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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08   

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OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08 (https://dejure.org/2008,33966)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2008 - 9 U 26/08 (https://dejure.org/2008,33966)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 9 U 26/08 (https://dejure.org/2008,33966)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08
    Das Ende der Übertragungsdauer muss vor 0:00 Uhr des Folgetages liegen (BGH Az. VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487, juris Rn. 11).

    Maßgeblich für die Zeitbestimmung, die erforderlich ist, um die Einhaltung von prozessualen Fristen zu beurteilen, ist die gesetzliche Zeit im Sinne von §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Zeitbestimmung vom 25. Juli 1978 (BGBl. I 1110, ber. 1262, BGH Az. VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487).

    Ein derartiger Einzelverbindungsnachweis würde dafür sprechen, dass die ausgewiesene Zeit dem amtlichen Zeitnormal entspricht (BGH Az. VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487).

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08
    Bei der Telefaxkommunikation werden Signale übersendet, die mit den Schriftzeichen nicht identisch sind (vgl. a. BGH NJW 2004, 2525).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08
    Bei der Übermittlung per Telefax ist es erforderlich, dass die gesendeten technischen Signale des Absendergerätes noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen, also gespeichert worden sind (BGH NJW 2006, 2263, juris Rn. 17 ff.).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08
    Diese neuere Rechtsprechung begünstigt regelmäßig die Verwender dieses Kommunikationsmittels gegenüber der früheren Rechtsprechung, wonach es auf den vollständigen Ausdruck der Telefaxsendung ankam (vgl. BGHZ 101, 276).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08
    Grundsätzlich trägt die Beklagte als Berufungsführerin die Beweislast dafür, dass ihre Berufungsbegründung rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist (BGH NJW 2001, 1581, juris Rn. 11; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 519 Rn. 20), wobei das Berufungsgericht von Amts wegen alle maßgeblichen Umstände, wie sie sich aus den Akten ergeben, zu prüfen hat.
  • OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten

    Denn erst wenn alle elektronischen Daten im Datenspeicher des gerichtlichen Faxgerätes abgelegt worden sind, hat das Empfangsgerät die Signale vollständig aufgenommen und nach Verarbeitung als abrufbare Datei auf dem internen Datenspeicher geschrieben (z. B. BGH, Beschluss vom 15. September 2009, XI ZB 29/08, BRAK-Mitt 2010, 25; OLG Stuttgart, 10. Juni 2008, 9 U 26/08 zitiert nach juris).
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   OLG Köln, 17.06.2008 - I-9 U 26/08   

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OLG Köln, 17.06.2008 - I-9 U 26/08 (https://dejure.org/2008,10102)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2008 - I-9 U 26/08 (https://dejure.org/2008,10102)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - I-9 U 26/08 (https://dejure.org/2008,10102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 179

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; BGB § 179
    Zur Feststellung der Risikoträgerschaft eines Versicherungskonsortiums ist auf die Angaben in der Vertragsübersicht und die zugrunde liegenden Bedingungen abzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 179
    Vertragspartner eines Wohngebäudeversicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2008 - 9 U 26/08
    Ein Schadensersatzanspruch aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden schuldrechtlichen Sonderbeziehung, aus der die Beklagte als Vermittlungsmaklerin und Regulierungsbevollmächtigte nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) dem Kläger gegenüber zur richtigen und rechtzeitigen Aufklärung verpflichtet war (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 2724; ZOV 2005, 359), besteht nicht.
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 185/04

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der gezahlten Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2008 - 9 U 26/08
    Ein Schadensersatzanspruch aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden schuldrechtlichen Sonderbeziehung, aus der die Beklagte als Vermittlungsmaklerin und Regulierungsbevollmächtigte nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) dem Kläger gegenüber zur richtigen und rechtzeitigen Aufklärung verpflichtet war (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 2724; ZOV 2005, 359), besteht nicht.
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2008 - 9 U 26/08
    Auch ein künftiger Schadensersatzanspruch kann Gegenstand einer Feststellungsklage sei (BGH NJW 1993, 648).
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