Rechtsprechung
OLG Dresden, 24.07.2019 - 9 U 2067/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- rabüro.de
Publiziert am
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826
Schadensersatz vom Hersteller eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsrecht - Dieselskandal - kein Schadensersatzanspruch bei Kenntnis des VW-Abgasskandals
- juris.de (Pressemitteilung)
§ 826 BGB
Abgasskandal: Kein Schadensersatz für Käufer bei Erwerb des Fahrzeugs erst nach Kenntnis des Skandals - mdr.de (Pressemeldung, 29.08.2019)
Klagen von Autokäufern im VW-Skandal abgewiesen
- datev.de (Kurzinformation)
Entscheidungen des OLG Dresden im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Diesel-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat bei Erwerb des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Skandals keinen Anspruch auf Schadensersatz - OLG Dresden weist Schadensersatzklage von Autokäufer ab
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 15.11.2018 - 4 O 1057/18
- OLG Dresden, 24.07.2019 - 9 U 2067/18
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 25.10.2019 - 3 U 948/19
Bekanntgabe des Einbaus der beanstandeten Motorsteuerungssoftware lässt die …
Das spricht dafür, dass der Kläger seine Kaufentscheidung nicht maßgebend davon abhängig gemacht hat, ob ein Motor mit manipulativer Umschaltlogik in dem Fahrzeug verbaut ist oder nicht (so auch OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2019, Az.: 9 U 2067/18, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 24 U 5/19, juris Rn. 49).Dementsprechend wurden auch nach Bekanntwerden des Skandals betroffene Gebrauchtfahrzeuge weiterhin vielfach gekauft (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2019, Az.: 9 U 2067/18, juris Rn. 31).
Die vorliegende Sachverhaltskonstellation ist in einer Vielzahl von Fällen gegeben und wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (wie hier z. B. OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2019, Az.: 7 U 33/19, juris, insbesondere Rn 20 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2019, Az.: 9 U 2067/18, juris, insbesondere Rn. 29 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 24 U 5/19, juris, insbesondere Rn. 46; a. A. OLG Hamm…, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 13 U 149/18, juris, insbesondere Rn. 64 ff.).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.