Weitere Entscheidung unten: KG, 31.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07   

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https://dejure.org/2007,17336
OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07 (https://dejure.org/2007,17336)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2007 - 9 U 31/07 (https://dejure.org/2007,17336)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2007 - 9 U 31/07 (https://dejure.org/2007,17336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen eines Brandereignisses aus einer Hausratsversicherung; Leistungsfreiheit des Versicherers durch Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Abgabe bewusst unzutreffender Angaben im Versicherungsantrag ...

  • rabüro.de

    Zum Nachweis des arglistigen Verschweigens von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 21; ; VVG § 22; ; BGB § 123; ; VHB 2004 § 3 Nr. 1 a; ; VHB 2004 § 4 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hausratversicherung - Ausfüllen des Versicherungsantrags: Wann liegt bei Mithilfe des Agenten arglistige Täuschung vor?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 7/00

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle;

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Bei der Annahme einer arglistigen Täuschung muss der Versicherungsnehmer auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen wollen und sich bewusst sein, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise überhaupt nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, r+s 1996, 199; 1998, 473; Senat, r+s 2001, 468).

    Dass durch die falschen Angaben zu der Kündigung durch den Vorversicherer die durch unvollständige und damit unrichtige Angaben zu den Vorschäden verstärkt wurden die Beklagte arglistig getäuscht wurde, liegt auf der Hand (vgl. Senat, r+s 2001, 468; OLG Hamm, r+s 1998, 473).

  • OLG Hamm, 28.10.1988 - 20 W 18/88
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    b) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein Rücktritt im vorliegenden Fall nicht zur Leistungsfreiheit führt, weil die Umstände der Vorversicherung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls gehabt haben, vgl. § 21 VVG (vgl BGH, r+s 1991, 423; OLG Hamm, r+s 1989, 1; 1990, 147).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    b) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein Rücktritt im vorliegenden Fall nicht zur Leistungsfreiheit führt, weil die Umstände der Vorversicherung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls gehabt haben, vgl. § 21 VVG (vgl BGH, r+s 1991, 423; OLG Hamm, r+s 1989, 1; 1990, 147).
  • LG Bonn, 29.12.2006 - 10 O 144/06

    Kündigung des Hausratsversicherungsvertrages nach arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.12.2006 - 10 O 144/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 17.05.1995 - 20 U 44/95
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Bei der Annahme einer arglistigen Täuschung muss der Versicherungsnehmer auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen wollen und sich bewusst sein, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise überhaupt nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, r+s 1996, 199; 1998, 473; Senat, r+s 2001, 468).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2012 - 9 O 184/06

    Umfassender Schutz vor Werkmängeln für den Werkbesteller durch Überprüfungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Die beigezogenen Akten 9 U 1/07 OLG Köln = 9 O 184/06 LG Aachen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • OLG Hamm, 10.12.1997 - 20 U 117/97

    Versicherungsschutz für Brandschäden aus einer Hausratversicherung und einer

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Dass durch die falschen Angaben zu der Kündigung durch den Vorversicherer die durch unvollständige und damit unrichtige Angaben zu den Vorschäden verstärkt wurden die Beklagte arglistig getäuscht wurde, liegt auf der Hand (vgl. Senat, r+s 2001, 468; OLG Hamm, r+s 1998, 473).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Es muss hinzukommen, dass der Agent die Fragen zutreffend gestellt und der Versicherungsnehmer die Fragen wie niedergelegt beantwortet hat (vgl. BGHZ 107, 322 = VersR 1989, 833; BGH, VersR 2004, 1297; VersR 1990, 77 u. 1002).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 31/07
    Es muss hinzukommen, dass der Agent die Fragen zutreffend gestellt und der Versicherungsnehmer die Fragen wie niedergelegt beantwortet hat (vgl. BGHZ 107, 322 = VersR 1989, 833; BGH, VersR 2004, 1297; VersR 1990, 77 u. 1002).
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   KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07   

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https://dejure.org/2007,19025
KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07 (https://dejure.org/2007,19025)
KG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 9 U 31/07 (https://dejure.org/2007,19025)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 9 U 31/07 (https://dejure.org/2007,19025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe von Gaststätteninventar nach Übereignung i.R.e. Sicherungsübereignungsvertrages; Beeinträchtigung des Rechts auf rechtliches Gehör als Vertragungsgrund einer mündlichen Verhandlung; Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit einer Richterin ...

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung des Vertagungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 26 O 134/06
  • KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne

    Auszug aus KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07
    Eine solche Besorgnis wäre nur dann begründet, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. BGH NJW 2006, 2495).

    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2495; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291; OLG Köln, NJW-RR 1997, 828).

  • OLG Köln, 14.02.1990 - 11 U 149/89
    Auszug aus KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07
    Erst dann, wenn aus einem konkret darzulegenden Grunde die Wahrnehmung dieser Rechte beeinträchtigt würde, läge ein zur Vertagung führender erheblicher Grund vor (Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 227, Rn. 6; OLG Köln NJW-RR 1990, 1341 für die krankheitsbedingte Erschwerung der Möglichkeit, den Prozessbevollmächtigten ausreichend zu informieren).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2495; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291; OLG Köln, NJW-RR 1997, 828).
  • OLG Köln, 18.11.1996 - 14 WF 233/96
    Auszug aus KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2495; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291; OLG Köln, NJW-RR 1997, 828).
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