Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.03.2018

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.06.2017 - 9 U 19/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26205
OLG Naumburg, 22.06.2017 - 9 U 19/17 (https://dejure.org/2017,26205)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.06.2017 - 9 U 19/17 (https://dejure.org/2017,26205)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 9 U 19/17 (https://dejure.org/2017,26205)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 312g Abs 2 BGB, § 355 BGB, § 2 UKlaG, § 2 Abs 1 Nr 2 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG

  • kanzlei.biz

    Widerrufsrecht von Verbrauchern gilt auch für Internet-Apotheken

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein grundsätzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts im Internethandel mit Arzneimitteln

  • ra.de
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Lieferung größerer Mengen eines Medikaments mit Missbauchspotential durch eine Versandapotheke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Arzneimittelrecht: Widerrufsrecht von Verbrauchern im Arzneimittel-Versandhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht für Verbraucher kann von Versandapotheken nicht allgemein ausgeschlossen werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internet-Apotheke darf Widerrufsrecht nicht ausschließen

  • heise.de (Pressemeldung, 26.07.2017)

    Internet-Apotheke darf Widerrufsrecht nicht ausschließen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gilt das Widerrufsrecht auch beim Verkauf von Medikamenten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht gilt auch bei Bestellung bei Onlineapotheken

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Versandapotheken müssen Arzneimittel-Retouren akzeptieren

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gilt das Widerrufsrecht auch beim Verkauf von Medikamenten?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht gilt auch für Online-Apotheke

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Versandapotheken dürfen Widerrufsrecht nicht pauschal ausschließen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1389
  • GRUR 2017, 1055
  • MMR 2018, 102
  • K&R 2017, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Halle, 08.01.2013 - 8 O 105/12

    Unlauterer Wettbewerb im Internet: Widerrufsausschluss bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.06.2017 - 9 U 19/17
    Gleiches gilt für das vom Landgericht zitierte Urteil des Landgerichts Halle vom 08.01.2013 (Az. 8 O 105/12).
  • AG Köln, 31.05.2007 - 111 C 22/07

    Der Käufer eines apothekenpflichtigen Medikaments ist berechtigt, vom

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.06.2017 - 9 U 19/17
    Bei der Lieferung von Arzneimitteln, aber auch bei sonstigen Hygienemitteln und Kosmetika, kommt ein Ausschluss des Widerrufs nach Abs II Nr. 2 in Betracht (Becker/Föhlisch NJW 2008, 3751, 3754ff; aA AG Köln NJW 2008, 236, dazu abl Anm Mand NJW 2008, 190; differenzierend: Bruggmann PharmR 2011, 161ff), soweit nicht die Spezialregelung des Abs II Nr. 3 eingreift.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.06.2017 - 9 U 19/17
    Vereinzelt gebliebene Stimmen in der Literatur genügen hierfür nicht, auch wenn der Bundesgerichtshof die Frage noch nicht entschieden hat (BGH MDR 2010, 704).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.06.2017 - 9 U 19/17
    Grundsätzliche Bedeutung ist dann anzunehmen, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitliche Entwicklung und Handhabung des Rechts herrührt (BGHZ 151, 221).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 4 U 87/17

    Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz: Wettbewerbsverstoß durch Hinweis auf eine

    a) Die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Nr. 2 BGB durch das Landgericht, der sich das Oberlandesgericht Naumburg angeschlossen hat (Urteil vom 22.06.2017 - 9 U 19/17 -, juris Rn. 40ff) entspricht der ratio legis und verstößt nicht gegen die Richtlinie 2011/83/EU.
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   OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54624
OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17 (https://dejure.org/2018,54624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2018 - 9 U 19/17 (https://dejure.org/2018,54624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2018 - 9 U 19/17 (https://dejure.org/2018,54624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Ausschwenken Anhängerheck Lkw-Gespann

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4
    Rechtsabbiegen; Ausschwenken des Anhängerhecks

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision des ausschwenkenden Hecks eines abbiegenden Lastzuges mit einem von hinten im fließenden Verkehr vorbei fahrenden Lastzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17
    Wer ein solches Fahrmanöver durchführen will, muss sich insoweit äußerst sorgfältig verhalten und sich vergewissern, dass eine Gefährdung auf der benachbarten Fahrspur fahrenden Verkehrs ausgeschlossen ist (vgl. dazu allgemein nur KG, NZV 2005, 419, dort Rn. 22 ff. bei juris; KG, NZV 2005, 420, dort Rn. 6 ff. bei juris; OLG Hamm, NZV 1994, 399; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 9 StVO, Rn. 25 m. w. Nachw.).

    Demgegenüber lässt sich nach dem Ergebnis der Parteianhörung und Beweisaufnahme ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 3) - sei es ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Ziffer 1 (zum Begriff des Überholens vgl. allgemein nur Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27, Rn. 156 und Hentschel/König, a.a.O., § 5 StVO, Rn. 16, jeweils m. w. Nachw.) oder gegen § 1 Abs. 2 StVO (vgl. dazu etwa OLG Hamm, a.a.O. und KG, NZV 2005, 420, dort Rn. 8 ff. bei juris) - nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen.Wo genau sich das Beklagtenfahrzeug beim Anfahren befand (nur leicht versetzt schon neben dem Klägerfahrzeug oder noch dahinter) hat sich auch durch die weitere Parteianhörung und Beweisaufnahme letztlich nicht hinreichend sicher klären, insbesondere auch vom Sachverständigen T nicht rekonstruieren lassen.

  • KG, 24.10.2002 - 12 U 50/01

    Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17
    Wer ein solches Fahrmanöver durchführen will, muss sich insoweit äußerst sorgfältig verhalten und sich vergewissern, dass eine Gefährdung auf der benachbarten Fahrspur fahrenden Verkehrs ausgeschlossen ist (vgl. dazu allgemein nur KG, NZV 2005, 419, dort Rn. 22 ff. bei juris; KG, NZV 2005, 420, dort Rn. 6 ff. bei juris; OLG Hamm, NZV 1994, 399; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 9 StVO, Rn. 25 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17
    Aus Sicht des Senats waren und sind ferner auch - ohne zusätzliche Vernehmung des insoweit benannten Zeugen U - aufgrund der als Anlage K 5 vorgelegten Bescheinigung (Bl. 31 GA) die unfallbedingt entgangenen Fahrten und die entgangene Kilometervergütung von netto 1, 80 EUR - bei 24 x 340 km = 8.160 km also netto 14.688 EUR (die der Kläger ersetzt begehrt) - hinreichend belegt.Ersatzfähig ist allerdings nicht dieser Einnahmeausfall als solcher, sondern der daraus resultierende, konkret zu berechnende Gewinnentgang unter Abzug ersparter Kosten, wobei insoweit Schätzungsgrundlagen vom Geschädigten hinreichend darzulegen sind (vgl. dazu allgemein nur BGH, RuS 2014, 153, dort Rn. 1; BGHZ 70, 199, dort Rn. 18 bei juris; OLG Düsseldorf, VersR 2017, 639, dort Rn. 14 ff. bei juris, und Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249, Rn. 47 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17
    Aus Sicht des Senats waren und sind ferner auch - ohne zusätzliche Vernehmung des insoweit benannten Zeugen U - aufgrund der als Anlage K 5 vorgelegten Bescheinigung (Bl. 31 GA) die unfallbedingt entgangenen Fahrten und die entgangene Kilometervergütung von netto 1, 80 EUR - bei 24 x 340 km = 8.160 km also netto 14.688 EUR (die der Kläger ersetzt begehrt) - hinreichend belegt.Ersatzfähig ist allerdings nicht dieser Einnahmeausfall als solcher, sondern der daraus resultierende, konkret zu berechnende Gewinnentgang unter Abzug ersparter Kosten, wobei insoweit Schätzungsgrundlagen vom Geschädigten hinreichend darzulegen sind (vgl. dazu allgemein nur BGH, RuS 2014, 153, dort Rn. 1; BGHZ 70, 199, dort Rn. 18 bei juris; OLG Düsseldorf, VersR 2017, 639, dort Rn. 14 ff. bei juris, und Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249, Rn. 47 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17
    Aus Sicht des Senats waren und sind ferner auch - ohne zusätzliche Vernehmung des insoweit benannten Zeugen U - aufgrund der als Anlage K 5 vorgelegten Bescheinigung (Bl. 31 GA) die unfallbedingt entgangenen Fahrten und die entgangene Kilometervergütung von netto 1, 80 EUR - bei 24 x 340 km = 8.160 km also netto 14.688 EUR (die der Kläger ersetzt begehrt) - hinreichend belegt.Ersatzfähig ist allerdings nicht dieser Einnahmeausfall als solcher, sondern der daraus resultierende, konkret zu berechnende Gewinnentgang unter Abzug ersparter Kosten, wobei insoweit Schätzungsgrundlagen vom Geschädigten hinreichend darzulegen sind (vgl. dazu allgemein nur BGH, RuS 2014, 153, dort Rn. 1; BGHZ 70, 199, dort Rn. 18 bei juris; OLG Düsseldorf, VersR 2017, 639, dort Rn. 14 ff. bei juris, und Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249, Rn. 47 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO ist nach den obigen Ausführungen zu 17 Abs. 3 StVG schon darin zu sehen, dass der Zeuge V weitergefahren ist, obwohl er die Möglichkeit hatte, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen und diesem das Abbiegen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2018, 9 U 19/17 - juris; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98; Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 143/21

    Schadensersatz wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Unterlassene

    Der bei nicht feststellbarer Erfüllung der Forderung auf Freistellung gerichtete Anspruch ist wegen der Anspruchszurückweisung durch die Beklagte nach dem Rechtsgedanken des § 250 S. 2 BGB nunmehr auf Zahlung gerichtet (OLG Hamm, Urt. v. 09.03.2018 - 9 U 19/17, Juris Tz. 39).
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