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OLG Hamm, 06.05.1980 - 9 U 216/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 389
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 23.01.2014 - 4 U 387/12
Grenzen der Amtshaftung aus Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung: …
Dabei ist die Aufstellung von Warnschildern bei erkennbaren, sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden Gefahren noch nicht einmal erforderlich (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 06.05.1980 - 9 U 216/79, VersR 1981, 389).Daher haben Zweiradfahrer diese Gefahren hinzunehmen und sich auf diese einzustellen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 06.05.1980 - 9 U 216/79, VersR 1981, 389).
- LG Saarbrücken, 28.01.2009 - 4 O 148/08 Die sich aus den Gleisen ergebenden Gefahren (geringere Haftfähigkeit der Reifen und hierdurch bedingte Rutschgefahr und verringerte Bremsverzögerung, bei Zweiradfahrzeugen zusätzlich die Gefahr mit den Reifen in die Schienenspur zu geraten und damit verbunden der Verlust der Lenkfähigkeit) sind den Verkehrsteilnehmern bekannt oder haben ihnen bekannt zu sein, insbesondere Zweiradfahrern und sind deshalb von den Verkehrsteilnehmern hinzunehmen (OLG Hamm VersR 1981, 389, auch recherchierbar über Juris).