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   OLG Hamm, 14.01.2014 - I-9 U 231/13   

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https://dejure.org/2014,5651
OLG Hamm, 14.01.2014 - I-9 U 231/13 (https://dejure.org/2014,5651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2014 - I-9 U 231/13 (https://dejure.org/2014,5651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - I-9 U 231/13 (https://dejure.org/2014,5651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Unverwertbarkeit des erstatteten Gutachtens

  • kanzleibeier.eu

    Ein unverwertbare Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten iSd § 839a BGB

  • RA Kotz

    Gerichtlicher Sachverständiger - unverwertbares Gutachten - Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 839a BGB
    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Unverwertbarkeit des erstatteten Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverwertbares Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein wegen Befangenheit unverwertbares Gutachten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ein gerichtlich unverwertbares Sachverständigengutachten muss nicht unrichtig sein

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Kein Schadensersatzanspruch gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen wenn dessen Gutachten unverwertbar, aber nicht unrichtig ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen Befangenheit unverwertbares Gutachten begründet keine gesetzliche Schadensersatzpflicht des Sachverständigen - Gerichtlich unverwertbares Sachverständigengutachten muss nicht sachlich unrichtig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgelehnter Sachverständiger haftet nicht nach § 839a BGB! (IBR 2014, 1329)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 681
  • BauR 2014, 1191
  • BauR 2014, 1330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13
    Während es bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts ausreicht, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432; NJW-RR 88, 445), fehlt es bei der Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens schon an einem feststellbaren Rechtsverhältnis, solange der Eintritt eines Schadens ungewiss ist; hier muss der Kläger daher schon für die Zulässigkeit der Klage eine Vermögensgefährdung, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dartun (BGH NJW 2006, 830, 83; BGH NJW-RR 2010, 750 f.).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13
    Während es bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts ausreicht, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432; NJW-RR 88, 445), fehlt es bei der Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens schon an einem feststellbaren Rechtsverhältnis, solange der Eintritt eines Schadens ungewiss ist; hier muss der Kläger daher schon für die Zulässigkeit der Klage eine Vermögensgefährdung, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dartun (BGH NJW 2006, 830, 83; BGH NJW-RR 2010, 750 f.).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13
    Die Frage, ob ein Sachverständiger beeidigt worden oder unbeeidigt geblieben ist, ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht als ein geeignetes Differenzierungskriterium angesehen worden (BVerfGE 49, 304).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13
    Während es bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts ausreicht, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432; NJW-RR 88, 445), fehlt es bei der Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens schon an einem feststellbaren Rechtsverhältnis, solange der Eintritt eines Schadens ungewiss ist; hier muss der Kläger daher schon für die Zulässigkeit der Klage eine Vermögensgefährdung, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dartun (BGH NJW 2006, 830, 83; BGH NJW-RR 2010, 750 f.).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13
    Während es bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts ausreicht, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432; NJW-RR 88, 445), fehlt es bei der Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens schon an einem feststellbaren Rechtsverhältnis, solange der Eintritt eines Schadens ungewiss ist; hier muss der Kläger daher schon für die Zulässigkeit der Klage eine Vermögensgefährdung, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dartun (BGH NJW 2006, 830, 83; BGH NJW-RR 2010, 750 f.).
  • Drs-Bund, 21.04.1998 - BT-Drs 13/10435
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13
    (BT-Drs. 13/10435; BT-Drucks 14/7752 S 28; Soergel-Spickhoff, BGB, 13. A. § 839a Rn. 5.).
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