Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 01.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.10.1997 - 9 U 24/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8735
OLG Düsseldorf, 06.10.1997 - 9 U 24/97 (https://dejure.org/1997,8735)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.1997 - 9 U 24/97 (https://dejure.org/1997,8735)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 1997 - 9 U 24/97 (https://dejure.org/1997,8735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2225
  • DNotZ 1998, 949
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    b) Diese Rechtsprechung, die ursprünglich noch überwiegend Zustimmung und nur vereinzelt Ablehnung gefunden hat (vgl. Nachweise Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539), stößt inzwischen allerdings zunehmend auf Kritik (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1998, 2225, 2226; LG Limburg, WM 1986, 432; BeckOGK/Schreindorfer, BGB, Stand: 1.9.2018, § 311b Rn. 242 ff.; BeckOK BGB/Gehrlein, Stand: 1.5.2018, § 311b Rn. 27; Erman/Grziwotz, BGB, 15. Aufl., § 311b Rn. 59; Ludwig in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 311b BGB Rn. 283; MüKoBGB/Kanzleiter, 7. Aufl., § 311b Rn. 59; Soergel/J. Mayer, BGB, 13. Aufl., § 311b Rn. 205 f.; Staudinger/Schumacher, BGB [2018], § 311b Rn. 206 ff.; Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 11. Aufl., Rn. 1326; Cramer, ZfIR 2018, 450, 451; Grziwotz, IMR 2018, 121, 122; Kanzleiter, DNotZ 1985, 285 ff.; ders., DNotZ 1998, 954 ff.; Müller, MittRhNotK 1988, 243, 248; Steinbrecher, NJW 2018, 1214 ff.; Weser, MittBayNot 1993, 253, 260; Brambring in Festschrift für Hagen, 1999, 251, 257 ff.; Pohlmann, Die Heilung formnichtiger Verpflichtungsgeschäfte durch Erfüllung, 141 ff.; Roemer, Die Formbedürftigkeit der Aufhebung und Änderung von Verträgen im Sinne des § 311b Abs. 1 BGB [§ 313 BGB aF], 2004, 163 ff.; zustimmend dagegen BayObLG, …
  • OLG Stuttgart, 26.09.2017 - 10 U 140/16

    Notarielle Beurkundung bei Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags?

    Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 6. Oktober 1997 - 9 U 24/97, NJW 1998, 2225) hält dies dann für nicht zutreffend, wenn es um nachträgliche Vereinbarungen geht, die eine durch die Auflassung selbst noch nicht "erfüllte" Übereignungspflicht betreffen und diese zum Nachteil des Übertragenden maßgeblich modifizieren (OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2017 - 10 U 140/16

    Grundstückskauf: Beurkundungspflicht für Änderungen eines

    Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 6. Oktober 1997 - 9 U 24/97, NJW 1998, 2225) hält dies dann für nicht zutreffend, wenn es um nachträgliche Vereinbarungen geht, die eine durch die Auflassung selbst noch nicht "erfüllte" Übereignungspflicht betreffen und diese zum Nachteil des Übertragenden maßgeblich modifizieren (OLG Düsseldorf aaO juris Rn. 46).
  • LG Flensburg, 06.10.2017 - 6 HKO 14/15

    Zeitlicher Anwendungsbereich des Formzwangs bei Ergänzung der Beurkundung;

    Dass soll eine abweichende Fallgestaltungen betreffen, in denen es um nachträgliche Vereinbarungen geht, die eine durch die Auflassung selbst noch nicht erfüllte Übereignungspflicht betreffen und diese zum Nachteil des Übertragenden maßgeblich modifizieren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.1997, 9 U 24/97, Rn. 46, NJW 1998, 2225 [2227]).
  • OLG Dresden, 06.04.2018 - 22 U 1166/17

    Vereinbarung über entgangene Mieteinnahmen schließt Rücktritt nicht aus!

    Dies würde jedoch den Schutz der Vertragsparteien, im vorliegenden Fall insbesondere der Kläger als Käufer nachhaltig beschneiden (vgl. in diesem Sinne auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2017, Az.: 10 U 140/16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.1997, Az.: 9 U 24/97).
  • AG Bremen, 25.08.2011 - 9 C 420/10

    Grundstückskaufvertrag: Abänderung des Übergabezeitpunkts

    Nachtragsvereinbarungen, die auch nur mittelbar die Eintragung betreffen, sind formbedürftig (vgl. Palandt, 69. A., § 311b, Rn. 42; OLG Düsseldorf, NJW 1998, 2225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9626
OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97 (https://dejure.org/1998,9626)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.1998 - 9 U 24/97 (https://dejure.org/1998,9626)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 1998 - 9 U 24/97 (https://dejure.org/1998,9626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 34 II 1; VVG § 74

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94

    Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Berufung des Versicherers auf die fehlende Einziehungs- und Prozeßführungsbefugnis des materiell Berechtigten sich als rechtsmißbräuchlich darstellt, weil der Versicherungsnehmer nach einer seitens des Versicherers erfolgten Deckungsablehnung erkennbar den Anspruch auf Auszahlung der begehrten Kaskoentschädigung nicht weiter verfolgen will (vgl. dazu BGH r + s 1995, 117; BGH VersR 1983, 823; OLG Frankfurt VersR 1993, 1517;.
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Dabei genügt im Regelfall der Nachweis, daß das versicherte Fahrzeug durch den Versicherungsnehmer (oder ggfs. einen berechtigten Dritten), hier dem Versicherungsnehmer L., der das Fahrzeug von dem Kläger erworben hatte, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später gegen dessen Willen nicht mehr dort vorgefunden wurde (vgl. BGH VersR 1997, 691 = r + s 1997, 185 f).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Dazu ist es ausreichend aber auch erforderlich, daß ein Sachverhalt dargelegt und bewiesen wird, aus dem sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf das äußere Bild einer Entwendung schließen läßt (herrschende Meinung, vgl. BGH VersR 1991, 1047; Prölss/Martin-Knappmann VVG 25. Aufl. § 12 AKB Anm. 3 b, Seite 1472; Stiefel/Hofmann aaO. § 12 AKB Rnr. 33 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Dieser sog. "Minimalsachverhalt" muß allerdings zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden (vgl. BGH VersR 1993, 571 = r + s 1993, 169 f).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    geführt wird, ausreichend aber auch erforderlich ist vielmehr eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, d.h. ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 100, 214; BGHZ 53, 250; Prölss/Martin-Kollhosser aaO. VVG § 49 Anm. 3 B).
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87

    Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Bei der zwischen dem Zeugen L. und der Beklagen bezüglich des streitbefangenen Fahrzeugs abgeschlossenen Teilkasko-Versicherung handelte es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Klägers im Sinne des § 74 VVG, da nach der objektiven Rechtslage das Interesse des Klägers als - unstreitigem - Sicherungseigentümer an der Erhaltung der Sache abzusichern war (vgl. dazu z.B. BGH r + s 1988, 255).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1994 - 12 U 91/94

    Treuwidriges Berufen des Versicherers auf § 11 Abs. 2 ARB

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    OLG Karlsruhe VersR 1995, 1352; Stiefel/Hofmann Kraftfahrzeugversicherung 16. Aufl. § 3 AKB Rnr. 56).
  • OLG Frankfurt, 21.12.1992 - 23 U 36/92

    Mißbräuchliche Berufung auf fehlende Aktivlegitimation L

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Berufung des Versicherers auf die fehlende Einziehungs- und Prozeßführungsbefugnis des materiell Berechtigten sich als rechtsmißbräuchlich darstellt, weil der Versicherungsnehmer nach einer seitens des Versicherers erfolgten Deckungsablehnung erkennbar den Anspruch auf Auszahlung der begehrten Kaskoentschädigung nicht weiter verfolgen will (vgl. dazu BGH r + s 1995, 117; BGH VersR 1983, 823; OLG Frankfurt VersR 1993, 1517;.
  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 226/81

    Klage auf Versicherungsleistung aus einer Betriebshaftpflichtversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Etwas anderes ergibt sich zugunsten der Beklagten auch nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VersR 1983, 945).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Berufung des Versicherers auf die fehlende Einziehungs- und Prozeßführungsbefugnis des materiell Berechtigten sich als rechtsmißbräuchlich darstellt, weil der Versicherungsnehmer nach einer seitens des Versicherers erfolgten Deckungsablehnung erkennbar den Anspruch auf Auszahlung der begehrten Kaskoentschädigung nicht weiter verfolgen will (vgl. dazu BGH r + s 1995, 117; BGH VersR 1983, 823; OLG Frankfurt VersR 1993, 1517;.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht