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   OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00   

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https://dejure.org/2001,1850
OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00 (https://dejure.org/2001,1850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2001 - 9 U 195/00 (https://dejure.org/2001,1850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 (https://dejure.org/2001,1850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall ; Schadensersatz ; Überholen einer Fahrzeugkolonne; Unklare Verkehrsituation ; Anzeige der Überholabsicht

  • verkehrsrechtsforum.de
  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3; ; StVO § 5 Abs. 5; ; StVO § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - Pflichten hierbei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5 Abs. 3, Abs. 5 § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Überholen einer Fahrzeugkolonne - unklare Verkehrsituation - Hupen oder Lichtzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Mitverschulden an Unfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Unfall beim Überholen: "unklare Verkehrslage" unklar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1235
  • NZV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00
    Deshalb bestand für den Kläger eine unklare Verkehrssituation (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage § 5 StVO Rdn. 34 m.w.N.; KG, NJW-RR 1987, 1251 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges, erst recht aber das Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem LKW birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1971, Az.: VI ZR 267/69, VersR 1971, 843; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995, Az.: 3 U 159/94, NZV 1995, 399; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens einer Fahrzeugkolonne

    Anders würde es sich beispielsweise verhalten, wenn - wie in dem vom Senat mit Urteil vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, entschiedenen Fall - die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder - wie in dem vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473, entschiedenen Fall - die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war.
  • LG Mönchengladbach, 29.04.2021 - 12 O 157/20

    Verkehrsunfall - Kollision bei Überholvorgang

    Solche Umstände liegen beispielsweise vor, wenn für die hintereinander fahrenden Fahrzeuge über eine längere Strecke ein Überholverbot bestanden hat (BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 46/85 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 -, Rn. 19, juris) oder wenn nach dem Durchfahren einer Ortschaft das erste Mal die Möglichkeit zum Überholen bestand (OLG Rostock, Urteil vom 23. Februar 2007 - 8 U 39/06 -, Rn. 16, juris) oder die vorausfahrenden Fahrzeuge langsamer werden und/oder nach links blinken (OLG München, Urteil vom 24. Februar 2017 - 10 U 4448/16 -, Rn. 7, juris).

    In solchen Situationen hätte sich ein "Idealfahrer" im Übrigen erst versichert, was die vorausgehenden Fahrzeuge vorhaben oder durch Lichtzeichen oder Hupen (§§ 16 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 5 StVO) sichergestellt, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 -, Rn. 19, juris).

  • OLG München, 21.12.2016 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Unfall durch Ausscheren aus einer Kolonne zum Überholen

    Anders würde es sich beispielsweise verhalten, wenn - wie in dem vom Senat mit Urteil vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, entschiedenen Fall - die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder - wie in dem vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473, entschiedenen Fall - die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war.
  • OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahren eines

    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473), erst Recht, wenn der Überholende mit überhöhter Geschwindigkeit fährt (OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 2003, 14 U 74/02, zitiert nach Juris).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - Haftung bei Verkehrsunfall

    In Ansehung dessen verweist die Klägerin auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.07.2001 in DAR 2001, 459, weshalb diese einen hälftigen Haftungsanteil i.H.v. 1.271,00 EUR Reparaturkosten und 12, 50 EUR hälftiger Unkostenpauschale geltend mache.

    Entgegen der Rechtsmeinung der Klagepartei war die Entscheidung OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, NZV 2001, 473 auf den streitgegenständlichen Fall nicht übertragbar.

  • OLG Celle, 24.01.2002 - 14 U 85/01

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall wegen Verstoßes gegen die sogenannte

    Für den Kläger bestand daher eine unklare Verkehrssituation, in der er sich erst hätte vergewissern müssen, ob nicht auch der Beklagte zu 1 ein Überholmanöver beabsichtigte, oder durch Licht- oder Schallzeichen (vgl. § 5 Abs. 5 StVO ) hätte sicherstellen müssen, dass dieser seine - des Klägers - Überholabsicht zuverlässig und rechtzeitig bemerkte (vgl. zum Vorstehenden insgesamt OLG Karlsruhe MDR 2001, 1235, 1236 [OLG Karlsruhe 26.07.2001 - 9 U 195/00] m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 83/02

    Verkehrsunfall - Verschulden beim Ausscheren zum Überholen

    Der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.7.2001 (DAR 2001, 459) geht schon wegen unterschiedlicher Sachverhalte fehl.
  • AG Hamburg-Harburg, 12.04.2019 - 640 C 378/18

    Verkehrsunfall - Kollision des Überholers mit ausscherendem Fahrzeug

    muss er daher durch Hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken (OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473; s.a. § 5 Abs. 5 S. 1 StVO).
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