Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 219/96   

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https://dejure.org/1997,5725
OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,5725)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,5725)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,5725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines vorgetäuschten Diebstahls zur Verschiebung des Fahrzeugs in das Ausland; Überprüfung der Echtheit eines Fahrzeugscheins durch Zollbeamte an der Grenze; Fälschung von Fahrzeugpapieren auf Originalvordrucken durch professionelle Autoschieberbanden; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I a; VVG § 1; VVG § 49
    Unterschlagung durch berechtigten Besitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 I a; VVG §§ 1, 49

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 219/96
    Beweispflichtig für den Risikoausschluß "Unterschlagung" ist die Beklagte (vgl. auch BGH Versicherungsrecht 1997, 1095 f. = r+s 1997, 446 f.; Senat in r+s 1996, 93 f., jeweils zu dem vergleichbaren Fall des § 12 Abs. 1 Nr. 11 f AKB).
  • OLG Köln, 03.12.1992 - 5 U 75/92

    Beweislast des Versicherers für fehlende Betriebsfremdheit L

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 219/96
    Beweispflichtig für den Risikoausschluß "Unterschlagung" ist die Beklagte (vgl. auch BGH Versicherungsrecht 1997, 1095 f. = r+s 1997, 446 f.; Senat in r+s 1996, 93 f., jeweils zu dem vergleichbaren Fall des § 12 Abs. 1 Nr. 11 f AKB).
  • OLG Hamm, 11.11.1992 - 20 U 133/92

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung; Abgrenzung von Sach- und

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 219/96
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (BGH Versicherungsrecht 1993, 823 = r+s 1993, 321).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4789
OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,4789)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,4789)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,4789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 832
    Aufsichtspflicht gegenüber Kindern hinsichtlich von Zündmitteln

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 722
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1996 - VI ZR 86/95

    Verletzung der Pflicht zur Beaufsichtigung eines zum Zündeln neigenden Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96
    In der Rspr. ist seit langem anerkannt, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl bezüglich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (zuletzt BGH VersR 96, 586, 587 = NJW 96, 1404 f.).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 214/84

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96
    Befinden sie sich noch in einem unreifen Alter, liegt es dann auch nahe, dass sie ein beginnendes Feuer nicht mehr unter Kontrolle halten können (BGH VersR 86, 1210 f. = NJW-RR 87, 13 f.).
  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67

    Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96
    Befinden sie sich noch in einem unreifen Alter, liegt es dann auch nahe, dass sie ein beginnendes Feuer nicht mehr unter Kontrolle halten können (BGH VersR 86, 1210 f. = NJW-RR 87, 13 f.).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Bei normal entwickelten Kindern bis zum Ende des Grundschulalters (vgl. zur Abgrenzung zu älteren Kindern BGH, Urt. v. 19.01.1993 - VI ZR 117/92, Juris Rn. 7) müssen die Eltern neben der Belehrung und Aufklärung ihrer Kinder über die Gefahren von Feuer und der Kontrolle auf einen etwaigen Besitz von Zündmitteln auch eine Besitzerlangung von Zündmitteln im häuslichen Bereich im Rahmen des Zumutbaren unterbinden (OLG Hamm, Urt. v. 15.04.1997 - 9 U 219/96, VersR 1998, 722, 723).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall;

    Deshalb erfordert hier die Aufsichtspflicht ein hohes Maß an Sorgfalt und Umsicht (vgl. z. B. BGH VersR 1983, 734; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 310 f.; OLG Hamm, VersR 1998, 722 f.).

    In subjektiver Hinsicht muss es sich dabei um ein unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. z. B. BGH VersR 1987, 351, 352 Sp. 1 Abs. 4; OLG Hamm, VersR 1998, 722, 723 Sp. 2 Abs. 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 4 U 13/03

    Mietausfallschaden in der Feuerversicherung

    Bei einem Fünf- bis Sechsjährigen, auch wenn er normal entwickelt und bislang nie aufgefallen ist, muss in Rechnung gestellt werden, dass er den Verlockungen des Feuers erliegt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, VersR 1992, 310; OLG Hamm VersR 1998, 722).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2006 - 4 U 137/05

    Zur Aufsichtspflicht der Eltern eines 11-jährigen Kindes - keine ständige

    In diesem Alter muss Kindern ein Spielen im Freien ohne Aufsicht erlaubt sein, wozu auch die Eroberung und das Entdecken von Neuland gehört (so BGH NJW 1984, S. 2574 - 2576; vgl. auch BGH NJW 1996, S. 1404 - 1405; BGH VersR 1969 S. 523 ff.; OLG Hamm VersR 1998 S. 722; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000 S. 1193; OLG Frankfurt NJW-RR 2005 S. 1188 - 1189).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 U 13/03

    Ersatz eines brandbedingten Mietausfall-Schadens durch die Gebäudeversicherung

    Bei einem Fünf- bis Sechsjährigen, auch wenn er normal entwickelt und bislang nie aufgefallen ist, muss in Rechnung gestellt werden, dass er den Verlockungen des Feuers erliegt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, VersR 1992, 310; OLG Hamm VersR 1998, 722).
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