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   OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3037/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22308
OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3037/00 (https://dejure.org/2001,22308)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2001 - 9 U 3037/00 (https://dejure.org/2001,22308)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2001 - 9 U 3037/00 (https://dejure.org/2001,22308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung des nichtbesitzenden Eigentümers für Wassergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 133, 145 ff.,151, 164 ff. BGB; § 27 AGBG; §§ 22, 30 AVBWasserV
    Wasserversorgungsvertrag/Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 133, 145 ff.,151, 164 ff. BGB; § 27 AGBG; §§ 22, 30 AVBWasserV
    Wasserversorgungsvertrag/Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten

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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3027/00

    Wasserversorgungsvertrag - Abschluss durch sozialtypisches Verhalten - keine

    Aktenzeichen: 9 U 3037/00 7-O-4359/00 LG Leipzig.
  • OLG Dresden, 03.07.2001 - 15 U 3174/00

    Bezahlung von Abwasserentsorgungsleistungen

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  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2019 - 230 C 4/19
    Solche "gegenläufigen Anhaltspunkte, die im Einzelfall unübersehbar in eine andere Richtung weisen," d.h. dass der Vertrag nicht mit dem Eigentümer zustande kam, bestehen hier: Wird dem Eigentümer der Besitz des Grundstücks rechtswidrig vorenthalten, kommt der Grundversorgungsvertrag nicht mit dem Eigentümer zustande (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 5. April 2001 - 9 U 3037/00, OLG-Report Dresden 2001, 487, 488 (bei juris: Rn. 38)).
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