familienrechtlich geschuldet hätte (BGH, VersR 1988, 954), wobei dem Hinterbliebenen der von dem Getöteten geschuldete Anteil an den Fixkosten wieder zuzuschlagen ist (BGH, VersR 1986, 39; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 335).

    Die Kosten für Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung sind als fortlaufende Kosten abzugsfähig, sofern sie nicht personengebunden und unterhaltsrechtlich geschuldet sind (vgl. BGH, NZV 1988, 136; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 338).

    Anzuerkennen sind weiter die Beiträge für nicht personengebundene Versicherungen, namentlich für Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung (BGH, NZV 1988, 136 [138]; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 338), wobei vorliegend mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass der Versicherungsschutz auch nach dem Tod der Ehefrau des Klägers zu 2) fortbesteht.

    Des Weiteren sind GEZ-Gebühren in Höhe von 17, 98 EUR monatlich abzugsfähig (vgl. BGH, NZV 1988, 136 [137]).

    Grundsätzlich sind ferner nach gefestigter Rechtsprechung des BGH Rücklagen für Anschaffung und Reparatur von Wohnungseinrichtung und Hausrat, für Schönheitsreparaturen (einschließlich Bodenbelägen) und Kosten für Instandsetzung und Erhaltung des Wohneigentums (VersR 1998, 333; NZV 1988, 136 [137]; bzgl. Hausrat ebenso OLG Hamm, VersR 1983, 927) abzugsfähig.

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Grundsätzlich sind ferner nach gefestigter Rechtsprechung des BGH Rücklagen für Anschaffung und Reparatur von Wohnungseinrichtung und Hausrat, für Schönheitsreparaturen (einschließlich Bodenbelägen) und Kosten für Instandsetzung und Erhaltung des Wohneigentums (VersR 1998, 333; NZV 1988, 136 [137]; bzgl. Hausrat ebenso OLG Hamm, VersR 1983, 927) abzugsfähig.

    Ein weiterer, derzeit nicht bezifferbarer Unterhaltsschaden des Klägers zu 2) erscheint jedoch zumindest als möglich (vgl. BGH, NJW 2011, 1431 [1432]), da die Beklagte etwaige Steuerlasten, die aus einer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung der Unterhaltsschadensrenten entstünden, zu ersetzen hätte (vgl. BGH, NJW 1998, 985 [987]).

  • BGH, 05.06.2012 - VI ZR 122/11

    Tötung eines gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Von dem gemeinsamen Nettoeinkommen abzusetzen sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH die fixen Kosten der Haushaltsführung, also sämtliche nicht teilbaren und nicht personengebundenen Kosten der Haushaltsführung und Haushaltsorganisation, die nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen weiterlaufen (zuletzt NJW 2012, 2887), die wirtschaftliche Basis des Familienlebens bilden und deren Finanzierung der Getötete familienrechtlich geschuldet hätte (BGH, VersR 1988, 954), wobei dem Hinterbliebenen der von dem Getöteten geschuldete Anteil an den Fixkosten wieder zuzuschlagen ist (BGH, VersR 1986, 39; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 335).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW 2012, 2887 f.) sind Beiträge zur Altersvorsorge unterhaltsrechtlich nur dann geschuldet, wenn sie notwendig sind, da anderenfalls keine ausreichende Altersversorgung bestünde, was namentlich bei Selbständigen der Fall ist.

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Auf den Naturalunterhalts- bzw. Haushaltsführungsschaden des Ehegatten eines bei einem Unfall Getöteten ist die Mithilfe seiner nichtehelichen Lebenspartnerin bei der Hausarbeit nicht anspruchsmindernd anzurechnen, da es sich insoweit um eine freiwillige, unterhaltsrechtliche nicht geschuldete Leistung Dritter handelt, die dem Schädiger nicht zugute kommen soll (Anschluss an BGH, NJW 1984, 2520 f.).

    Nach §§ 844 Abs. 2 S. 1 2. Hs., 843 Abs. 4 BGB schließen freiwillige Leistungen Dritter den Unterhaltsschaden aber nicht aus (BGH, NJW 1984, 2520 [2521]).

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 36/84

    Düsseldorfer Tabelle - Grundlage der Schadenberechnung - Hinterbliebenen -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Von dem gemeinsamen Nettoeinkommen abzusetzen sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH die fixen Kosten der Haushaltsführung, also sämtliche nicht teilbaren und nicht personengebundenen Kosten der Haushaltsführung und Haushaltsorganisation, die nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen weiterlaufen (zuletzt NJW 2012, 2887), die wirtschaftliche Basis des Familienlebens bilden und deren Finanzierung der Getötete familienrechtlich geschuldet hätte (BGH, VersR 1988, 954), wobei dem Hinterbliebenen der von dem Getöteten geschuldete Anteil an den Fixkosten wieder zuzuschlagen ist (BGH, VersR 1986, 39; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 335).
  • OLG Hamm, 19.10.1982 - 27 U 98/82
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Grundsätzlich sind ferner nach gefestigter Rechtsprechung des BGH Rücklagen für Anschaffung und Reparatur von Wohnungseinrichtung und Hausrat, für Schönheitsreparaturen (einschließlich Bodenbelägen) und Kosten für Instandsetzung und Erhaltung des Wohneigentums (VersR 1998, 333; NZV 1988, 136 [137]; bzgl. Hausrat ebenso OLG Hamm, VersR 1983, 927) abzugsfähig.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (u.a. NJW 1971, 1883; 1989, 2317 [2318]) setzt dies gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer voraus, welche die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden.
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Der Naturalunterhaltsschaden des Klägers zu 2) besteht bis zum 75. Lebensjahr der Getöteten, also bis zum 30.06.2035, da nach gefestigter Rechtsprechung mit Vollendung des 75. Lebensjahres ein Ende der eigenen Haushaltsführung anzunehmen ist (BGH, NJW 1974, 1651; OLG Hamm NJW-RR 1995, 599).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (u.a. NJW 1971, 1883; 1989, 2317 [2318]) setzt dies gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer voraus, welche die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden.
  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81

    Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
    Angesichts monatlicher Fixkosten in Höhe von 459, 80 EUR bis einschließlich Januar 2008 und in Höhe von 260, 79 EUR danach berechnet sich der ersparte Barunterhalt des Klägers zu 2) nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1984, 79; 963) und unter Berücksichtigung dessen, dass das für den Barunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen bei Berufstätigkeit beider Ehegatten gleichanteilig aufzuteilen ist (BGH, VersR 1987, 507; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 345) wie folgt:.
  • OLG Koblenz, 26.04.2004 - 12 U 62/02

    Haftung für Kart-Unfall durch Minderjährigen

  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 342/02

    Zeitliche Begrenzung einer Geldrente wegen Tötung eines Menschen

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

  • BGH, 06.10.1992 - VI ZR 305/91

    Schadensersatz bei Tötung der Ehefrau eines Körperbehinderten

  • OLG Koblenz, 13.02.1987 - 14 W 818/86

    Zurückgewiesene Prozeßkostenhilfebeschwerde; Gerichtsgebührenfreiheit;

  • BGH, 17.10.1972 - VI ZR 111/71

    Rechtsnatur der Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen entgangenen

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • LG Lübeck, 24.06.2011 - 6 O 497/10

    Mountainbiker - tödliche Kollision mit Fußgänger auf Waldweg - Haftung

  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18

    Haushaltsführungsschadensrente - Voraussetzungen

    Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird.
  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

    Als Grundlage für die nach § 287 ZPO anzustellende Schadensschätzung dient grundsätzlich die Tabelle 1 nach Schulz-Borck/Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 7. Auflage 2009 ( vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012, Az.: 9 U 179/11, Rn. 30ff. = Schaden-Praxis 2013, 185).

    Hierbei hat das Gericht den Netto-Stundenlohn für eine einfache Haushaltskraft in Höhe von 9, 00 EUR (netto) als angemessene Berechnungsgrundlage angesetzt ( vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012, Az.: 9 U 179/11, Rn. 36 = Schaden-Praxis 2013, 185; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.10.2010, Az.: 1 U 244/09, Rn. 68 = NJW 2011, 1152) .

  • OLG Köln, 26.07.2017 - 11 U 16/17

    Ansprüche der Eltern nach unfallbedingtem Versterben eines Kindes

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 03. Dezember 1951 - III ZR 119/51 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. November 2002 - 12 U 1035/01 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. September 2007 - 7 U 34/07 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 3 U 111/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. November 2012 - I-9 U 179/11 -, juris) kann ein gemäß § 1601 BGB unterhaltsberechtigter Elternteil Feststellung einer Ersatzverpflichtung gem. § 844 Abs. 2 BGB beantragen, wenn die Möglichkeit im Raum steht, dass der verunglückte Sohn bei eigener Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der Eltern unterhaltspflichtig werden würde.
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 198/19

    Höhe des Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall in Frankreich

    Anders als nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zum deutschen Recht (vgl. insbesondere OLG Nürnberg, Urteil v. 10.06.2005 - 5 U 19/05; OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.06.2006 - I-1 U 241/05; OLG Celle, Urteil v. 12.02.2009 - 5 U 138/08; KG, Urteil v. 26.07.2010 - 12 U 77/09; OLG Hamm, Urteil v. 23.11.2012 - 9 U 179/11; OLG Brandenburg, Urteil v. 13.10.2016 - 12 U 180/15; OLG Schleswig, Urteil v. 03.04.2018 - 11 U 93/17 - jeweils bei juris) kommt es darauf, ob die Klägerin ihrem Lebenspartner rechtlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet war, unter Berücksichtigung des französischen Rechts nicht an.
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