Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.03.2003 - 9 U 214/02   

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https://dejure.org/2003,5290
OLG Celle, 27.03.2003 - 9 U 214/02 (https://dejure.org/2003,5290)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2003 - 9 U 214/02 (https://dejure.org/2003,5290)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2003 - 9 U 214/02 (https://dejure.org/2003,5290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung für Sturz einer Inline-Skating-Schülerin während eines gewerblichen Übungskurses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 254
    Pflichten einer Inline-Skating-Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit des Betreibers einer Schule für einen Unfall beim Inline-Skating-Unterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit des Betreibers einer Schule für einen Unfall beim Inline-Skating-Unterricht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgebremst - Schülerin stürzt beim Inline-Skating-Unterricht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2545 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 971
  • NJW-RR 2003, 971 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZV 2004, 143
  • SpuRt 2003, 246
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Münster, 28.09.2015 - 2 O 374/14

    Schadensersatzklage nach Sportunfall während eines Inline-Skating-Kurses

    Stürze von Anfängern beruhen hier nach Auffassung des Gerichts auf freiwillig eingegangenen Risiken, solange der Unterricht die Teilnehmer ihrem Kenntnisstand und Fähigkeiten nach nicht überfordert (OLG Celle, Urteil vom 27.03.2003 - 9 U 214/02).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20081
OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02 (https://dejure.org/2003,20081)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2003 - 9 U 214/02 (https://dejure.org/2003,20081)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 9 U 214/02 (https://dejure.org/2003,20081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Falsche Angaben i.R.e. einer Schadensanzeige für die Versicherung durch einen Versicherungsnehmer nach Diebstahl eines Behindertentransportfahrzeugs mit Kfz-Kaskoversicherung; Leistungsfreiheit einer Versicherung bei Berichtigung falscher Angaben und Erfüllung des Zwecks ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Diese objektiv falschen Angaben wären nur dann irrelevant, wenn sie gegenüber der Beklagten so schnell berichtigt worden wären, dass dieser die korrigierte Information bereits zu dem Zeitpunkt vorlag, als sie sich erstmals mit der Sache befasste und außerdem die Korrektur vollkommen freiwillig erfolgte (vgl. BGH VersR 2002, 173, 174; OLG Köln r+s 1996, 298; VersR 1998, 46).

    Dies könnte dann nur der Fall sein, wenn das Gesamtverhalten der Klägerin es nahe legen würde, dass es sich bei der falschen Angabe um einen Irrtum handelte und der Kläger sich aus eigenem Antrieb unmissverständlich und vollständig offenbart, nichts verschleiert oder zurückgehalten hat (vgl. BGH VersR 2002, 173, 174).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Auch die Erfordernisse, die die Relevanzrechtsprechung aufstellt (vgl. BGH VersR 1984, 228; VersR 1993, 830), sind erfüllt.
  • OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht,

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Diese objektiv falschen Angaben wären nur dann irrelevant, wenn sie gegenüber der Beklagten so schnell berichtigt worden wären, dass dieser die korrigierte Information bereits zu dem Zeitpunkt vorlag, als sie sich erstmals mit der Sache befasste und außerdem die Korrektur vollkommen freiwillig erfolgte (vgl. BGH VersR 2002, 173, 174; OLG Köln r+s 1996, 298; VersR 1998, 46).
  • OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 132/95

    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kaufpreis

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Diese objektiv falschen Angaben wären nur dann irrelevant, wenn sie gegenüber der Beklagten so schnell berichtigt worden wären, dass dieser die korrigierte Information bereits zu dem Zeitpunkt vorlag, als sie sich erstmals mit der Sache befasste und außerdem die Korrektur vollkommen freiwillig erfolgte (vgl. BGH VersR 2002, 173, 174; OLG Köln r+s 1996, 298; VersR 1998, 46).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Schließlich ist die Klägerin auch ordnungsgemäß darüber belehrt worden, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Schaden entsteht (vgl. BGH VersR 1998, 447; OLG Hamm VersR 1998, 1225; OLG Oldenburg VersR 1998, 1148).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Die Klägerin müsste diese Vermutung widerlegen (vgl. BGH VersR 1993, 828; VersR 1993, 960).
  • LG Würzburg, 20.02.2001 - 24 O 1015/00
    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Dass dies geschehen ist, hat er darzulegen und zu beweisen (BGH NversZ 2002, 138, 139).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Auch die Erfordernisse, die die Relevanzrechtsprechung aufstellt (vgl. BGH VersR 1984, 228; VersR 1993, 830), sind erfüllt.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Die Klägerin müsste diese Vermutung widerlegen (vgl. BGH VersR 1993, 828; VersR 1993, 960).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97

    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
    Schließlich ist die Klägerin auch ordnungsgemäß darüber belehrt worden, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Schaden entsteht (vgl. BGH VersR 1998, 447; OLG Hamm VersR 1998, 1225; OLG Oldenburg VersR 1998, 1148).
  • OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90

    Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers wegen der Obliegenheitsverletzung des

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 20 U 247/97

    Beratungspflicht des Versicherungsagenten bei Aufnahme einer Schadensanzeige

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