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   OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 229/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15622
OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 229/07 (https://dejure.org/2008,15622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2008 - 9 U 229/07 (https://dejure.org/2008,15622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 9 U 229/07 (https://dejure.org/2008,15622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 833

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 254; BGB § 833
    Wer sich in Gefahr begibt: Kein Schadensersatzanspruch für Tierarzt wegen Handelns auf eigene Gefahr im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Tierarzt das Tier behandelt, kommt kein Schadensersatz bei Verletzung in Frage!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 11.06.2012 - 20 U 38/11

    Tierhalterhaftung: Haftung des Hundehalters gegenüber dem Tierarzt

    Es handelt sich dann nicht um ein durch den Tierhalter oder andere Personen beeinflussbares Verhalten, so dass es auf die Frage, wer aufgrund der Herrschaft hätte Einfluss auf das Tier nehmen können, nicht ankommen kann (so auch OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2008 - 9 U 229/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Schließlich hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Tierarzt auf eigene Gefahr handele, der bei einem Pferd rektal Fieber misst und dabei getreten wird (U. v. 06.06.2008, 9 U 229/07, BeckRS 2008, 20346), wobei diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof inzwischen aufgehoben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde mit der Begründung, dass dem Tierarzt ein Mitverschulden nur angelastet werden könne, wenn ihm nachgewiesen werde, inwieweit er sich unsorgfältig verhalten habe.
  • OLG Koblenz, 23.11.2012 - 2 W 600/12

    Tierhalterhaftung - Haftungausschluss - Handeln auf eigene Gefahr

    Begibt sich die Geschädigte bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung mit bewusster Risikogefährdung, so muss der Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung in Anbetracht des Handelns auf eigenes Risiko zurücktreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.12.2005 - VII ZR 225/04 - VersR 2006, 416; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2008 - 9 U 229/07, zitiert nach Juris; OLG Celle, Urteil vom 12.04.1990 - 5 U 291/88 - VersR 1990, 794; OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.01.1996 - 7 U 102/94 - VersR 1997, 457).
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