Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05   

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https://dejure.org/2005,6452
OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2005,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2005 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2005,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2005,6452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 Abs. 2 BGB, 163, 154 StGB
    Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Sachverständigen wegen eines vermeintlich falschen gerichtlichen Gutachtens; Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 154; ; StGB § 163

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 154 § 155 § 163
    Haftung des Sachverständigen bei falschem gerichtlichen Gutachten - Sachverständigeneid; Meineid oder fahrlässiger Falscheid?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für falsches gerichtliches Gutachten nach altem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Sachverständigen wegen fahrlässigen Falscheids bzw. Meineids? (IBR 2006, 1070)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.1986 - 4 U 41/86

    Gerichtlicher Sachverständige; Prozeßparteien; Vertragliche Beziehungen; Positive

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte, was für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlich wäre (BGH NJW 2003, Seite 2825; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891), durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar ins Blaue gemachte Angaben sich der Gutachtensaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtlosigkeit gegenüber der Klägerin an den Tag gelegt hätte, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten hatte und der vom Beklagten in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos hätte bezeichnet werden können.

    6. Schließlich ist auch ein Anspruch aus § 839 iVm Art. 34 GG nicht gegeben, da die Gutachtenerstattung eines Gerichtssachverständigen keine hoheitliche Tätigkeit ist (OLG Hamm, VerR 1995, S. 225; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891; OLG München, VersR 1977, S. 482).

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Die Klägerin kann auch keine vertraglichen Rechte aus dem im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht B begründeten Vertragsverhältnis zwischen dem Gericht und dem Beklagten herleiten, da dieses dem öffentlichen Recht unterliegt und deshalb keine privatrechtlichen Ansprüche begründet (BGH, NJW 2003, Seite 2825).

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte, was für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlich wäre (BGH NJW 2003, Seite 2825; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891), durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar ins Blaue gemachte Angaben sich der Gutachtensaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtlosigkeit gegenüber der Klägerin an den Tag gelegt hätte, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten hatte und der vom Beklagten in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos hätte bezeichnet werden können.

  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99

    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).

    Sie muß das Gewicht einer Bekräftigung haben, sie muß über den bloßen Hinweis auf ein vergangenes Geschehen hinausgehen (OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076).

  • OLG Frankfurt, 06.07.2000 - 15 U 62/99

    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Insbesondere scheidet ein Vertrag zugunsten Dritter oder ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter aus (OLG Brandenburg, MDR 2000; Seite 1076, 0LG Frankfurt/Main, Baurecht 2000, Seite 1521).
  • OLG Hamburg, 06.09.2000 - 14 W 34/00

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Unrichtigkeit des Gutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).
  • OLG München, 14.05.1968 - Ws 265/68
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    Hinzu kommt, dass dieser schriftliche Hinweis, ebenso wie das schrifliche Gutachten insgesamt (OLG Müchen, MDR 1968, Seite 939), auch keine "Aussage" des Beklagten ist, die er sodann beschworen hätte.
  • OLG München, 19.10.1973 - 8 U 4203/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
    6. Schließlich ist auch ein Anspruch aus § 839 iVm Art. 34 GG nicht gegeben, da die Gutachtenerstattung eines Gerichtssachverständigen keine hoheitliche Tätigkeit ist (OLG Hamm, VerR 1995, S. 225; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891; OLG München, VersR 1977, S. 482).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2657
OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2006,2657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2006 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2006,2657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2006,2657)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 BGB, § 1 HTürGG, § 9 VerbrKrG, § 286 ZPO
    Finanzierung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 138; ; HWiG § 1; ; VerbrKrG § 9

  • RA Kotz

    Schrottimmobilien - Wissensvorsprung der Bank - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de

    BGB § 138; HWiG § 1; VerbrKrG § 9
    Zur Frage der Sittenwidrigkeit beim Verkauf einer überteuerten Immobilie wenn die kreditgebende Bank davon Kenntnis hatte

  • ibr-online

    Käufer muss Kenntnis der Bank für Überteuerung beweisen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kreditfinanzierter Kauf einer Eigentumswohnung ? Aufklärungspflicht der Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Banken und Schrottimmobilien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Banken und Schrottimmobilien

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank hinsichtlich eines Verwendungsrisikos; Aufklärungspflicht einer Bank bei sittenwidriger Übervorteilung eines Käufers durch den Verkäufer; Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HTWG)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138; HWiG § 1; VerbrKrG § 9
    Kreditfinanzierter Kauf einer Eigentumswohnung - Aufklärungspflicht der Bank

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Zur Frage der Aufklärungspflicht der einen Wohnungskauf finanzierenden Bank bei sittenwidriger Überteuerung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht der kreditgebenden Bank auf Überteuerung der Immobilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2125 (Ls.)
  • DB 2006, 1371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Der erkennende Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein.

    Soweit der EuGH ("Schulte" -C 350/03- und "Crailsheimer Volksbank e.G." -C 229/04-) aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers in den Fällen herleitet, in denen dieser bei ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht die mit dem Erwerb der Kapitalanlage verbundenen Risiken hätte vermeiden können, liegen die Voraussetzungen dieser Ausnahme im vorliegenden Fall nicht vor.

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Der erkennende Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Dies gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 72/06

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages aufgrund wirtschaftlicher Überforderung

    Erforderlich ist dafür nicht nur ein substantiierter Vortrag zum Wert des Grundstücks, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nur knapp die Hälfte des Kaufpreises betragen darf (OLG Frankfurt OLGR 2006, 924 m.w.N. zur BGH-Rechtspr.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 9 U 37/05   

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https://dejure.org/2007,112771
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 9 U 37/05 (https://dejure.org/2007,112771)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.01.2007 - L 9 U 37/05 (https://dejure.org/2007,112771)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - L 9 U 37/05 (https://dejure.org/2007,112771)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.05.1959 - 5 RKn 51/58
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 9 U 37/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist den Erstangaben nicht zuletzt unter Berücksichtigung des Zeitablaufs im Rahmen der Beweiswürdigung ein höherer Beweiswert beizumessen als den später gemachten Angaben, da diese noch frei von Entschädigungsbegehren gemacht werden (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1959, Az.: 5 RKn 51/58, in: HV-INFO 1986, 802).
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