Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Vorsatz eines 12-jährigen Kindes beim Abbrennen einer Gartenhütte
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch ein 12-jähriges Kind in der Feuerversicherung
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 101; VVG § 103
Kein Schädigungsvorsatz eines zwölfjährigen Kindes beim Spielen mit Feuer - Justiz Baden-Württemberg
§ 103 VVG, § 286 ZPO
Haftpflichtversicherung: Vorsatz eines 12-jährigen Kindes beim Abbrennen einer Gartenhütte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 103 VVG
Vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch ein 12-jähriges Kind in der Feuerversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
12jährige Feuerteufel - und die Gartenhütte
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorsatz eines 12-jährigen Kindes beim Abbrennen einer Gartenhütte?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bedingter Schädigungsvorsatz hinsichtlich des Abbrennens einer Gartenhütte kann bei 12-Jährigem fehlen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bedingter Schädigungsvorsatz hinsichtlich des Abbrennens einer Gartenhütte kann bei 12-Jährigem fehlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsschutz nach abgebrannter Gartenhütte: 12-jährigem Kind kann nicht ohne weiteres Schädigungsvorsatz unterstellt werden - "Spiel mit dem Feuer" begründet fahrlässiges Verhalten
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
- OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1125
- MDR 2014, 658
- VersR 2014, 994
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 130/81
Feststellung des Willens eines Jugendlichen zur Brandstiftung auf Grund von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13
Bei einem 12-jährigen Kind, das aus seiner Sicht mit dem Feuer "spielt", sind solche Schlussfolgerungen hingegen in der Regel nicht ohne Weiteres möglich (ebenso in ähnlichen Fällen BGH, NJW 1983, 1739, 1740 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2002 - 4 U 107/02 -, zitiert nach Juris). - OLG Koblenz, 06.07.2007 - 10 U 1748/06
Zum Umfang des Privathaftpflichtversicherungsschutzes für minderjähriges Kind, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13
(…Vgl. BGH a. a. O.; ebenso für den Willen eines Kindes, das durch das Betätigen eines Feuerlöschers einen erheblichen Verschmutzungsschaden auslöst OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 45.) Gegen einen bedingten Schädigungswillen der Kinder spricht insbesondere der Umstand, dass sie bei der Hütte des Geschädigten B. H. einen erfolglosen Versuch unternommen haben, das Feuer zu löschen. - OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Haftpflichtversicherungsschutz für Verursachung eines Brandschadens durch 12 …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13
Bei einem 12-jährigen Kind, das aus seiner Sicht mit dem Feuer "spielt", sind solche Schlussfolgerungen hingegen in der Regel nicht ohne Weiteres möglich (ebenso in ähnlichen Fällen BGH, NJW 1983, 1739, 1740 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2002 - 4 U 107/02 -, zitiert nach Juris).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 17.12.2012 - S 3 U 142/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13
Auch reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten der Gesundheitsstörungen nach einem Unfall nicht aus; dies gilt auch dann, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind [vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris]. - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13
Auch reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten der Gesundheitsstörungen nach einem Unfall nicht aus; dies gilt auch dann, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind [vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris]. - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13
Auch reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten der Gesundheitsstörungen nach einem Unfall nicht aus; dies gilt auch dann, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind [vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris]. - BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13
Dabei müssen der Gesundheitserstschaden, wie auch die längerdauernden (Folge-) Gesundheitsschäden sicher feststehen (Vollbeweis) und durch Einordnung in eines der gängigen Diagnosesysteme (z.B. ICD-10, DSM IV) unter Verwendung der dortigen Schlüssel exakt bezeichnet werden [vgl. Bundessozialgericht (BSG), u.a. Urteil vom 15. Mai 2012, B 2 U 31/11 R, juris]. - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 27/13
Bei vernünftigem Abwägen aller Umstände müssen die auf eine unfallbedingte Verursachung hinweisenden Faktoren so stark überwiegen, dass hierauf die Entscheidung gestützt werden kann [vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 1978, 8 RU 66/77, juris; Schönberger/Mehrtens/Valentin Arbeitsunfall und Berufskrankheit 8. Aufl. 2010, S. 47 m.w.N.].