Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Regress des Rentenversicherungsträgers: Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust des Arbeitslosengeld II
- verkehrslexikon.de
Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust des Arbeitslosengeld II und Forderungsübergang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eines Rentenversicherungsträgers wegen unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des klagenden Rentenversicherungsträgers
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 823 BGB, § 842 BGB, § 3 aF PflVG, § 116 SGB 10, § 119 SGB 10
Regress des Rentenversicherungsträgers: Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust des Arbeitslosengeld II - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche eines Rentenversicherungsträgers wegen unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust von ALG II
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei verkehrsunfallbedingtem Verlust von ALG II
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.08.2012 - 20 O 559/10
- OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12
Die gegenteilige Auffassung, der sich der Senat anschließt, hat der Bundesgerichtshof in seiner nach Erlass des landgerichtlichen Urteils ergangenen Entscheidung vertreten (BGH, Urt. v. 25.06.2013 - VI ZR 128/12).
- LG Coburg, 16.09.2020 - 13 O 545/16
Schadensersatz wegen Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Voraussetzung für einen auf die Klägerin gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch des Geschädigten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, §§ 7 Abs. 1, 11 StVG, §§ 823 Abs. 1, 842 BGB ist jedoch, dass der Geschädigte zum Zeitpunkt des Unfalls einen - zukünftigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, der durch den Unfall weggefallen ist (vgl. OLG Stuttgart, 9 U 179/12, Urteil vom 27.11.2013, Rn. 12 - zitiert nach juris).aa) Die Darlegungs- und Beweislast für die Erwerbsfähigkeit und damit die Anspruchsberechtigung im Verletzungszeitpunkt trägt dabei der Verletzte bzw. der Zesslonar des Anspruchs (…vgl. BeckOGK/Eichelberger, a.a.O., § 842 Rn. 280; OLG Stuttgart, 9 U 179/12, Urteil vom 27.11.2013, Rn. 12, 14 - zitiert nach juris), hier also die Klägerin.
Auch in diesem Fall muss die Klägerin die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen (vgl. OLG Stuttgart, 9 U 179/12, Urteil vom 27.11.2013, Rn. 14 - zitiert nach juris), wozu eben auch die Erwerbsfähigkeit ihres Versicherten gehört.