Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - I-9 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4616
OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - I-9 U 31/10 (https://dejure.org/2014,4616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2014 - I-9 U 31/10 (https://dejure.org/2014,4616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - I-9 U 31/10 (https://dejure.org/2014,4616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers gegen die Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über die Gewährung verdeckter Rückvergütungen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, §§ 195, 199 Abs. 1
    Zum Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers gegen die Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über die Gewährung verdeckter Rückvergütungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2023
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 31/10
    Aufgrund der Verletzung ihrer Aufklärungspflicht hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass der Kläger die Beteiligung auch bei ordnungsgemäßer Offenlegung der Rückvergütung gezeichnet hätte (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 09.04.2013, Tz. 7 ff.; vgl. auch BGH WM 2012, 1337, 1340 f.; BGH WM 2013, 609, 611).

    Das ist bei einem Schadensersatzanspruch wegen verschwiegener Rückvergütungen der Fall, wenn der Anleger weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (vgl. BGH WM 2013, 609, 612, Tz. 29).

    Für den vorliegenden Fall, der ohnehin durch ein noch geringeres Maß an (subjektiver) Gewissheit geprägt ist, erscheint das jedenfalls deshalb nicht angebracht, weil auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.02.2013 deutlich differenziert hat, ob der Anleger positiv wusste oder "nur angenommen oder sich nur gedacht - also nicht gewusst -" hat, dass die Bank einen Teil oder das ganze Agio erhält (vgl. BGH WM 2013, 609, 612, Tz. 33).

    Auch die erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gibt keinen Anlass für eine Divergenzvorlage an das Revisionsgericht, weil der dort entschiedene Fall mit dem hiesigen nur eingeschränkt vergleichbar und die Rechtslage durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.02.2013 (WM 2013, 609 ff.) im Übrigen hinreichend geklärt ist.

  • OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlender Aufklärung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 31/10
    Schon deshalb erscheint fraglich, ob der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 02.08.2013- 19 U 298/12 -, zitiert nach juris, Tz. 20 ff., Bl. 951 ff., 955 f. GA) zu folgen ist, wonach grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB schon dann vorliegen soll, wenn der Anleger den Verbleib des Agios bei der Bank nur "annimmt" oder er "davon ausgeht".
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 31/10
    Aufgrund der Verletzung ihrer Aufklärungspflicht hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass der Kläger die Beteiligung auch bei ordnungsgemäßer Offenlegung der Rückvergütung gezeichnet hätte (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 09.04.2013, Tz. 7 ff.; vgl. auch BGH WM 2012, 1337, 1340 f.; BGH WM 2013, 609, 611).
  • BGH, 09.04.2013 - XI ZR 337/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Antrag der Bank auf Vernehmung ihres

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 31/10
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Senatsurteil vom 06.09.2010 in dieser Sache Bezug genommen, das der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09.04.2013 (XI ZR 337/10) aufgehoben hat.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 16 U 227/13

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung im Rahmen eines

    Wenn ein Anleger lediglich im Sinne einer vagen Vermutung "annimmt" oder "sich denkt", dass die ihn beratende Bank eine Rückvergütung erhält, steht dies der positiven Kenntnis noch nicht gleich (BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, Rz. 33 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 24.02.2014, I-9 U 31/10, Rz. 20 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - I-9 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,74629
OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - I-9 U 31/10 (https://dejure.org/2010,74629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.2010 - I-9 U 31/10 (https://dejure.org/2010,74629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 2010 - I-9 U 31/10 (https://dejure.org/2010,74629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,74629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Wesentlich ist nur, dass sie umsatzabhängig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1876, 1878 f.; BGH WM 2010, 885, 886).

    Für die Anlageberatung durch eine Bank geht dagegen auch der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs von einer von der Höhe der Zuwendung unabhängigen Aufklärungspflicht über Rückvergütungen aus (vgl. BGH WM 2010, 885, 886).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen allerdings nur vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungskosten, die der Kunde über die Bank an die Beteiligungsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH WM 2009, 2306, 2307; BGH WM 2010, 885, 886).

    Abgesehen davon, dass eine solche Vermutung noch keinen Aufschluss über die Höhe der Vergütung und damit den Umfang des dadurch gesetzten Anreizes gäbe, muss ein Bankkunde wegen der in der Geschäftsbeziehung zu seiner Bank regelmäßig anfallenden Entgelte für anderweitige Dienstleistungen (Kontoführungs- und Depotgebühren, An- und Verkaufsprovisionen für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren etc.) grundsätzlich nicht damit rechnen, dass die ihn beratende Bank aus den von ihm an die Anlagegesellschaft gezahlten Ausgabeaufschlägen Rückvergütungen erhält und durch dieses umsatzabhängige Provisionsinteresse eine objektive, anleger- und objektgerechte Beratung gefährdet (vgl. BGH WM 2010, 885, 886).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Den ihr obliegenden Beweis, dass sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BGH NJW 2009, 2298, 2299; BGH, Beschluss vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, zitiert nach juris), hat die Beklagte nicht geführt.

    Auf einendarüber hinaus etwa in Betracht zu ziehenden Vorsatz (vgl. dazu BGH NJW 2009, 2298, 2299) kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an.

    Als Aufklärungspflichtige muss folglich die Beklagte darlegen und beweisen, dass der Kläger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben und den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGH NJW 2009, 2298, 2300).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Wesentlich ist nur, dass sie umsatzabhängig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1876, 1878 f.; BGH WM 2010, 885, 886).

    Nach alledem vermag der Senat der abweichenden Auffassung der Oberlandesgerichte Dresden und Oldenburg, die ein Verschulden der Bank, die ihren Kunden beim Vertrieb geschlossener Medienfonds nicht über vereinnahmte Rückvergütungen aufgeklärt hat, für Vertriebszeiträume vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.10.2006 (BGH NJW 2007, 1876 ff.) verneinen (vgl. OLG Dresden WM 2009, 1689, 1691 f.; OLG Oldenburg BB 2009, 2390, 2391 f.), nicht zu folgen (s. schon Senatsurteil vom 30.11.2009, I-9 U 30/09, zitiert nach juris, Rdnrn. 35 f.).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Ein solcher Vertrag kommt stillschweigend durch die Aufnahme eines Beratungsgesprächs zustande, und zwar unabhängig davon, von wem die Initiative ausgegangen ist (vgl. BGH NJW 1993, 2433).

    Der Anlageberater ist verpflichtet, den Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten und dabei richtig und vollständig über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufzuklären (vgl. BGH NJW 1993, 2433; BGH NJW 2006, 2041; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Den ihr obliegenden Beweis, dass sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BGH NJW 2009, 2298, 2299; BGH, Beschluss vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, zitiert nach juris), hat die Beklagte nicht geführt.

    Sollten sie auch 2003 noch davon ausgegangen sein, dass es einer besonderen Aufklärung der Kunden über die vereinnahmten Vergütungen nicht bedurfte, wäre dies als vermeidbarer und damit unbeachtlicher Rechtsirrtum zu qualifizieren (vgl. hierzu umfassend nunmehr BGH, Beschluss vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen allerdings nur vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungskosten, die der Kunde über die Bank an die Beteiligungsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH WM 2009, 2306, 2307; BGH WM 2010, 885, 886).

    Vergütungen für die Übernahme der Verpflichtung zur Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital oder für eine Platzierungsgarantie bedürfen dagegen ohne Nachfrage des Kunden jedenfalls dann keiner besonderen weiteren Aufklärung durch die Bank, wenn sie im Prospekt nach Inhalt und Höhe korrekt ausgewiesen sind und dieser dem Kunden so rechtzeitig übergeben wird, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (vgl. BGH WM 2009, 2306, 2307; s. auch Nobbe WuB I G 1. - 5.10).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Soweit der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die Überschreitung einer Schwelle von 15 % abgestellt hat (vgl. BGHZ 158, 110, 121; BGH ZIP 2005, 1599, 1602; BGH ZIP 2007, 871, 872), betrifft dies nur die Aufklärungspflicht des Anlage vermittlers (vgl. BGH NJW 2009, 1416, 1417), dem aufgrund seiner vertriebsorientierten Stellung nicht dasselbe weitreichende persönliche Vertrauen wie dem Anlageberater entgegengebracht wird (zur Abgrenzung vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114 f.).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für den Vertrieb von Medienfonds durch eine Bank (vgl. BGH NJW 2009, 1416, 1417).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Zwar ist nach der Lebenserfahrung grundsätzlich davon auszugehen, dass Eigenkapital in einer solchen Höhe nicht ungenutzt verwahrt, sondern anderweitig angelegt worden wäre (vgl. BGH WM 1974, 128, 129; BGH NJW 1992, 1223, 1224).
  • BGH, 08.11.1973 - III ZR 161/71

    Schadensberechnung - Verzugsschaden - Schadenshöhe - Geldgläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Zwar ist nach der Lebenserfahrung grundsätzlich davon auszugehen, dass Eigenkapital in einer solchen Höhe nicht ungenutzt verwahrt, sondern anderweitig angelegt worden wäre (vgl. BGH WM 1974, 128, 129; BGH NJW 1992, 1223, 1224).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2010 - 9 U 31/10
    Andererseits ist es im Rahmen der geschuldeten Naturalrestitution grundsätzlich Sache der Beklagten, die nicht allein vom Willen des Klägers abhängigen Übertragungsvoraussetzungen zu schaffen, insbesondere etwa erforderliche Zustimmungen Dritter einzuholen, Freistellungen zu bewirken oder sonstige Übertragungshindernisse auszuräumen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28.11.2007, III ZR 214/06, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 11 U 75/08

    Pflicht des Anlageberaters zur Offenbarung einer Vergütung von weniger als 15 %

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 9 U 164/07

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08

    Haftung des Anlageberaters: Aufklärungspflicht einer Bank über Rückvergütungen

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 9 U 30/09

    Pflichten einer Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht