Rechtsprechung
OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
VOB-Vertrag: Übernahme des Baugrundrisikos durch Abgabe eines Pauschalpreisangebots
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Angebots hinsichtlich im Leistungsverzeichnis aufgezeigter Erschwernisse aufgrund der Bodenverhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 2 Nr. 7
Auslegung eines Angebots hinsichtlich im Leistungsverzeichnis aufgezeigter Erschwernisse aufgrund der Bodenverhältnisse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgeltung von aus Gutachten erkennbarer Risiken mit Pauschalpreis?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lw.com , S. 4 (Leitsatz und Kurzinformation)
Aus Baugrundgutachten erkennbare Risiken sind mit Pauschalpreis abgegolten!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aus Baugrundgutachten erkennbare Risiken sind mit Pauschalpreis abgegolten! (IBR 2009, 313)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.01.2007 - 2 O 12197/01
- OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07
- BGH, 12.02.2009 - VII ZR 145/08
- BGH, 12.02.2009 - VII ZR 147/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 252
- BauR 2009, 1156
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07
Dabei ist der Vertragsinhalt anhand der Vertragsunterlagen unter Heranziehung aller Gesichtspunkte festzustellen (BGH BauR 1994, 236 = NJW 1994, 850; BGH BauR 2002, 935= NJW 2002, 1954; BGH BauR 2006, 2040 = NJW 2006, 3413). - BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91
Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07
Dabei ist nicht allein darauf abzustellen, ob die Leistung zu Erreichung des geschuldeten Erfolgs erforderlich war, wie das die von der Beklagten und vom Erstgericht erwähnte Entscheidung BGH BauR 1992, 759 (= NJW-RR 1992, 1046) im Wesentlichen tut. - OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 47/02
Anpassung eines Pauschalpreises wegen nicht vorhersehbarer Bodenverhältnisse
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07
Dieser Gesichtspunkt greift jedoch dann nicht ein, wenn sich in der Abweichung der erheblichen Leistung gerade ein Risiko verwirklicht, das nach dem Vertrag eine Partei zu tragen hat (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2002, 1853). - BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93
Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines …
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07
Dabei ist der Vertragsinhalt anhand der Vertragsunterlagen unter Heranziehung aller Gesichtspunkte festzustellen (BGH BauR 1994, 236 = NJW 1994, 850; BGH BauR 2002, 935= NJW 2002, 1954; BGH BauR 2006, 2040 = NJW 2006, 3413). - BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04
Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages; …
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07
Dabei ist der Vertragsinhalt anhand der Vertragsunterlagen unter Heranziehung aller Gesichtspunkte festzustellen (BGH BauR 1994, 236 = NJW 1994, 850; BGH BauR 2002, 935= NJW 2002, 1954; BGH BauR 2006, 2040 = NJW 2006, 3413).
- OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von …
Vielmehr liegt ein sogenannter "Detail-Pauschalvertrag" vor (OLG München, BauR 2009, 1156;… Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189), nach dem die Parteien den Umfang der geschuldeten Leistungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung näher festgelegt und damit gerade nicht pauschaliert haben (…so auch Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1190 für den Fall der Beifügung einer differenzierten Bau- und Leistungsbeschreibung mit LV). - OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
Vergütung von Mehrforderungen der Pilotbohrung wegen starker Eisenarmierung in …
Wird in einem Leistungsverzeichnis auf möglicherweise auftretende Erschwernisse hingewiesen und wird unter solchen Umständen auf ein Leistungsverzeichnis ein Pauschalangebot abgegeben, so ist davon auszugehen, dass aus der Sicht des Angebotsempfängers nach dessen Empfängerhorizont die Pauschalierung auch die in diesem Punkt angesprochene Problematik mit umfasst (OLG München, Urt. v. 10. Juni 2008, Az. 9 U 2192/07).Abweichend von den Sachverhalten, die dem Oberlandesgericht Düsseldorf (21 U 47/02) und dem Oberlandesgericht München (9 U 2192/07) zur Entscheidung vorlagen, hatte die Klägerin nicht etwa ein pauschales Angebot abgegeben, das jegliche Risiken umfassen sollte, sondern auf der Grundlage des von der Beklagten erstellten Leistungsverzeichnisses ein Detail-Angebot unterbreitet.
- KG, 26.11.2010 - 21 U 57/09
Anspruch auf Restwerklohn und Mehrvergütung aus Nachträgen wegen verändert …
Dieser Gesichtspunkt greift jedoch dann nicht ein, wenn sich in der Abweichung der erheblichen Leistung - wie vorliegend - gerade ein Risiko verwirklicht, das nach dem Vertrag einer Partei zu tragen hat (vgl. OLG München, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 2192/07, BeckRS 2009, 26924).