Rechtsprechung
   KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05, 9 U 226/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1977
KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05, 9 U 226/05 (https://dejure.org/2006,1977)
KG, Entscheidung vom 28.07.2006 - 9 U 191/05, 9 U 226/05 (https://dejure.org/2006,1977)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 9 U 191/05, 9 U 226/05 (https://dejure.org/2006,1977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Eine, einer breiten Öffentlichkeit bekannte, prominente Person kann nicht generell die Verbreitung von Fotos aus dem privaten Alltag untersagen. Ein Unterlassungsantrag darf mit dem Wort "wie" an das Charakteristische des Verletzungstatbestandes anknüpfen und ist ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der generellen Untersagung der Veröffentlichung von Bildern aus dem privaten Alltag einer bekannten Komikerin und Showmoderatorin; Form eines Unterlassungsantrags; Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung bei einem schuldhaften Verstoß gegen drohende ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Zärtliche Freundschaft

    Art. 1, 2 GG

  • Judicialis

    ZPO § 533; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 890; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; BVerfGG § 31; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch Prominenter auf Untersagung von Privatbildern

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung privater Fotos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch Prominenter auf Untersagung von Privatbildern

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung privater Fotos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 47
  • GRUR 2007, 80
  • ZUM 2007, 538
  • afp 2006, 477
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 06.11.2006 - 10 U 282/05

    Persönlichkeitsschutz Prominenter in der Presse: Rückgängigmachen des

    Die Grenze zwischen privatem Alltag und öffentlichen Auftritten ist insbesondere bei im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehenden Personen nicht mit der für die Bestimmtheit der Klage erforderlichen Klarheit zu ziehen, so dass der Begriff des privaten Alltags nach Auffassung des Senats als hinreichendes Abgrenzungskriterium nicht geeignet ist (vgl. auch KG, 9. Zivilsenat, Urteile vom 28. Juli 2006 - 9 U 226/05 und 9 U 191/05).
  • KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen

    Soweit die Beklagte geltend macht, der Kläger sei nicht in seiner Privatsphäre verletzt, die Aufnahmen seien auf einer öffentlichen Straße gefertigt worden, der Kläger habe sich nicht in einer Situation der zurückgezogenen Abgeschiedenheit befunden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021), mag dies zutreffen, berücksichtigt jedoch nicht die ständige Rechtsprechung des Senates (NJW 2005, 605, Urteil vom 20. Dezember 2005 - 9 U 130/05; vom 30. Juni 2006 - 9 U 226/05; Urteil vom 30. Juni 2006 - 9 U 191/05) im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 24.6.2004 (NJW 2004, 2647 - Caroline).
  • LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20

    Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Unterlassungsantrag auch mit dem Wort "wie" an die Charakteristik der konkreten Verletzungshandlung anknüpfen (s. etwa BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 115/99, juris Rn. 27 ff.; BGH, Urteil vom 23.06.1994 - I ZR 15/92, juris; KG, Urteil vom 28.07.2006 - 9 U 191/05, juris Rn. 23 ff.; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 253 Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

    Eine solche Verallgemeinerung ist im Interesse eines hinreichend wirksamen Rechtsschutzes zulässig, weil eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999 - I ZR 49/97 - NJW 2000, 2195; KG, NJW-RR 2007, 47).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18

    Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Bei der Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist es zur Herstellung der hinreichenden Bestimmtheit in der Regel erforderlich, auf die konkrete Verletzungsform Bezug zu nehmen (vgl. BGH NJW 2008, 3138 [BGH 01.07.2008 - VI ZR 243/06] Rn. 6 - Sabine Christiansen: durch Bezugnahme hinreichend bestimmt; BGH WRP 2008, 495, 496 [BGH 13.11.2007 - VI ZR 269/06] : Begehrt ist Verurteilung über konkrete Bildnisse hinaus auf der Grundlage der Kerntheorie; OLG München, Urt. v. 23.01.2014 - 6 U 3515/12, BeckRS 2016, 13482: Hinreichende Konkretisierung von Konzertaufnahmen durch konkrete Bezugnahme auf Anlagen; OLG Koblenz, Urt. v. 20.5.2014 - 3 U 1288/13, BeckRS 2014, 10308: Löschung "aller im Besitz des Beklagten befindlichen" Fotos der Klägerin; KG Berlin NJW-RR 2007, 47 [KG Berlin 28.07.2006 - 9 U 191/05] : "Bildnisse der Antragstellerin aus ihrem privaten Alltag"; vgl. zum Verbotsumfang eines solchen Tenors auch BGH GRUR 2013, 312 [BGH 11.12.2012 - VI ZR 314/10] Rn. 32 - IM Christoph).
  • KG, 06.11.2006 - 10 U 6/06

    Unterlassung von Bildnisveröffentlichungen; Hinreichend bestimmter Antrag des zu

    Die Grenze zwischen privatem Alltag und öffentlichem Auftreten ist bei im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehenden Personen nicht mit der für die Bestimmtheit der Klage erforderlichen Klarheit zu ziehen, so dass der Begriff des privaten Alltags nach Auffassung des Senats als hinreichendes Abgrenzungskriterium nicht geeignet ist (vgl. auch KG, 9. Zivilsenat, Urteile vom 28. Juli 2006 - 9 U 226/05 und 9 U 191/05).
  • KG, 04.05.2007 - 9 U 279/06
    Zur Begründung wird auf die in NJW-RR 2007, 47 sowie NJW-RR 2007, 109 veröffentlichten Entscheidungen des Senates Bezug genommen.
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