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   OLG Hamburg, 23.01.2001 - 9 U 327/99   

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https://dejure.org/2001,16604
OLG Hamburg, 23.01.2001 - 9 U 327/99 (https://dejure.org/2001,16604)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 U 327/99 (https://dejure.org/2001,16604)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 U 327/99 (https://dejure.org/2001,16604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Zulässigkeit einer Einschränkung der Leistungspflicht eines Versicherers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Schutz des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 4 Abs. 6; AGBG § 9
    Die Schulmedizinklausel ist unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9; AVB/MBKK
    Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG; Krankheitskostenversicherung - so genannte Schulmedizinklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 849
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Das Landgericht (NVersZ 2000, 274) und das Oberlandesgericht (VersR 2001, 849) haben der Klage stattgegeben.
  • OLG Köln, 26.03.2001 - 5 U 140/00

    Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG;

    Diese Einordnung muss aber nicht zwingend zur Folge haben, dass die Klausel einer Inhaltskontrolle von vornherein entzogen ist (vgl. Römer, NVersZ 1999, 97, 101; gegen die Anwendbarkeit von § 8 AGBG für die vorliegende Klausel: OLG Hamburg, Urt. v. 23. Januar 2001 - 9 U 327/99 -).

    Die vorliegend verwendete Klausel entspricht der von der Versicherungswirtschaft allgemein verwendeten Regelung in § 4 Abs. 6 MB/KK 94. Eine höchstrichterliche Klärung, ob die Klausel wirksam ist oder nicht, ist auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 23. Januar 2001 (aaO), in der die Klausel als unwirksam angesehen wurde, geboten.

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