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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.04.2015 - 9 U 35/14   

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https://dejure.org/2015,9493
OLG Hamburg, 17.04.2015 - 9 U 35/14 (https://dejure.org/2015,9493)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - 9 U 35/14 (https://dejure.org/2015,9493)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - 9 U 35/14 (https://dejure.org/2015,9493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 320 Abs 2 BGB, § 631 BGB, § 641 Abs 3 BGB
    Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Eigentumsübertragung trotz Einbehaltung der Mängelbeseitigungskosten in doppelter Höhe

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 320 Abs. 2
    Zum Anspruch auf Eigentumsumschreibung trotz nicht vollständiger Kaufpreiszahlung (wegen Mängeleinbehalts) durch den Erwerber

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Eigentumsumschreibung trotz offenen Erwerbspreises?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Erwerb vom Bauträger: Auflassung trotz Mängeleinbehalt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kauf vom Bauträger: Eigentumsumschreibung kann u.U. bereits vor Restzahlung verlangt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängeleinbehalt steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen! (IBR 2015, 310)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Heilbronn, 11.07.2001 - 2 O 3003/00

    Bauträgervertrag: Unbedingter Auflassungsanspruch des Erwerbers trotz

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2015 - 9 U 35/14
    Das Landgericht hat sich der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 11.07.2011, Az. 2 O 3003/00) angeschlossen, wonach es gemäß § 320 Abs. 2 BGB treuwidrig sei, wenn der Bauträger die Eigentumsumschreibung verweigere, obwohl der Käufer die Vergütung bis auf einen Rest gezahlt habe, bezüglich dessen ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen Baumängeln zustehe.

    Das angeführte Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 11.07.2001, Az. 2 O 3003/00 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, wie bereits das Landgericht unter Berufung auf die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn, Urteil vom 11. Juli 2001, 2 O 3003/00 IV, festgestellt hat (ähnlich auch LG Hannover, DB 1979, 830).

  • LG Hamburg, 07.02.2014 - 317 O 223/08

    Mängelbeseitigungspflicht durch Bauträger

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2015 - 9 U 35/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.02.2014, Az. 317 O 223/08, wird zurückgewiesen.

    Das Schlussurteil des Landgerichts Hamburg, verkündet am 07.02.2014, Az. 317 O 223/08, wird - mit Ausnahme der bereits erfolgten Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 473, 98 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2008 an die Klägerin - wie folgt abgeändert:.

  • OLG Oldenburg, 08.05.2018 - 2 U 120/17

    Abnahme eines Bauwerks bei Mängeln der Estrichkonstruktion

    Allerdings hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17.4.2015 (9 U 35/14) entschieden, dass ein Bauträger zur Eigentumsumschreibung auf den Erwerber verpflichtet sei, wenn der Bauträger die Beseitigung von Mängeln verweigere und der Erwerber deshalb in Höhe des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch mache.
  • OLG Dresden, 06.07.2021 - 6 U 1882/20

    Verletzung des Zug-um- Zug Prinzips bei Klauseln im Notarvertrag: Fälligkeit der

    Den Beklagten sei es gemäß § 320 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben verwehrt, dem geltend gemachten Eigentums- und Besitzverschaffungsanspruch die offene Restkaufpreisforderung entgegenzuhalten, weil jene sich mit der Beseitigung der Mängel in Verzug befänden (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.01.2000, VII ZR 224/98; OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2015, 9 U 35/14).

    § 320 Abs. 2 BGB ändert nichts daran, dass vorliegend das Eigentum nur Zug-um-Zug gegen Zahlung des gesamten geschuldeten Kaufpreises zu übertragen war und eine " verhältnismäßige Geringfügigkeit des rückständigen Teils " bei einem offenen Kaufpreis von 11, 9 % vom Gesamtkaufpreis zunächst nicht vorlag bzw. eine Reduzierung des gesamten Kaufpreises erst durch Minderung oder Aufrechnung eintreten konnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.06.2001, VII ZR 420/00 Rn 16, 17; OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 120/17; OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2015, 9 U 35/14).

    Der Auffassung des OLG Hamburg (Urteil vom 17.04.2015 - 9 U 35/14), wonach der Bauträger im Einzelfall und ausnahmsweise nach Treu und Glauben zur Eigentumsumschreibung auf den Erwerber verpflichtet sei, wenn der Bauträger die Beseitigung von Mängeln verweigert und dem Erwerber in Höhe des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten, die dem einbehaltenen Restkaufpreis entsprechen, ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, weil in diesem Fall die Verweigerung der Zustimmung zur Eigentumsübertragung gegen Treu und Glauben i.S.v. § 320 Abs. 2 BGB verstoßen würde (da es der Bauträger selbst in der Hand habe, die Voraussetzungen für die restliche Kaufpreiszahlung zu schaffen), schließt sich der Senat jedenfalls bezogen auf den hier vorliegenden Sachverhalt nicht an.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 9 U 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,59220
OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 9 U 35/14 (https://dejure.org/2014,59220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2014 - 9 U 35/14 (https://dejure.org/2014,59220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2014 - 9 U 35/14 (https://dejure.org/2014,59220)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehensverträgen auch bei Anschlussfinanzierungen möglich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 9 U 35/14
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2013 in der Sache XI ZR 6/12 ist nicht einschlägig, weil es den Fall einer unechten Abschnittsfinanzierung betrifft.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 23 U 195/16

    Kein Widerrufsrecht im Falle unechter Abschnittsfinanzierung

    Soweit der Schriftsatz vom 18.12.2017 auf eine Verfügung des hiesigen 9. Zivilsenats vom 29.09.2014 - 9 U 35/14 - (Anlage BK10) Bezug nimmt, weist der Senat darauf hin, dass die dort vertretene Rechtsauffassung spätestens durch die schon im Hinweisbeschluss ausdrücklich angesprochene und zitierte Rechtsprechung des BGH (Beschl.v. 07.06.2016 - XI ZR 385/15, WM 2016, 1727 [BGH 07.06.2016 - XI ZR 385/15] ) überholt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - I-9 U 35/14   

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https://dejure.org/2015,11241
OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - I-9 U 35/14 (https://dejure.org/2015,11241)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2015 - I-9 U 35/14 (https://dejure.org/2015,11241)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - I-9 U 35/14 (https://dejure.org/2015,11241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Notwegerecht kann im Einzelfall Befahren mit schweren und breiten Arbeitsmaschinen umfassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwegerecht kann im Einzelfall Befahren mit schweren und breiten Arbeitsmaschinen umfassen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 9 U 35/14
    Der öffentliche Weg, der auch nur ein Feldweg sein kann, muss für eine ordnungsmäßige Benutzung des notleidenden Grundstücks geeignet sein (vgl. BGH NJW-RR 2014, 398, Tz. 10).

    Eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt daher keinen Anspruch auf einen Notweg nach § 917 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2014, 398, Tz. 11 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 9 U 126/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 9 U 35/14
    Die ein Notwegrecht begründende Zugangsnot besteht deshalb nicht nur dann, wenn das Grundstück überhaupt keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat, sondern auch dann, wenn der vorhandene Zugang für eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung nicht oder nicht mehr genügt (vgl. BGH NJW 1954, 1321; Senat, BeckRS 1996, 01815, Tz. 36; Säcker in Münchener Kommentar, 6. Aufl., § 917 BGB Rdnr. 7).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.1997 - 6 U 48/97

    Gerichtsstand für Wettbewerbshandlung einer Zweigniederlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 9 U 35/14
    Eine im vorgenannten Sinn ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung setzt bei Ackerland grundsätzlich voraus, dass dieses auch mit modernen Landwirtschaftsmaschinen angefahren werden kann, damit die Bewirtschaftung bei Ausnutzung aller wirtschaftlichen Möglichkeiten auf weitere Sicht noch lohnend ist (vgl. Senat a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 150, 151).
  • OLG Koblenz, 15.12.1999 - 5 U 542/99

    Altrechtliches Wegerecht - Servitut - strenger Maßstab bei Notwegerecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 9 U 35/14
    Bestehen mehrere Alternativen einer Zuwegung, ist diejenige zu wählen, die außenstehende Eigentümer möglichst gering belastet, während andererseits der Nutzer selbst bereit sein muss, erhebliche Opfer hinzunehmen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.1999, 5 U 542/99, zitiert nach juris, Tz. 16; Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2009, § 917 BGB Rdnr. 38).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 9 U 35/14
    Gemäß § 918 Abs. 1 BGB tritt die Verpflichtung des Nachbarn zur Duldung eines Notwegs nicht ein, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung, auch eines früheren Eigentümers, aufgehoben wurde (vgl. BGH NJW 2006, 3426, 3427, Tz. 15); § 918 Abs. 2 BGB betrifft den Zugangsverlust infolge Grundstücksveräußerung.
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