Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14   

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https://dejure.org/2015,27818
OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14 (https://dejure.org/2015,27818)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2015 - 9 U 18/14 (https://dejure.org/2015,27818)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 9 U 18/14 (https://dejure.org/2015,27818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren von einem anderen Straßenteil; Schmerzensgeld für Wirbelsäulenbeschwerden

  • verkehrslexikon.de

    Einfahren von einem "anderen Straßenteil" und Nichtigkeit von Verkehrszeichen

  • verkehrslexikon.de

    Einfahren von einem "anderen Straßenteil" und Nichtigkeit von Verkehrszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10; StVO § 41 Abs. 1 Anl. 2 Zeichen 250
    Nichtigkeit bei offensichtlicher Unsinnigkeit eines Verkehrszeichens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 10 S 1 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 250 StVO
    Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren von einem anderen Straßenteil; Schmerzensgeld für Wirbelsäulenbeschwerden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine vorfahrtberechtigte Straße fahrenden Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einfahren in die Sackgasse erlaubt, Ausfahren verboten? Beschilderung unwirksam!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erkennbar unsinniges Verkehrszeichen nichtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erkennbar unsinniges Verkehrszeichen nichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorfahrtsberechtigung gilt auch für aufgrund einer Baustelle nur für Anlieger freigegebene Straße - Beschilderung zum Verbot der Einfahrt in eine Sackgasse ist bei gleichzeitigem Verbot der Ausfahrt nichtig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitweilige Baustelle mit "Anlieger frei"-Kennzeichnung qualifiziert nicht zu "anderem Straßenteil" im Sinne des § 10 StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1106
  • VersR 2016, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zweifeln über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einer "normalen Straße" und einem "anderen Straßenteil" im Sinne von § 10 StVO ist der Gesamteindruck, wie er sich auf Grund der äußeren, für jeden erkennbaren Merkmale darstellt (vgl. Burmann a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Rostock, VRS 112, 335).
  • VG Bremen, 12.12.2013 - 5 K 181/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
    aaa) Ein Verkehrszeichen ist ausnahmsweise nichtig, wenn es bei verständiger Würdigung nicht mehr als amtliche, allgemein verbindliche Verkehrsregelung erscheint (vgl. VG Bremen, Urteil vom 12.12.2013 - 5 K 181/11 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 218/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
    Auch eine Beschränkung des Verkehrs auf Anlieger ändert nichts am Charakter einer dem Durchgangsverkehr dienenden Straße (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2010 - 3 U 218/09 -, RdNr. 33, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1993 - 24 U 115/92

    Öffentlicher Verkehr; Teilstück einer Straße; Baustellenzufahrt; Einbiegen in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
    Soweit die Rechtsprechung bei Baustellen in bestimmten Fällen einen "anderen Straßenteil" im Sinne von § 10 StVO angenommen hat, handelt es sich um Fälle, in denen - anders als vorliegend - ein Fahrzeug von einem nicht für den Verkehr freigegebenen Baustellenbereich in eine Straße eingefahren ist (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NZV 1994, 280).
  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
    Die Ungültigkeit muss für Jedermann derart augenscheinlich sein, dass das Verkehrszeichen gleichsam den "Stempel" der Nichtigkeit auf der Stirn trägt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2014 - 5 RBs 13/14 -, RdNr. 36, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15

    Schadensersatzanspruch nach Fahrzeugbrand: Beschädigung einer Scheune durch einen

    Bei einem Verkehrsunfall sind vorgerichtliche Anwaltskosten grundsätzlich nach § 249 Abs. 1 BGB erstattungsfähig (z. B. OLG Karlsruhe, DAR 2015, 646).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2021 - 12 U 226/20

    Ansprüche nach einem Verkehrsunfall Kriterien für die Bemessung eines

    Nach allem folgt der Senat der Bewertung des Landgerichtes, dass im vorliegenden Fall ein Schmerzensgeld von insgesamt 1.500,00 EUR einen angemessenen Ausgleich für die zu berücksichtigenden Schmerzen und Beeinträchtigungen des Kläger darstellt (vergleiche diesbezüglich auch die Entscheidungen OLG Karlsruhe VersR 2016, S. 135 und KG VersR 2007, S. 1708).
  • AG Karlsruhe, 27.04.2018 - 9 C 331/18

    Verkehrsunfall - Veräußerung des Unfallfahrzeugs zum Restwert

    b.) Die Unkostenpauschale wird im hiesigen Gerichtsbezirk auf 25, 00 EUR geschätzt, so dass dem Kläger noch weitere 5 EUR zuzusprechen waren (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 135; LG Karlsruhe NJW-RR 2016, 1305).
  • AG Pinneberg, 11.05.2017 - 68 C 152/16

    Haftungsverteilung bei unvorsichtigem Türöffnen auf Parkplatz

    Bei einem Verkehrsunfall sind vorgerichtliche Anwaltskosten grundsätzlich nach § 249 Abs. 1 BGB erstattungsfähig (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 2015, 646).
  • LG Köln, 04.01.2023 - 13 S 43/21
    Ein "anderer Straßenteil", von dem ein Fahrzeug ein- oder anfährt, ist dadurch gekennzeichnet, dass dieser Straßenteil - ähnlich einer Fußgängerzone oder einer Einfahrt, die über einen abgesenkten Bordstein erreicht wird - nicht dem fließenden Durchgangsverkehr dient (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6. 2015 - 9 U 18/14, Rn. 20, zitiert nach juris).
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