Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17   

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OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,24871)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.06.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,24871)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,24871)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Anmietdauer von 65 Tagen nicht zu beanstanden -> Versicherer wurde mehrfach gewarnt und um Reparaturkostenvorschuss... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Schadenminderungspflicht; Anspruchsgrund

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    OLG Naumburg ändert Urteil des LG Halle ab und verurteilt die eintrittspflichtige Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form weiterer Mietwagenkosten von über 6.000,- EUR mit erfreulich klaren Worten im Berufungsurteil ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei längerer Anmietung und die Vorfinanzierungspflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zwecks Reduzierung von Mietwagenkosten - Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei unterlassener Inanspruchnahme

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    OLG Naumburg ändert Urteil des LG Halle ab und verurteilt die eintrittspflichtige Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form weiterer Mietwagenkosten von über 6.000,- EUR mit erfreulich klaren Worten im Berufungsurteil ...

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Im Übrigen hat der BGH nicht ausgeführt, dass der Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts als Schätzungsgrundlage geeigneter sei; er hat die Heranziehung der Schwacke-Liste vielmehr als nicht rechtsfehlerhaft bestätigt (BGH Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09, zitiert nach Juris).

    Auch wenn grundsätzlich Internetausdrucke zu Mietwagenangeboten geeignet sein können, die durch die Schwacke-Liste begründete Schätzungsgrundlage zu erschüttern (so die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH zum Az. VI ZR 353/09), ist der Vortrag der Beklagten hier unzureichend.

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Seine gegenteilige Auffassung hat das Landgericht auf eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 19.02.2004, 4 U 146/03, gestützt.

    Auf derartige Umstände kommt es auch nach Auffassung der Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 4 U 146/03 an; auch nach jener Entscheidung ist bei der Frage der Zumutbarkeit auf den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB abzustellen.

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Diese Auffassung entspricht einer vom BGH als nicht rechtsfehlerhaft bestätigten Praxis bei der Ermessensausübung bei der Schadensausübung (BGH, Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Diese Frage wird üblicherweise im Zusammenhang mit Kostenentscheidungen nach § 93 ZPO erörtert, wenn es darum geht, ob die Versicherung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (beispielsweise OLG Saarbrücken, 4 W 19/16, OLG Karlsruhe, 9 W 9/16, OLG Frankfurt, 7 W 64/14, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Kostenpflicht der gegnerischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Diese Frage wird üblicherweise im Zusammenhang mit Kostenentscheidungen nach § 93 ZPO erörtert, wenn es darum geht, ob die Versicherung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (beispielsweise OLG Saarbrücken, 4 W 19/16, OLG Karlsruhe, 9 W 9/16, OLG Frankfurt, 7 W 64/14, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14

    Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Diese Frage wird üblicherweise im Zusammenhang mit Kostenentscheidungen nach § 93 ZPO erörtert, wenn es darum geht, ob die Versicherung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (beispielsweise OLG Saarbrücken, 4 W 19/16, OLG Karlsruhe, 9 W 9/16, OLG Frankfurt, 7 W 64/14, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 04.05.2012 - 1 U 1797/11

    Obliegenheit des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Dort ist angenommen worden, dass unabhängig davon, ob dies eine Frage der Erforderlichkeit der Kosten oder der Schadensminderungspflicht ist, weder eine Obliegenheit, noch eine Pflicht des Geschädigten besteht, zur Entlastung des Schädigers seine Vollkaskoversicherung einzusetzen (OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2012, 1 U 1797/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, 1 U 52/07, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 88/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Dieser hat ausgeführt, Versicherungsleistungen, die sich ein Geschädigter durch die Zahlung der Versicherungsprämien selbst "erkauft" habe, könnten dem Schädiger nicht im Wege der Vorteilsausgleichung zugute kommen (BGH, Urteil vom 12.03.2009, VII ZR 88/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Die Beklagte stützt sich auf die in der Kommentierung bei Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Auflage, § 254 Rn. 44, zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 18.01.1984, 3 U 116/83 (MDR 1984, 490).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
    Dort ist angenommen worden, dass unabhängig davon, ob dies eine Frage der Erforderlichkeit der Kosten oder der Schadensminderungspflicht ist, weder eine Obliegenheit, noch eine Pflicht des Geschädigten besteht, zur Entlastung des Schädigers seine Vollkaskoversicherung einzusetzen (OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2012, 1 U 1797/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, 1 U 52/07, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 17.11.2020 - VI ZR 569/19

    Ersatz des weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch den

    Nach diesen Maßstäben ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls grundsätzlich nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2020, 668 Rn. 8; OLG Celle, r+s 2018, 616 Rn. 10 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 4. Mai 2012 - 1 U 1797/11, juris Rn. 22 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07, juris Rn. 19 ff.; NJW-RR 2012, 30, 32, juris Rn. 26; OLG Naumburg [9. Zivilsenat], Urteil vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17, juris Rn. 12 ff.; Almeroth in MünchKomm Straßenverkehrsrecht, 2017, § 254 BGB Rn. 51; Kuhnert in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 182a; Looschelders in BeckOGK BGB, Stand 1.9.2020, § 254 Rn. 265; Oetker in MünchKomm BGB, 8. Aufl., § 254 Rn. 97; Rogler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung/AKB, 19. Aufl., § 254 BGB Rn. 6; Scholten in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.3.2017, § 254 BGB Rn. 53; a.A. KG, NJW-RR 2019, 992 Rn. 28; unklar OLG Naumburg [4. Zivilsenat], NJW 2004, 3191, 3192, juris Rn. 46 ff.; hierzu zutreffend OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07, juris Rn. 23).

    Die Schadensminderungspflicht darf aber nicht dazu führen, den Geschädigten in einer Situation, in der er den exakten Umfang der Einstandspflicht und das Ausmaß der einzelnen Schadenspositionen regelmäßig noch nicht absehen und deshalb Rückstufungsschaden und Nutzungsausfallschaden nicht ins Verhältnis setzen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07, juris Rn. 22; OLG Naumburg [9. Zivilsenat], Urteil vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17, juris Rn. 16), in die Zwickmühle zu bringen, sich dem Risiko einer (unter Umständen) obliegenheitswidrigen (Nicht-)Inanspruchnahme seines Kaskoversicherers auszusetzen.

  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt dabei der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (BGH, Urteil vom 26.05.1988, III ZR 42/87, - [juris]; OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735).

    Da es aber hier um Umstände aus der Sphäre des Klägers geht, hat er darzulegen, inwiefern er nicht in der Lage ist, einen Kredit für die Ersatzbeschaffung eines Pkws zu erhalten (OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 107; VersR 1998, 911; OLG Naumburg NJW 2004, 3191).

  • OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 179/17

    Pflicht des Unfallgeschädigten zur Vorfinanzierung der Schadensersatzleistung

    a) Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 15. Juni 2017 (9 U 3/17 - juris Rn. 6 ff.) hierzu entschieden:.

    a) Auch hierzu verhält sich das o. g. Urteil des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Juni 2017 (9 U 3/17 - juris Rn. 13 ff.):.

  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Auch eine Kreditaufnahme kann von einem Geschädigten nur dann verlangt werden, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG Celle RuS 2018, S. 616; OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.2017, Az. 9 U 3/17, veröffentlicht in juris, und NZV 2005, S. 198; OLG Saarbrücken NZV 1990, S. 388; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, S. 107).
  • OLG Naumburg, 08.11.2018 - 3 U 37/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten unterhalb

    Denn nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Urteil vom 15.06.2017, Az. 9 U 3/17) ist die Schwacke-Liste für die Bewertung der Mietwagenkosten ausreichend tauglich.
  • KG, 21.02.2019 - 22 U 122/17

    Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines

    Soweit eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten wird (OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2018 - 14 U 179/17 - juris Rn. 10 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17 -, juris Rn. 12 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07 - beck-online [II.2.b)bb)]; Kuhnert in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. (2017), § 249 BGB Rn. 182a; Almeroth in: Münchener Kommentar zum StVR, 1. Aufl. (2017), § 249 BGB Rn. 241; Rogler in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB, 19. Aufl. (2017), § 254 BGB Rn. 6), ist diese verfehlt, denn sie verkennt den maßgeblichen rechtlichen Ansatz.

    Hier stellt sich nämlich die Frage zur Vorteilsanrechnung, ob Leistungen Dritter den Schädiger entlasten sollen, tatsächlich und rechtlich nicht; der Ansatz der Rechtsprechung über die Nichtanrechenbarkeit im Wege des Vorteilsausgleichs von erkauftem Versicherungsschutz (OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2018 - 14 U 179/17 - juris Rn. 10 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17 -, juris Rn. 12 ff.) geht angesichts des gesetzlichen Anspruchsübergangs (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG) auf den Kaskoversicherer an der Sach- und Rechtslage des Vollkaskoschutzes vorbei.

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    An dieser ständigen Rechtsprechung des Landgerichts hält die Kammer fest (Urteil vom 10.08.2011 - 8 S 4302/11, juris; zur Anwendbarkeit der Schwacke-Liste etwa auch OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. September 2016 - 1 U 231/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18

    Nutzungsausfallentschädigung für ein Motorrad für 99 Tage

    Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt dabei der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 7; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8).

    Allenfalls kann eine Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen, ausnahmsweise dann bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 8; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8; BGH, Urteil vom 18.02.2002 - II ZR 355/00, zitiert nach juris, Rz. 18).

    Zunächst ist es Aufgabe des Schädigers bzw. des gesamtschuldnerisch mit ihm haftenden Versicherers, für eine umgehende Reparatur und für die Vermeidung von weiteren Kosten zu sorgen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 - 9 U 3/17, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 179/17, zitiert nach juris, Rz. 8).

  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    juris; Oberlandesgericht d Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17 -, juris; OLG Gelle, Urteil v.
  • OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74

    Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur

    Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt dabei der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (BGH, Urteil vom 26.05.1988, III ZR 42/87, - [juris]; OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735).

    Da es aber hier um Umstände aus der Sphäre des Klägers geht, hat er darzulegen, inwiefern er nicht in der Lage ist, einen Kredit für die Ersatzbeschaffung eines Pkws zu erhalten (OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 107; VersR 1998, 911; OLG Naumburg NJW 2004, 3191).

  • LG Köln, 02.06.2021 - 4 O 388/20

    Nutzungsausfallentschädigung - Bestellung und Auslieferung Ersatzfahrzeug

  • LG München II, 01.04.2021 - 1 O 4787/13

    Nutzungsentschädigung bei geringer Nutzung und langer Ausfallzeit

  • AG Bremen, 18.04.2018 - 19 C 440/17
  • OLG Dresden, 17.06.2021 - 18 U 313/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2022 - 8 O 4151/21

    Umfang Ersatzanspruch bei Vorschäden und Löschanspruch zu Anfrage bei

  • AG Magdeburg, 26.04.2021 - 121 C 1666/20
  • LG Oldenburg, 19.09.2020 - 17 O 766/18
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15803
OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,15803)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,15803)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,15803)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Strohmann-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • Betriebs-Berater

    Haftung des Strohmann-Geschäftsführers bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 5a Abs 5 GmbHG, § 7 Abs 2 S 2 GmbHG, § 8 GmbHG, § 56 GmbHG
    Beiträge zur Sozialversicherung, Geschäftsführerhaftung, Haftung Geschäftsführer, Haftung Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Strohmann

  • rechtsportal.de

    BGB § 266a; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 14
    Haftung des Strohmann-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung auch eines Strohmann-Geschäftsführers für Vorenthaltung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Strohmann-Geschäftsführers bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch der Strohmann-Geschäftsführer steht in der Haftung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auch der Strohmann-Geschäftsführer steht in der Haftung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen für als Strohmann fungierende GmbH-Geschäftsführer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auch der Strohmann-Geschäftsführer steht in der Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1325
  • BB 2017, 2001
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheingeschäftsführer, Abführen

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17
    Dass sie die ihr als Geschäftsführerin kraft Gesetzes zustehenden Kompetenzen nicht genutzt, sondern diese anderen überlassen haben will, vermag sie nicht zu entlasten; die vom Landgericht in Bezug genommene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000, 1 Ss 1337/99 = BeckRS 9998, 25494) trifft nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 3 StR 352/16; vgl. zur Haftung des Strohmann-Geschäftsführers auch Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Rn. 96 zu § 43 m. w. N.).
  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17
    Dem Feststellungsantrag kommt keine streitwerterhöhende Wirkung zu, da er mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013, II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16

    Fortbestehende Verantwortlichkeit des formellen (Strohmann-)Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17
    Dass sie die ihr als Geschäftsführerin kraft Gesetzes zustehenden Kompetenzen nicht genutzt, sondern diese anderen überlassen haben will, vermag sie nicht zu entlasten; die vom Landgericht in Bezug genommene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000, 1 Ss 1337/99 = BeckRS 9998, 25494) trifft nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 3 StR 352/16; vgl. zur Haftung des Strohmann-Geschäftsführers auch Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Rn. 96 zu § 43 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.08.2017 - I-9 U 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42757
OLG Köln, 22.08.2017 - I-9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,42757)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.2017 - I-9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,42757)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 2017 - I-9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,42757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf sogenannte Quasi-Deckung im Zusammenhang mit der pflichtwidrig unterbliebenen Absicherung eines bestimmten Risikos bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 126
    Passivlegitimation des Schadensabwicklungsunternehmens auch bei Geltendmachung von "Quasi-Deckung"

  • rechtsportal.de

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf sogenannte Quasi-Deckung im Zusammenhang mit der pflichtwidrig unterbliebenen Absicherung eines bestimmten Risikos bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    VVG § 126 Abs. 2
    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf sogenannte Quasi-Deckung im Zusammenhang mit der pflichtwidrig unterbliebenen Absicherung eines bestimmten Risikos bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das hat der BGH bereits mehrfach angenommen, u.a. dann, wenn es sich bei der Beklagten - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.09.1999, - IV ZR 195/98 -, VersR 1999, 1555 ff., in juris Rn. 19).

    Auch in den zitierten BGH-Entscheidungen vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, und vom 16.02.2005, - IV ZR 18/04 -, haben sich die dort verklagten Versicherungen auf vergleichbare Einwendungen gegenüber dem Anspruchsgrund im Rahmen der von den jeweiligen Klägern erhobenen Feststellungsklagen berufen.

    In der Entscheidung des BGH vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, hat der dortige Kläger auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung wegen unberechtigter Versagung von Deckungsschutz geltend gemacht, also keinen reinen vertraglichen Leistungsanspruch wegen Gewährung von Rechtsschutz.

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das hat der BGH bereits mehrfach angenommen, u.a. dann, wenn es sich bei der Beklagten - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.09.1999, - IV ZR 195/98 -, VersR 1999, 1555 ff., in juris Rn. 19).

    Auch in den zitierten BGH-Entscheidungen vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, und vom 16.02.2005, - IV ZR 18/04 -, haben sich die dort verklagten Versicherungen auf vergleichbare Einwendungen gegenüber dem Anspruchsgrund im Rahmen der von den jeweiligen Klägern erhobenen Feststellungsklagen berufen.

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Für eine Erweiterung des Anwendungsbereich des § 126 II VVG zugunsten des Versicherungsnehmers spricht überdies, dass der BGH die bis zum 31.12.2007 geltende Verjährungsvorschrift des § 12 I VVG a.F. entgegen ihrem insoweit klaren und unzweideutigen Wortlaut nicht nur auf "Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag" angewendet hat, sondern auch auf Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers, wenn ein vorvertragliches Schuldverhältnis des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrags verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).

    Maßgeblich sei dabei aber, ob der Schadensersatzanspruch wirtschaftlich die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs einnehme und sich insoweit als "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" darstelle (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 12).

  • LG Aachen, 01.12.2016 - 9 O 409/15

    Erteilung einer Deckungszusage für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 9 O 409/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat durch Urteil vom 01.12.2016 - 9 O 409/15 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen und der Anträge Bezug genommen wird, die Klage hinsichtlich sämtlicher Anträge, die der Kläger mit seiner Berufung mit identischem Wortlaut - wie nachfolgend dargestellt - weiterverfolgt, abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 01.12.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen, Az.: 9 O 409/15, wird die Beklagte wie folgt verurteilt:.

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02

    Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Die Fortbildung des Rechts durch eine Revisionsentscheidung ist erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzuzeigen oder Gesetzeslücken zu schließen (Zöller/Heßler, a.a.O. § 543 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 19.09.2002, - V ZB 31/02 -, NJW-RR 2003, 132 in juris Rn. 6).

    Hierzu besteht dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 04.07.2002, - V ZB 16/02 -, VersR 2003, 222/223).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Der Kläger darf grundsätzlich die Aufforderung zur Einzahlung des Vorschusses abwarten (BGH NJW 1993, 2811; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 204 Rn. 7).
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 31/02

    Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Die Fortbildung des Rechts durch eine Revisionsentscheidung ist erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzuzeigen oder Gesetzeslücken zu schließen (Zöller/Heßler, a.a.O. § 543 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 19.09.2002, - V ZB 31/02 -, NJW-RR 2003, 132 in juris Rn. 6).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Hierzu besteht dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 04.07.2002, - V ZB 16/02 -, VersR 2003, 222/223).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung;

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2017, 1394 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2019 - 7 Ta 331/18

    Maßgeblichkeit des Streitgegenstands für die Verfahrensart vor dem

    Dieser Schadensersatzanspruch deckt sich bei wirtschaftlicher Betrachtung mit dem vertraglichen Erfüllungsanspruch (vgl. OLG Köln 22. August 2017 - I-9 U 3/17 - Rn. 74) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43957
OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,43957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,43957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,43957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bindung an Parteianträge

  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher Umfang der Bindung des Gerichts an die gestellten Anträge; Entscheidung des Gerichts nach unterbliebener Stellung eines Sachantrags im Hinblick auf die vom Gericht bejahte Prozessunfähigkeit des Beklagten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Fehlt es - wie vorliegend - an einer Antragstellung des Klägers im letzten Verhandlungstermin am 09.11.2016, so darf kein Urteil über den Klageanspruch ergehen (vgl. BAG NJW 1971, 1332).
  • RG, 30.11.1922 - IV 102/22

    Besonderer Vertreter für den Prozess

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Hierbei wird einerseits zu berücksichtigen sein, dass eine solche Bestellung ggf. auch in Betracht kommen könnte, wenn der Beklagte erst im Laufe des Prozesses prozessunfähig geworden sein sollte (so schon RG, Urteil vom 30.11.1922, - IV 102/22 - Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 57, Rn. 3, m. w. N.).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Das Rechtsmittel einer Partei, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessunfähig behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (BGH, MDR 1996, 410 f.).
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Zudem wird zu beachten sein, dass zugleich eine Unterbrechung gem. § 244 ZPO in Betracht kommt (vgl. BGHZ 30, 112 ff.; Zöller-Greger, a.a.O., § 241, Rn. 1).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18

    Erbengemeinschaft: Kündigung eines Pachtvertrages über ein zum Nachlass

    Hierbei steht der Annahme einer etwaigen Unterbrechung gem. § 241 ZPO vorliegend nicht § 246 ZPO entgegen, da diese Vorschrift im Falle eines sich selbst gem. § 78 Abs. 4 ZPO vertretenden Rechtsanwalts nicht zur Anwendung gelangt (OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 2017 - I-9 U 3/17 vgl. Zöller-Greger, a.a.O., § 246, Rn. 2 a) m. w. N.).
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Rechtsprechung
   SG Kassel, 13.04.2017 - S 9 U 3/17 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20619
SG Kassel, 13.04.2017 - S 9 U 3/17 ER (https://dejure.org/2017,20619)
SG Kassel, Entscheidung vom 13.04.2017 - S 9 U 3/17 ER (https://dejure.org/2017,20619)
SG Kassel, Entscheidung vom 13. April 2017 - S 9 U 3/17 ER (https://dejure.org/2017,20619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Berlin, 21.09.2016 - S 79 KA 1074/16

    KV-Wahl in Berlin: Klage gegen Stimmenauszählung abgewiesen

    Auszug aus SG Kassel, 13.04.2017 - S 9 U 3/17
    Notwendig ist ferner, dass der Wahlverstoß zur Ungültigkeit der Wahl führen würde und die Wahl unzweifelhaft rechtswidrig wäre (vgl. SG Berlin vom 21.9.2016 - S 79 KA 1074/16 ER, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nur, wenn der Verweis auf die Inanspruchnahme nachgängigen Rechtsschutzes mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. SG Berlin vom 21.9.2016, aaO; SG Kassel vom 9.2.2017 - S 1 U 1/17 ER).

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R

    Sozialversicherungswahl - Friedenswahl - freie Liste - Vorschlagsliste -

    Auszug aus SG Kassel, 13.04.2017 - S 9 U 3/17
    Anfechtungsgegenstand ist allein die Wahl selbst (vgl. BSG vom 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R, zitiert nach juris).

    Dazu gehören nach Auffassung des Gerichts nicht reine Vorbereitungshandlungen (vgl. BSG vom 16.12.2003, aaO) wie die Gestaltung eines Internet-Auftritts.

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R

    Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ungültig?

    Während das SG Kassel (Beschluss vom 13.4.2017 - S 9 U 3/17 ER - juris) und der 2. Senat des Hessischen LSG (Beschluss vom 12.5.2017 - L 2 AR 1/17 B ER - juris) die Frage im einstweiligen Rechtschutzverfahren verneint haben, hat sie - anders als zuvor das SG (Urteile vom 9.8.2018 - S 11 R 246/17, S 11 R 248/17 und S 11 R 250/17, alle juris) - der 9. Senat des Hessischen LSG bejaht (Hessisches LSG Urteile vom 28.1.2022 - L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18, alle juris) .
  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 173/18

    Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und

    Mit Beschluss vom 13. April 2017 ( S 9 U 3/17 ER ) lehnte das Sozialgericht den Antrag ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens S 9 U 3/17 ER (L 2 AR 1/17 B ER) sowie die Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Während das SG Kassel (Beschluss vom 13.4.2017 - S 9 U 3/17 ER - juris) und der 2. Senat des Hessischen LSG (Beschluss vom 12.5.2017 - L 2 AR 1/17 B ER - juris) die Frage im einstweiligen Rechtschutzverfahren verneint haben, hat sie - anders als zuvor das SG (Urteile vom 9.8.2018 - S 11 R 246/17, S 11 R 248/17 und S 11 R 250/17, alle juris) - der 9. Senat des Hessischen LSG bejaht (Hessisches LSG Urteile vom 28.1.2022 - L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18, alle juris) .
  • SG Kassel, 09.08.2018 - S 11 R 246/17
    Ein im Vorfeld der Wahl gestellter Antrag des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 13.04.2017 im Verfahren S 9 U 3/17 ER ), ebenfalls nicht die hiergegen gerichtete Beschwerde zum hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 12.05.2017 im Verfahren L 2 AR 1/17 B ER).

    Die Beklagte nehme auf die Beschlüsse des Sozialgerichts Kassel vom 13.04.2017 ( S 9 U 3/17 ER ) und des Hessischen Landessozialgerichts vom 12.05.2017 (L 2 AR 1/17 BER) vollinhaltlich Bezug.

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