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   OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - I-9 U 30/05   

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https://dejure.org/2005,19752
OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - I-9 U 30/05 (https://dejure.org/2005,19752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2005 - I-9 U 30/05 (https://dejure.org/2005,19752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2005 - I-9 U 30/05 (https://dejure.org/2005,19752)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Durch die Entscheidung des gemeinsamen Senats aller obersten Gerichte vom 05.05.2000 (abgedruckt in NJW 2000, 23 ff.) ist klargestellt, dass angesichts des technischen Fortschrittes auf dem Gebiet der Telekommunikation die Übermittlung bestimmender Schriftsätze auch durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Telefaxgerät des Gerichtes zulässig ist (NJW 2000, 2340, 2341).

    Dabei wird als entscheidend nicht auf die beim Absender vorhandene Kopiervorlage oder die im Textverarbeitungs-PC befindliche Datei abgestellt, sondern auf die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (NJW 2000, 2340, 2341).

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne verjährten innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber ab drei Jahre nach dem Erwerb (vgl. BGH NJW 2001, 1203; NJW 1982, 1514 f.; Schmidt-Räntsch, MDR 2005, 6, 8).
  • BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Zwar vertritt der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Bauherren- bzw. Bauträgermodelle die Auffassung, die Verjährungsfrist betrage 30 Jahre (vgl. BGH NJW 2004, 288, 289; NJW 1994, 2226, 2227).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringen ist nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es aufgrund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht oder des Anspruchs auf rechtlichen Gehörs nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGH MDR 2000, 103).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne verjährten innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber ab drei Jahre nach dem Erwerb (vgl. BGH NJW 2001, 1203; NJW 1982, 1514 f.; Schmidt-Räntsch, MDR 2005, 6, 8).
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Die Beklagte zu 1) ist Vertragspartnerin des Klägers und haftet trotz der Herausgabe des Prospektes daher nur gemäß den §§ 463 ff. BGB a.F. (vgl. dazu noch BGH NJW 2001, 436, 438).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Ob die Prospekthaftung im engeren Sinne allerdings zu der gerade in den 90er Jahren gewählten Kapitalanlageform, nämlich dem vollfinanzierten Erwerb der vermieteten "kleinen" Eigentumswohnung mit zusätzlicher Mietgarantie überhaupt Anwendung findet, was höchstrichterlich bisher nicht geklärt ist (offengelassen z.B. in BGH NJW 2003, 1811, 1812), muß nicht entschieden werden, denn dieser Anspruch wäre auf jeden Fall verjährt.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Soweit in erster Instanz darüber hinaus vorgetragen wurde, im Prospekt seien keine Angaben zur Innenprovision enthalten (vgl. dazu BGH NJW 2004, 1732 f.), wurde dazu in der Berufungsinstanz nichts weiter vorgetragen.
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Zwar vertritt der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Bauherren- bzw. Bauträgermodelle die Auffassung, die Verjährungsfrist betrage 30 Jahre (vgl. BGH NJW 2004, 288, 289; NJW 1994, 2226, 2227).
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
    Dort reichte mangels anderer technischer Möglichkeiten eine maschinenschriftliche Unterschrift des Absenders, während die Verwendung eines Faksimilestempels für unzulässig angesehen wurde (vgl. RGZ 151, 82, 86; siehe auch BGH NJW 1976, 966, 967; MDR 1989, 352).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

  • BGH, 15.11.1988 - XI ZB 3/88

    Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    - die Einlegung eines Rechtsbehelfs (BGH-Beschluss in NJW 2008, 2649; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 10. August 2004  1 Sa 165/03, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2005 I-9 U 30/05, juris).
  • OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
    In diesem Sinne hat etwa auch das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgeführt (Urteil vom 14.11.2005 - 9 U 30/05 - zitiert nach juris, Tz. 30 f.):.
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