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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 9 U 27/20   

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OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 9 U 27/20 (https://dejure.org/2020,56638)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.10.2020 - 9 U 27/20 (https://dejure.org/2020,56638)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 9 U 27/20 (https://dejure.org/2020,56638)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von der Rettungstrage gestürzt - Schadenersatz könnte der Patient nur verlangen, wenn die Trage falsch gehandhabt oder gewartet worden wäre

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz für Sturz von Rettungstrage - Vollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz unzumutbar

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.05.2021 - III ZR 329/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28. Oktober 2020 - 9 U 27/20 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20   

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https://dejure.org/2020,75040
OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20 (https://dejure.org/2020,75040)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.08.2020 - 9 U 27/20 (https://dejure.org/2020,75040)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. August 2020 - 9 U 27/20 (https://dejure.org/2020,75040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Schäden bei Transport im Rettungsdienst infolge Radbruch des Fahrgestells der Krankentrage

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 22.08.2007 - 5 U 267/06

    Voraussetzungen für die Zahlung eines Schmerzensgeldes und eines Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Die Erfüllung rettungsdienstlicher Aufgaben stellt sich mithin als Ausübung eines öffentlichen Amtes i.S.d. Art. 34 S. 1 GG dar (BGH NJW 1991, 2953; OLG Köln, Urteil vom 22. August 2007 - 5 U 267/06 -, Rn. 25, juris).

    Die haftungsrechtlichen Beweiserleichterungsgrundsätze aus Heilbehandlung finden auf einen solchen Fall regelmäßig keine Anwendung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. August 2007 - 5 U 267/06, Rn. 36, juris).

    Es sind schließlich, worauf der Beklagte zu Recht hinweist, keine Gründe dafür ersichtlich, denjenigen, der im Rahmen einer Notfallrettung zum Krankenhaus verbracht und dabei geschädigt wird, beweisrechtlich besser zu stellen, als denjenigen, der mithilfe eines Taxis zum Krankenhaus fährt und auf dieser Fahrt verunglückt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 22. August 2007 - 5 U 267/06, Rn. 36 am Beispiel des einen Verletzten aus einem brennenden Haus tragenden Feuerwehrmannes).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Erforderlich sind hiernach solche Maßnahmen, die ein umsichtiger, verständiger und gewissenhafter, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betreffenden Verkehrskreise für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH NJW 2013, 48 Rn. 7; BGH NJW 2006, 2326 Rn. 6 jeweils mwN.; Palandt/Sprau, § 823 Rn. 51).

    Entscheidend ist letztlich eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, nicht zu erreichen ist (BGH NJW 2013, 48 Rn. 7; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 460; Palandt/Sprau, § 823 Rn. 51).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Eine Beweisvereitelung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht bzw. erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert (BGH GRUR 2016, 88; zum Ganzen: Bacher, in: BeckOK ZPO, 37. Ed. 2020, § 284 Rn. 88).

    In subjektiver Hinsicht muss sich dabei das Verschulden des Gegners sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts, als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, d.h. sein Verhalten muss darauf abzielen, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH GRUR 2016, 88 Rn. 29; zum Ganzen: Bacher, in: BeckOK ZPO, 37. Ed. 2020, § 284 Rn. 90).

  • KG, 19.05.2016 - 20 U 122/15

    Haftung des Rettungssanitäters: Überschreitung der Kompetenzen des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Zutreffend hat das Landgericht festgestellt, dass als Anspruchsgrundlage im vorliegenden Fall allein ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG in Betracht kommt, weil der Eigenbetrieb des Beklagten und die bei ihm tätigen Rettungsassistenten mit der Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben beauftragt waren und der Rettungsdienst in Niedersachsen öffentlich-rechtlich organisiert ist (vgl. Reinert, in: BeckOK BGB, 34. Ed. 2020, § 839 Rn. 21 mwN.; zur Rechtslage in Bayern (BayRDG): BGH NZV 2005, 84 ff.; in Berlin (BlnRdG): KG BeckRS 2016, 10425).

    Eine "Behandlung" im medizinischen Sinne kommt erst in Betracht, wenn ein Rettungssanitäter (pflichtwidrig) im Kompetenzbereich des Arztes tätig wird (vgl. KG Berlin, Urteil vom 19. Mai 2016 - 20 U 122/15, Rn. 26, juris; hierzu kritisch: Voigt MedR 2017, 375, 379).

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Die Beweiserleichterung setzt voraus, dass feststeht, dass der Primärschaden des Patienten im Gefahrenbereich dieses sogenannten vollbeherrschbaren Risikos gesetzt worden ist (Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. 239; BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15, Rn.6, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Einsatz von automatischen Türen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Entscheidend ist letztlich eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, nicht zu erreichen ist (BGH NJW 2013, 48 Rn. 7; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 460; Palandt/Sprau, § 823 Rn. 51).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Zur Konkretisierung dieser Pflichten kann insbesondere auf einschlägige Regelwerke wie beispielsweise DIN-Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften zurückzugegriffen werden (BGH NJW 2004, 1449, 1450; NJW 2005, 3144).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Hierbei kann es beispielsweise im Zusammenhang mit Fabrikationsfehlern genügen, dass der Geschädigte nachweist, dass sein Schaden im Organisations- und Gefahrenbereich des Herstellers durch einen objektiven Mangel oder Zustand der Verkehrswidrigkeit ausgelöst worden ist (BGH NJW 1981, 1603).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Die danach geforderte Typizität liegt vor, wenn der Kausalverlauf so häufig vorkommt, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH NJW 2010, 1072, 1073 Rn. 8; zum Ganzen: Bacher, in: BeckOK ZPO, 37. Ed. 2020, § 284 Rn. 94 f.).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93

    Organisationspflichten des Chefarztes einer Kinderklinik

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20
    Diese Beweislastumkehr des Produzenten steht unter der Voraussetzung, dass der Mangel des Produkts durch die dem Hersteller gerade deshalb besonders aufgegebene Statussicherung typischerweise in seinem Bereich aufgedeckt und beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 1.2.1994 - VI ZR 65/93, juris, Rn. 18).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 254/13

    Schadensersatzprozess gegen einen Werkunternehmer: Anscheinsbeweis bei

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 182/05

    Krankenhaus muss für ungeschicktes Einschieben in Krankenwagen Schmerzensgeld

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

  • OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07

    Berufung wegen voller Beherrschbarkeit eines Risikos über das Auftreten von

  • VerfGH Bayern, 25.01.1991 - 19-VI-90
  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 68/14

    Winterdienstpflicht in Berlin: Haftungsprivileg für ein im Auftrag der Berliner

  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

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