Rechtsprechung
KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit von Anwaltswerbung im Internet mit Gegnerlisten
- JurPC
Nennung der in Anspruch genommenen Partei auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung von Unternehmen in Form einer Namensliste auf einer Seite der Homepage einer Rechtsanwaltskanzlei; Spezialisierung als Fachkanzlei für Kapitalanleger; Mandate zur außergerichtlichen und / oder gerichtlichen ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- online-und-recht.de
- Judicialis
- BRAK-Mitteilungen
Werbung - unzulässige Gegnerliste auf einer Internetseite
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zulässigkeit der Benennung von Unternehmen auf der Internetseite einer Anwaltskanzlei als "Gegner" gerichtlicher bzw. außergerichtlicher Auseinandersetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Auflistung von Prozessgegnern im Internet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auflistung von Prozeßgegnern im Internet
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.12.2003 - 27 O 548/03
- KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 235/05
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1709
- NJW-RR 2007, 1656 (Ls.)
- NJ 2006, 83
- MMR 2006, 169
- ZUM 2005, 555
- afp 2006, 502
- afp 2006, 75
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90
Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn - wie beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch - liegt wegen der Eigenart des allgemeinen Unternehmensrechts als eines Rahmenrechts die Reichweite nicht absolut fest, sondern muß grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532).In dieser stellt die Information, auch soweit sie unternehmensbezogen ist, einen Teil der sozialen Realität dar, der nicht ausschließlich dem Unternehmen allein zugeordnet werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 1532 für das allgemeine Persönlichkeitsrecht).
Ein bei natürlichen Personen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkanntes Recht auf Anonymität (BGH NJW 1991, 1532; Senat NJW-RR 2005, 350) ist damit unvereinbar.
- BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Wie auch bei natürlichen Personen ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist bei Unternehmen ein Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung (BGH NJW 1986, 2951) als die Befugnis anzuerkennen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen Unternehmensdaten in die Öffentlichkeit gebracht werden.Die Klägerin muss es nicht hinnehmen, dass ihr Name auf der anwaltlichen Homepage der Beklagten für die Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen der Beklagten in der hier vorliegenden Form verwendet wird (vgl. auch BGH NJW 1986, 2951 bei II 4.b).
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Das ist insbesondere der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGH NJW 1994, 1281).
- BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Zum anwaltlichen Werberecht
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Werbung ist weit zu verstehen, als Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BVerfG NJW 2001, 3324). - KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung: …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Ein bei natürlichen Personen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkanntes Recht auf Anonymität (BGH NJW 1991, 1532; Senat NJW-RR 2005, 350) ist damit unvereinbar. - BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise (BVerfG NJW 2000, 3195), hier also des Internetnutzers, der einen Rechtsanwalt sucht. - OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
UWG -Recht; "Gefälligkeitsjournalismus"
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Die Klägerin ist in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen, in ihrer von dem unternehmerischen Persönlichkeitsrecht erfassten Geschäftsehre (OLG Köln AfP 2001, 332) betroffen.
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei
b) das Urteil des Kammergerichts vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 -,.Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Dezember 2003 - 27 O 548/03 - sowie das Urteil des Kammergerichts vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit die Beschwerdeführer verurteilt wurden, es zu unterlassen, die Geschäftsbezeichnung der Klägerin des Ausgangsverfahrens im Zusammenhang mit der Aufzählung einer Auswahl von Gegnern, gegen die der Beschwerdeführerin zu 1) zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen.
- KG, 30.01.2007 - 9 U 131/06
Namensnennung in Urteilsdatenbanken unzulässig
Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall der Werbung einer eine Vielzahl von Kapitalanlegern vertretenden Kanzlei (Entscheidung vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 -, NJW-RR 2005, 1709) ist die Schilderung des Falles der Antragstellerin unter deren namentlicher Nennung auch nicht negativ besetzt.Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 2005 (9 U 21/04) ausgeführt hat, ist ein werbliches Informationsinteresse potentieller Mandanten des Rechtsanwaltes anzuerkennen.
Auf diese Weise macht sich vorliegend der Antragsgegner den Namen der Antragstellerin für seine wirtschaftlichen Interessen zu nutze (vgl. Senat vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 -).
Die Antragstellerin muss es nicht hinnehmen, dass ihr Name auf der anwaltlichen Homepage des Antragsgegners für die Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen des Antragsgegners verwendet wird (vgl. Senat vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 - BGH NJW 1981, 2402; vgl. auch BGH NJW 1997, 1152 zu §§ 22, 23 KUG).
- OLG München, 17.04.2012 - 5 U 3526/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen …
Grundsätzlich genügt für die in §§ 409, 410 vorausgesetzte Abtretungsanzeige die Aushändigung einer Fotokopie (BSG, Urteil vom 29.06.1995 - 11 RAr 109/94, MDR 1996, 293; BAG…, Urteil vom 27.06.1968 - 5 AZR 312/67, WM 1968, 1047 Rn. 25; KG Berlin, Beschluss vom 16.11.2005 - 11 W 2/04, KGR Berlin 2006, 26 m.w.Nachw.). - OLG München, 17.04.2012 - 5 U 2168/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen …
Grundsätzlich genügt für die in §§ 409, 410 vorausgesetzte Abtretungsanzeige die Aushändigung einer Fotokopie (BSG, Urteil vom 29.06.1995 - 11 RAr 109/94, MDR 1996, 293; BAG…, Urteil vom 27.06.1968 - 5 AZR 312/67, WM 1968, 1047 Rn. 25; KG Berlin, Beschluss vom 16.11.2005 - 11 W 2/04, KGR Berlin 2006, 26 m.w.Nachw.). - LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05 Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1486; KG MMR 2006, 169).