Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 9 U 205/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5356
OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2001,5356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.2001 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2001,5356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 2001 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2001,5356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsgrundschuld; Fälligkeit von Zinsen; Kostenregelung; Sachliche Unzuständigkeit; Betriebsmittelkredit

  • Judicialis

    BGB § 608; ; BGB § 1193; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; ZPO § 281 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 506; ; ZPO § 307 Abs. 1; ; ZPO § 197; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 4; ; ZPO § 708 Nr. 1; ; ZPO § 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsgrundschuld - Fälligkeit von Zinsen - nachträgliche sachliche Unzuständigkeit - Kostenregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 2206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 9 U 205/00
    Ein Fall, in dem Zinsen aus einem nicht oder nicht mehr im Streit stehenden Hauptanspruch Hauptforderungen i.S.d. § 4 ZPO darstellen, liegt nicht vor (vgl. BGHZ 26, 174; BGH NJW 1994, 1869).
  • BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57

    Zinsen als Hauptforderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 9 U 205/00
    Ein Fall, in dem Zinsen aus einem nicht oder nicht mehr im Streit stehenden Hauptanspruch Hauptforderungen i.S.d. § 4 ZPO darstellen, liegt nicht vor (vgl. BGHZ 26, 174; BGH NJW 1994, 1869).
  • BGH, 28.09.1999 - XI ZR 90/98

    Verjährung des Zinsanspruchs aus Sicherungsgrundschulden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 9 U 205/00
    Zinsen aus Sicherungsgrundschulden verjähren gem. § 197 ZPO in vier Jahren (BGH WM 1999, 2253).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 84/16

    Sicherungsgrundschuld: Voraussetzungen der Zwangsversteigerung

    Unbestritten ist im Anschluss an Planck/Strecker (BGB, 5. Aufl., § 1193 Anm. 4) ferner, dass es sich bei diesen allgemeinen Vorschriften um die in dem heutigen § 488 Abs. 2 BGB enthaltene Regelung über die Fälligkeit von Darlehenszinsen handelt (OLG Stuttgart, WM 2001, 2206; LG Augsburg, Rpfleger 1986, 211, 212; jurisPK-BGB/Reischl, 7. Aufl., § 1193 Rn. 16; MüKoBGB/Lieder, 7. Aufl., § 1193 Rn. 11; NK-BGB/Krause, 4. Aufl., § 1193 Rn. 10; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl., § 1193 Rn. 4; Soergel/Konzen, BGB, 13. Aufl., § 1193 Rn. 1; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2015], § 1193 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Denn § 281 Abs. 3 S. 2 ZPO ist auf den hier vorliegenden Fall der als nachträglich eingetreten angenommenen sachlichen Unzuständigkeit im Sinne von bzw. entsprechend § 506 ZPO nicht anzuwenden (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2001, Az. 9 U 205/00, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 16 KR 746/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Ein Fall, in dem Zinsen aus einem nicht oder nicht mehr im Streit stehenden Hauptanspruch Hauptforderungen i.S.d. § 4 ZPO darstellen, liegt nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2001 - 9 U 205/00 -, Rn. 21, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00   

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https://dejure.org/2002,7061
OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2002,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2002 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2002,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2002 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2002,7061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung von amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen eines in einer überschwemmten Unterführung erlittenen Motorschadens infolge eines sog. Wasserschlags; Ausgestaltung der Straßenverkehrssicherungspflicht eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
    Wasserschlagschaden wegen ungenügender Entwässerungsanlage in einer Unterführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1681 (Ls.)
  • VersR 2002, 1528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00
    Nach anerkannter Rechtsprechung indiziert die objektive Sorgfaltspflichtverletzung grundsätzlich auch den subjektiven Pflichtenverstoß bzw. begründet hierfür zumindest den Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 86, 765; vgl. auch Lepa, Beweislast und Beweiswürdigung im Haftpflichtprozeß, 1988,S.32 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines

    Auch wenn - wie die Beklagte geltend macht - der vorliegend Sachverhalt nicht mit denjenigen vergleichbar sein sollte, die den Entscheidungen des Landgerichtes Itzehoe ( Urteil vom 17. April 2003 - 7 O 393/02 -, juris ) und des Oberlandesgerichtes B-Stadt ( Urteil vom 1. März 2002 - 9 U 205/00 -, juris ) zugrunde gelegen haben, war jedoch für die Klägerin wegen der kurzen Entfernung von etwa 50 m optisch wahrnehmbar, mit welcher Eindringtiefe der Flüchtende mit seinem Moped durch die Wasserfläche gefahren ist und ob sie daher selbst die Wasseransammlung - weitgehend - gefahrlos hätte durchqueren können.
  • OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08

    Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

    Sie führt jedenfalls im hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbereich auch nicht zur Mithaftung infolge der grundsätzlich gegebenen Vermeidbarkeit des Unfalls - früher Betriebsgefahr - gemäß § 17 StVG (vgl. OLG Hamm, DAR 2002, 313 und OLG München, DAR 2007, 465).
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