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   OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85   

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https://dejure.org/1986,1312
OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85 (https://dejure.org/1986,1312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.1986 - 9 U 328/85 (https://dejure.org/1986,1312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 1986 - 9 U 328/85 (https://dejure.org/1986,1312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem Bürgersteig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 412
  • VersR 1988, 467
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Brandenburg, 06.07.2010 - 11 U 29/09

    Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsinhabers eines Ladenlokals beim Stapeln

    Andererseits darf er darauf vertrauen, dass sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 43/04

    Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.07.1986 - 9 U 328/85 - (NJW-RR 1987, 412 ) diesen Differenzbetrag als Grenzwert für hinzunehmende scharfkantige Niveauunterschiede im Bereich von Gehwegen, auf denen die Fußgänger in vielfältiger Weise abgelenkt werden können, angesehen.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Während für den Fußgängerverkehr in Fußgängerzonen, auf Gehwegen an belebten Hauptstraßen (etwa BGH VersR 1967, 281; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.) oder auf Überwegen über belebte Kreuzungen (OLG Karlsruhe MDR 1984, 59) je nach den Umständen des Einzelfalls schon Niveauunterschiede von 1, 5 bis 2 cm als nicht mehr hinnehmbar anzusehen sind, werden auf Fahrbahnen von Straßen, und zwar auch gegenüber Radfahrern, Schlaglöcher oder Vertiefungen im Bereich von 4 cm mitten in der Straße als gewöhnlich noch nicht verkehrswidriger Zustand angesehen (etwa OLG Koblenz DAR 2001, 460), wobei aber immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
  • OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Pflichten im Bereich von Straßen und

    Auch der Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges oder einer Fußgängerzone mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH BB 1967, 229; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 518; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; OLG Koblenz, VersR 1993, 1417).

    Im Bereich von Gehwegen hat die Rechtsprechung Unebenheiten von nicht mehr als 2 cm vielfach als eine von Fußgängern hinzunehmende Gefahr, mit der stets gerechnet werden müsse, angesehen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 1 U 153/01

    Verkehrssicherungspflicht für Gehweg: Haftungsausschluss bei Fußgängerunfall auf

    Sie stellen deshalb keine vom Verkehrsicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr dar (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413; OLG Düsseldorf Vers.Recht 1993, 1416).
  • OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03

    Möglicher Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auch ohne die Existenz des Baumes hat der Fußgänger auf dem Parkplatz mit solchen geringen Unebenheiten zu rechnen, wie sie die 10 cm hohen Begrenzungssteinen darstellen (vgl. OLG Kolblenz OLGZ 1993, 102; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412).
  • OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Belages eines Fußwegs

    Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 18.7.86 (NJW-RR 87, 412 ff) entschieden, dass auf dem Bürgersteig Niveauunterschiede bis zu 2 cm hinzunehmen seien, darüber hinausgehend sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzunehmen; das gelte auch für "weniger lebhafte Geschäftsstraßen ländlichen Zuschnitts".
  • LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10

    Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer

    Allerdings sind solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. ist vor ihnen zu warnen, von denen typischerweise besondere Gefahren drohen oder die auch ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkennen kann oder auf die er sich nicht mit zumutbarer Sorgfalt einstellen kann (OLG Düsseldorf, Urt. vom 19.01.1995, 18 U 135/94, zit. nach juris, OLG Hamm, VersR 1988, 467 m.w.N.).

    Bei scharfkantigen Unebenheiten können bereits Höhenunterschiede von mehr als 2 cm vom Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung dieses Zustands verlangen (OLG Hamm VersR 1988, 467 f.; 1993, 1030; ebenso OLG Köln, VersR 1992, 355, 356 für eine 2, 5 cm hohe Aufkantung am Ende einer muldenförmigen Vertiefung).

  • OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91

    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

    So hat der Bundesgerichtshof etwa einen Höhenunterschied von 1, 5 cm im Plattenbelag des Gehwegs einer Hauptgeschäftsstraße als verkehrsgefährdend angesehen (VersR 1967, 281, 282), während nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm generell bei scharfen Kanten im Bereich von asphaltierten, plattierten oder gepflasterten Gehwegen ein über 2 cm hinausgehender Niveauunterschied nicht mehr gebilligt werden kann (NJW-RR 1987, 412, 413 = VersR 1988, 467 f.).
  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Im innerstädtischen Bereich wird für normale Gehsteige zwar in der Rechtsprechung vertreten, dass ein verkehrswidriger Zustand bei Höhenunterschieden von 3 cm vorliegt (vgl. OLG München in MDR 1999, 161) und im ein Höhenunterschied auf Gehwegen von 2 cm noch zu den Gefahren zählt, mit denen ein Fußgänger zu rechnen braucht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 1986, Az. 9 U 328/85).
  • OLG Hamm, 28.07.2020 - 11 U 103/19

    Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Kanaldeckel

  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 1 U 213/09

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Gehweg oder Bürgersteig

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06

    Grenzen der Wegesicherungspflicht einer Gemeinde: Sturzunfall eines Fußgängers

  • LG Osnabrück, 20.05.2005 - 5 O 1065/05

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen eine Stadt wegen der

  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

  • LG Osnabrück, 22.02.2005 - 5 O 3922/04

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Stadt wegen Verletzung von

  • KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19

    Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, verfüllter Kabelgraben

  • AG Ludwigshafen, 30.08.2012 - 2k C 39/12

    Verkehrssicherungspflicht in einer Wohnungseigentumsanlage: Haftung für

  • OLG Koblenz, 19.12.1991 - 5 U 853/91

    unbeleuchtete Bordsteinkante - § 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht (Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Vertiefung auf einem Fußgängerweg

  • OLG Jena, 27.02.2006 - 4 W 714/05

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Plätze insbesondere im

  • OLG Naumburg, 21.04.1998 - 9 U 1589/97

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ; Scharfkantiger Niveauunterschied auf

  • LG Köln, 06.02.2007 - 5 O 393/06

    Staatshaftung aufgrund von Unebenheiten des Gehweges in Form von losen Platten

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