Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 185/00   

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https://dejure.org/2002,1221
OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 185/00 (https://dejure.org/2002,1221)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.2002 - 9 U 185/00 (https://dejure.org/2002,1221)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 2002 - 9 U 185/00 (https://dejure.org/2002,1221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fahrradunfall anlässlich Begegnung zweier Hunde; Führen eines Hundes vom Fahrrad aus; Festbinden der Hundeleine am Fahrradlenker ; Besondere Verhaltensregeln wegen Gefahrerhöhung; Wechselseitige Tierhalterhaftung; Überwiegendes Mitverschulden des verletzten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradsturz durch Hund - Tierhalterhaftung

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 828 Abs. 2; ; BGB § 833 S. 1; ; BGB § 834; ; BGB § 847; ; StVO § 28 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    [Kein] Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier wegen Eigenverschuldens des Geschädigten, Sturz

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 833 834 847 254
    Ersatzpflicht bei Beteiligung zweier Tiere an der Schadenentstehung und mitwirkendem Verschulden des Geschädigten; Haftungsverteilung bei Fahrrad-Fußgänger-Kollosion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vom eigenen Hund vom Rad gezogen - Hund rannte auf einen Artgenossen zu - welcher Tierhalter haftet?

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Hundleine um Fahrradlenker

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hundeleine am Fahrradlenker verhindert Schadensersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierhalterhaftung: Radfahrer mit angeleintem Hund trägt Alleinschuld an Unfall - Umwickeln des Fahrradlenkers ist leichtsinnig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 884
  • NZV 2003, 485
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.11.1994 - 6 U 236/93

    Verletzung eines Hundehalters durch spielenden fremden Hund

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 185/00
    Bei zwei beteiligten Tieren verschiedener Halter bestimmt sich die Ersatzpflicht nach dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr beider Tiere im Verhältnis zueinander wirksam geworden ist (vgl. BGH, NJW 1985, 2416; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 598), wobei die Haftung einer Seite ganz zurücktreten kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255).

    Allein in dem Umstand, dass die Beklagte zu 2) in dem freien Gelände den Hund hat frei herumlaufen lassen, kann ein Verschulden nicht gesehen werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 598; Staudinger - Belling/Eberl-Borges, a.a.O., § 833, Rn 170), zumal davon ausgegangen wurde, dass der Hund sich friedlich verhalten würde.

  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 37/98
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 185/00
    Bei mitwirkender Verursachung des Schadens durch die vom eigenen Tier des Geschädigten ausgehende Tiergefahr muss sich der Geschädigte seine eigene Tierhalterhaftung entsprechend § 254 BGB anrechnen lassen (vgl. OLG Hamm, NJW, RR 1995, 598; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255; Stein in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 833, Rn 43; Staudinger - Belling/Eberl-Borges, BGB, Bearbeitung 2002, § 833, Rn 196, 197, 203).

    Bei zwei beteiligten Tieren verschiedener Halter bestimmt sich die Ersatzpflicht nach dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr beider Tiere im Verhältnis zueinander wirksam geworden ist (vgl. BGH, NJW 1985, 2416; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 598), wobei die Haftung einer Seite ganz zurücktreten kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255).

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 1/84

    Zurechnung des Schadens unter mehreren Tierhaltern

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 185/00
    Bei zwei beteiligten Tieren verschiedener Halter bestimmt sich die Ersatzpflicht nach dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr beider Tiere im Verhältnis zueinander wirksam geworden ist (vgl. BGH, NJW 1985, 2416; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 598), wobei die Haftung einer Seite ganz zurücktreten kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 185/00
    Ein besonderes Drohverhalten ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht bewiesen, würde aber an der wertenden Beurteilung nichts ändern (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1999, 1255).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 15 U 155/18

    Fahrradhelmkampagne - Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden -

    Auch in der abgebildeten Situation des § 2 Abs. 5 StVO sind schwere Fahrradunfälle durchaus denkbar, etwa bei Grundstücksausfahrten, bei einem Öffnen von Autotüren, bei sich unaufmerksam verhaltenden Fußgängern usw. Dass die Klägerin zu 1) zudem noch ihren Hund angeleint an der Hand am Lenker gehalten hat, trat noch hinzu, mag das als solches nach § 28 Abs. 1 S. 4 StVO auch nicht rechtlich verboten gewesen sein (zu möglichen haftungsrechtlichen Folgen OLG Köln v. 13.08.2002 - 9 U 185/00, NZV 2003, 485).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2016 - 6 O 244/11

    Spaziergängerin mit angeleintem Hund: Kein Mitverschulden bei Verletzung durch

    Die seitens des Beklagten zitierte Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 13.08.2002 - , 9 U 185/00) bzw. des LG Köln (Urteil vom 24.01 .2008 - 37 0 61 0/07) vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.
  • LG Köln, 21.10.2015 - 13 S 79/15

    Treffen zwei Hunde aufeinander...

    Tritt ein mitwirkendes Verursachen und Verschulden des Verletzten hinzu, so ist eine Abwägung zwischen dem Maß der Verursachung und des Verschuldens des Geschädigten und den Auswirkungen der Tiergefahr vorzunehmen (OLG Köln, Urteil vom 13. August 2002 - 9 U 185/00 -, Rn. 26, juris).
  • LG Münster, 16.12.2015 - 1 S 56/15

    Fahrradsturz, Hund, Mithaftung

    Jegliche Einflüsse auf die Verkehrssicherheit wie bei Einflüssen auf den Lenker (Vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 884) sind zu vermeiden.
  • OLG Rostock, 10.12.2010 - 5 U 57/10

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Pferdes aufgrund eines in der Koppel

    Der Grundsatz, dass die auf Seiten des Geschädigten mitwirkende Sach- und Betriebsgefahr den Ersatzanspruch beschränkt, gilt auch für die Tierhalterhaftung (Palandt/Sprau, BGB , 69. Aufl., Rdn. 13 zu § 833; BGH NJW 76, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2003, 884 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1256 ).
  • LG Göttingen, 23.02.2017 - 8 O 200/15

    Tierhalterhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hengstes

    Denkbar ist auch, dass die Haftung der beklagten Partei überwiegend (OLG Celle, VersR 1981, 1058, Reduzierung um 2/3, auch wegen Fehlverhaltens des Geschädigten) oder gänzlich (OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255; OLG Köln, NJW-RR 2003, 884; OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 382; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 696; OLG Köln, 10.12.2013, 18 U 98/13) aufgrund der klägerischen Tiergefahr verneint wird.
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