Rechtsprechung
OLG Köln, 20.10.2009 - I-9 U 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers aus einem Gruppenversicherungsvertrag mit den Mitgliedern eines Mietervereins
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 2 Abs. 1 a; ARB 75 § 2 Abs. 1 c; ARB 75 § 2 Abs. 1 g; ARB 75 § 29
Bei einem Streit über einen Erfüllungsanspruch aus einem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters handelt es sich um eine kaufrechtliche Streitigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers aus einem Gruppenversicherungsvertrag mit den Mitgliedern eines Mietervereins
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsschutz im Rahmen von Mietverhältnis - Vorkaufsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2008 - 21 O 435/07
- LG Köln, 04.03.2009 - 20 O 412/08
- OLG Köln, 20.10.2009 - I-9 U 31/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 693
- VersR 2010, 339
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 04.03.2009 - 20 O 412/08
Rechtsschutzversicherung: Mietvertragliche Streitigkeit?
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2009 - 9 U 31/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.03.2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 412/08 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:. - BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines …
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2009 - 9 U 31/09
Es handelt sich aber auch nicht um den Fall, dass zusätzlich zu versicherungsvertraglich gedeckten Ansprüchen weitere gedeckte Ansprüche, die mit dem Ausgangsrechtsstreit in rechtlichem Zusammenhang stehen, einbezogen wurden (vgl. BGH VersR 2005, 1725). - KG, 03.05.2001 - 6 U 9398/00
Umfang der Interessenwahrnehmung aus Mietverhältnis in der …
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2009 - 9 U 31/09
Ist eine rechtliche Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches entstanden, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit (…vgl. Harbauer/Stahl, ARB 7. Aufl, § 29 ARB 75 Rn 12; KG r+s 2001, 420 ).
- OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
Verlustausgleichsansprüche aus Gewinnabführungsvertrag; Verzugszinsen bei …
Vor dem OLG Düsseldorf war zwischen dem Kläger und der Land R. Deutschland GmbH sowie der B. AG ein Rechtsstreit anhängig, in dem der Kläger Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften geltend machte, Az: I-9 U 31/09.d) Die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Verfahren Az: I- 9 U 31/09 wegen des dort geltend gemachten Anspruchs aus §§ 30, 31 GmbHG hat keine Auswirkungen auf den vorliegenden Rechtsstreit.
Rechtsprechung
OLG Celle, 11.11.2009 - 9 U 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 626 BGB
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstands aus wichtigem Grund wegen der Verschaffung von Großkundenrabatten für ein privates Bauvorhaben
- Wolters Kluwer
Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstands aus wichtigem Grund wegen der Verschaffung von Großkundenrabatten für ein privates Bauvorhaben
- Judicialis
BGB § 626
- rechtsportal.de
BGB § 626
Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstands aus wichtigem Grund wegen der Verschaffung von Großkundenrabatten für ein privates Bauvorhaben - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privat genutzte Firmenrabatte
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Annahme privater unentgeltlicher Vorteile
Verfahrensgang
- LG Hannover, 06.03.2009 - 1 O 54/05
- OLG Celle, 11.11.2009 - 9 U 31/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 9 U 31/09
Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 49, 39 ff.) besagt nichts Gegenteiliges, sondern betrifft lediglich die Frage, unter welchen Umständen eine hier naturgemäß von vornherein nicht erforderliche erneute Anhörung des Betriebsrats bei der Kündigung eines Arbeitnehmers geboten ist. - BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02
Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?
Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 9 U 31/09
g) Ein derartiges Nachschieben eines Kündigungsgrundes (…für das die Frist des § 626 BGB nicht gilt, vgl. Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG, Anh. § 6, Rdnr. 63, solange das für die Kündigung zuständige Organ diese nicht schon länger als zwei Wochen vor der ursprünglichen Kündigung gekannt hat, wofür hier nichts spricht) ist entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht etwa deswegen unzulässig, weil ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem ursprünglichen und dem nachgeschobenen Grund fehle, denn eines solchen Zusammenhangs bedarf es nicht (BGHZ 157, 151 ff.). - BGH, 19.01.1987 - II ZR 158/86
Darlegungs- und Beweislast bei Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses
Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 9 U 31/09
Sofern sie nicht zu konkretem Vortrag imstande ist, hinsichtlich welcher Personen dies der Fall sein soll, sind zumindest Tatsachen vorzutragen, die Zweifel an einer ordnungsgemäßen Einladung rechtfertigen (vgl. für den Fall der Nichtigkeit des Beschlusses einer Gesellschafterversammlung einer GmbH wegen pauschal behaupteten Einladungsmangels BGH, NJW 1987, 1262, 1263).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.09.2009 - 9 U 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Nachweis der Ursächlichkeit von Baggerarbeiten im Falle eines Rohrbruchs; Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Tatsachen zur Führung eines Entlastungsbeweises gem. § 831 Abs. 1 S. 2 BGB
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 19.12.2008 - 1 O 537/06
- OLG Hamm, 29.09.2009 - 9 U 31/09
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 12.06.2009 - 9 U 31/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)