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   OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05   

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https://dejure.org/2010,24743
OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05 (https://dejure.org/2010,24743)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05 (https://dejure.org/2010,24743)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 9 U 2258/05 (https://dejure.org/2010,24743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung des Sachverständigen wegen unsachlicher Herabsetzung der Einwände des klägerischen Prozessbevollmächtigten! (IBR 2010, 1283)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Das zulässige (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az.: VI ZB 74/04; zitiert nach juris) Ablehnungsgesuch ist begründet.
  • LG Dresden, 30.10.2003 - 2 T 599/03
    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Stellungnahme eines Sachverständigen sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern sprachliche Entgleisungen gegenüber einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 30.10.2003, Az.: 2 T 599/03; zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rdnr. 22) enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2008, Az.: 9 W 39/08; KG Berlin, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 12 W 52/07; allesamt zitiert nach juris).
  • OLG München, 20.02.2007 - 1 W 885/07
    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Anders als in den von dem Beklagten zu 1) zitierten Entscheidungen (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG München, Beschluss vom 20.02.2007, Az.: 1 W 885/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.10.2003, Az.: 25 W 58/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.1975, Az.: U(Baul) 2/71, allesamt zitiert nach juris) enthält der die Sachverständige zur Erklärung auffordernde Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 05.11.2009 keine Angriffe, die über das hinausgingen, was ein Sachverständiger hinzunehmen hätte.
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Stellungnahme eines Sachverständigen sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern sprachliche Entgleisungen gegenüber einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 30.10.2003, Az.: 2 T 599/03; zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rdnr. 22) enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2008, Az.: 9 W 39/08; KG Berlin, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 12 W 52/07; allesamt zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2003 - 25 W 58/03

    Ablehnung des Sachverständigen wegen sprachlicher Entgleisung in seinem

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Anders als in den von dem Beklagten zu 1) zitierten Entscheidungen (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG München, Beschluss vom 20.02.2007, Az.: 1 W 885/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.10.2003, Az.: 25 W 58/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.1975, Az.: U(Baul) 2/71, allesamt zitiert nach juris) enthält der die Sachverständige zur Erklärung auffordernde Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 05.11.2009 keine Angriffe, die über das hinausgingen, was ein Sachverständiger hinzunehmen hätte.
  • OLG Schleswig, 06.09.2007 - 16 W 80/07

    Einmalige verbale Entgleisung kein Befangenheitsgrund!

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Damit liegt aber entgegen der von dem Beklagten zu 1) vertretenen Ansicht weder eine vereinzelt möglicherweise nicht ganz glückliche Wortwahl (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.08.2008, Az.: 16 W 85/08, zitiert nach ibr-online, IBR 2009, 1130) noch eine einmalige verbale Entgleisung der Sachverständigen (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 16 W 80/07) vor, die vom Kläger und seinem Prozessbevollmächtigten gegebenenfalls hinzunehmen wären.
  • OLG Schleswig, 04.08.2008 - 16 W 85/08

    Keine Befangenheit bei unglücklicher Wortwahl im Gutachten!

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Damit liegt aber entgegen der von dem Beklagten zu 1) vertretenen Ansicht weder eine vereinzelt möglicherweise nicht ganz glückliche Wortwahl (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.08.2008, Az.: 16 W 85/08, zitiert nach ibr-online, IBR 2009, 1130) noch eine einmalige verbale Entgleisung der Sachverständigen (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 16 W 80/07) vor, die vom Kläger und seinem Prozessbevollmächtigten gegebenenfalls hinzunehmen wären.
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2008 - 9 W 39/08

    Befangenheit des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Stellungnahme eines Sachverständigen sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern sprachliche Entgleisungen gegenüber einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 30.10.2003, Az.: 2 T 599/03; zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rdnr. 22) enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2008, Az.: 9 W 39/08; KG Berlin, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 12 W 52/07; allesamt zitiert nach juris).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Für die Besorgnis der Befangenheit ist es nicht erforderlich, daß der vom Gericht beauftragte Sachverständige bei Gesamtbetrachtung (BGH NJW 1956, 271; OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010 - 9 U 2258/05 [juris]; Senat in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 25.03.2014 - 10 W 91/14) parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat.
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche

    a) Unter Berücksichtigung der hier in Betracht kommenden Gründe ist dies etwa anzunehmen, wenn eine Stellungnahme eines Sachverständigen sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern sprachliche Entgleisungen gegenüber einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen (OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05, juris Tz. 20 m.w.N.).

    Verbale Entgleisungen eines Sachverständigen sind auch nicht damit zu entschuldigen, dass er sich durch die Fragestellungen der Prozesspartei provoziert gefühlt habe, wenn diese nicht über das hinausgehen, was er hinzunehmen hätte (OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05, juris Tz. 23).

  • OLG München, 16.10.2017 - 28 W 1615/17

    Unbegründete Ablehnung eines Sachverständigen

    Für die Besorgnis der Befangenheit ist es nicht erforderlich, dass der vom Gericht beauftragte Sachverständige bei Gesamtbetrachtung (BGH NJW 1956, 271; OLG Dresden, Beschl. v. 25.1.2010 - 9 U 2258/05 - juris; OLG München, DAR 2014, 273 ff) parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat.
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Eine unsachliche Grundhaltung kann sich beispielsweise in überflüssigen und unangemessenen, tendenziell ehrverletzenden, herabwürdigenden und abfälligen Äußerungen (OLG Hamm MDR 2010, 653; OLG Celle, Beschl. v. 11.09.2012, Az.: 11 W 43/12, BeckRS 2012, 10287; OLG Köln, Beschl. v. 03.12.2012, Az.: 17 W 141/12, BeckRS 2013, 52; Senat, Beschl. v. 25.11.2015, Az.: 15 W 27/15, BeckRS 2016, 6352; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022, Az.: 11 W 12/22, BeckRS 2022, 12997), bei unsachlichen Äußerungen zum Sachvortrag einer Partei (KG Berlin, NVZ 2008, 359), bei wertenden Formulierungen, die den Eindruck erwecken oder verstärken, der Sachverständige empfinde sich als Gegner einer Partei (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2013, Az.: 21 W 57/12, BeckRS 2013, 7447) oder bei sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen (OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010, Az.: 9 U 2258/05, BeckRS 2011, 2487; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 26.02.2015, Az.: 2 WF 409/14, BeckRS 2015, 14285; OLG Hamm, Beschl. v. 28.07.2015, Az.: 9 U 160/13, BeckRS 2015, 16052) offenbaren.
  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    Für die Besorgnis der Befangenheit ist es nicht erforderlich, dass der vom Gericht beauftragte Sachverständige bei Gesamtbetrachtung (BGH NJW 1956, 271; OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010 - 9 U 2258/05 [juris]; Senat in st. Rspr., zuletzt DAR 2014, 273 ff. und Beschl. v. 02.06.2015 - 10 W 946/15) parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.08.2010 - 9 U 2258/05   

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https://dejure.org/2010,23523
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OLG Dresden, Entscheidung vom 23.08.2010 - 9 U 2258/05 (https://dejure.org/2010,23523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Herabsetzende Äußerungen: Keine Vergütung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Herabsetzende Äußerungen eines Sachverständigen: Befangen und keine Vergütung! (IBR 2010, 1393)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 306
 
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.05.2010 - 9 U 2258/05   

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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • dhbv.de PDF (Kurzinformation)

    Befangenheitsablehnung wegen verbaler Entgleisungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 14.05.2008 - 4 W 218/08

    Zur Aberkennung einer Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2010 - 9 U 2258/05
    Es entspricht der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Sachverständiger seinen Entschädigungsanspruch verliert, sofern er die völlige Unverwertbarkeit des von ihm erstellten Gutachtens mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. nur Thür. OLG, Beschluss vom 14.05.2008, Az.: 4 W 218/08, zitiert nach juris, und die dort genannten Fundstellen).
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