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   OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06   

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OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06 (https://dejure.org/2007,11946)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 9 U 3566/06 (https://dejure.org/2007,11946)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 9 U 3566/06 (https://dejure.org/2007,11946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage gegen einzelne Eigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG als Vertragspartner: Vertrauensschutz für Klagen gegen einzelne Wohnungseigentümer? (IMR 2007, 1113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2862
  • MDR 2008, 487
  • NZBau 2007, 797
  • NZM 2007, 646
  • ZMR 2007, 481
  • BauR 2007, 1442
  • NZG 2007, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Aus der Entscheidung BGHZ 154, 370 ergebe sich, dass ihm Vertrauensschutz zu gewähren sei.

    Soweit der BGH weiter ausführt (a. a. O. Seite 131), dass die unechte Rückwirkung im Bereich des Privatrechts aus guten Gründen nur in solchen Fällen eingeschränkt worden sei, in denen es um den Fortbestand eines - häufig Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses gegangen sei und die Rückwirkung für den davon Betroffenen möglicherweise Existenz bedrohende Auswirkungen gehabt habe, ist dies durch die Entscheidung vom 7.4.2003 (Az.: II ZR 56/02, BGHZ 154, 370) relativiert, denn in dem dort zu Grunde liegenden Fall wurde die Haftung eines in eine Anwaltssozietät eingetretenen Junganwalts für Altverbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen verneint, da ihm Vertrauensschutz im Hinblick auf die erst nach seinem Beitritt eingetretene Rechtsprechungsänderung zu gewähren sei.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Auch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (IBR 2005, 517) kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch der einzelne Miteigentümer isoliert in Anspruch genommen werden, wenn die Klage auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhoben worden ist, wonach die Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haften.

    b) Der Beklagte kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch nach der Entscheidung des BGH vom 2.6.2005 (Az.: V ZB 32/05), mit der eine Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt wurde, als einzelner Miteigentümer isoliert in Anspruch genommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Da er nicht die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit verklagt hat, steht ihm die Möglichkeit einer Rubrumsberichtigung nicht offen (vgl. OLG München ZMR 2005, 730; OLG Düsseldorf NZM 2006, 182).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 U 65/96

    Kündigung des Architektenvertrages über Vorplanung durch den Architekten

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Die unterlassene Mitwirkung der Auftraggeberseite stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung (OLG Düsseldorf, Baurecht 1998, 880, 881; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdnr. 952) und eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar.
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Dem steht auch nicht entgegen, dass im Vorprozess nur über eine Abschlagsrechnung entschieden worden ist, denn nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Baurecht 2005, 400; NJW-RR 2006, 390) ist der Anspruch auf die Abschlagszahlung lediglich eine modifizierte Form des einheitlichen Anspruchs auf Werklohn, es handelt sich um denselben Klagegrund.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    In diesem Zusammenhang ist insbesondere das schutzwürdige Vertrauen einer Partei auf den Fortbestand eines Rechts angemessen zu berücksichtigen (BGHZ 132, 119, 129 ff).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Die Klage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhoben worden, wonach die Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haften (BGH NJW 1977, 1686) mit der Folge, dass der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teile fordern kann (§ 421 Satz 1 BGB).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Mit seinem Urteil vom 12.12.2005 (Az.: II ZR 283/03) hat der BGH betont, dass es weit über die Aussage der Entscheidung vom 7.4.2003 hinausgehe, wenn man ihr entnehmen wolle, dass Neugesellschafter bis zur Publikation dieser Entscheidung für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft unter keinen Umständen hafteten.
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Dem steht auch nicht entgegen, dass im Vorprozess nur über eine Abschlagsrechnung entschieden worden ist, denn nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Baurecht 2005, 400; NJW-RR 2006, 390) ist der Anspruch auf die Abschlagszahlung lediglich eine modifizierte Form des einheitlichen Anspruchs auf Werklohn, es handelt sich um denselben Klagegrund.
  • OLG Jena, 14.08.1996 - 7 U 1253/95

    Wie oft kann eine Werklohnforderung eingeklagt werden?

    Auszug aus OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06
    Die insoweit abweichende Entscheidung des OLG Jena (OLGR 1996, 257) ist durch die bereits angeführte neue Rechtsprechung des BGH überholt.
  • OLG Bremen, 26.01.2009 - 3 U 32/08

    Beginn der Verjährung der Honorarforderung eines Architekten bei nicht

    Einer Partei ist allerdings nur dann zuzumuten, ein ihr ungünstiges Urteil hinzunehmen, obwohl sie nach gegenwärtiger höchstrichterlicher Erkenntnis das Recht auf ihrer Seite hat, wenn die daraus für den Gegner erwachsenden Folgen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens auf die Fortdauer der bisherigen Rechtsprechung zu unbilligen, ihm nicht zumutbaren Härten führen würden (BGH, NJW 1996, 1467, 1470; vgl. auch OLG München, NJW 2007, 2862).
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters:

    Davon ist in der Regel allerdings nur in solchen Fällen auszugehen, in denen es um - häufig Versorgungscharakter tragende - Dauerschuldverhältnisse geht und die Rückwirkung für die Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen hätte (BGH a.a.O.; zu Ausnahmen vgl. OLG München, Urt. v. 27.2. 07, ZMR 07, 481) Eine derartige Situation ist weder für die Antragstellerin noch für die Antragsgegnerin zu 8) ersichtlich, abgesehen davon, dass letztere schon deshalb nicht mehr zu berücksichtigen ist, weil sie ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung erster Instanz nicht eingelegt hat.
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