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   OLG Hamm, 23.02.2016 - I-9 U 43/15   

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https://dejure.org/2016,6660
OLG Hamm, 23.02.2016 - I-9 U 43/15 (https://dejure.org/2016,6660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2016 - I-9 U 43/15 (https://dejure.org/2016,6660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - I-9 U 43/15 (https://dejure.org/2016,6660)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung eines vorfahrtsberechtigten Motorradfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitenden vorfahrtberechtigten Motorradfahrers mit einem wartepflichtigen Pkw

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung und Verkehrsunfall mit einfahrendem Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVO § 3; StVO § 8
    Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtsberechtigten Motorradfahrers; Vorfahrtsverletzung

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 ; StVO § 3 ; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Kollision eines die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitenden vorfahrtberechtigten Motorradfahrers mit einem wartepflichtigen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rasen und Vorfahrtsverletzung - wer zahlt was?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Rasen und Vorfahrtsverletzung - wer zahlt was?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Motorradfahrer mit 70 km/h zu tief geflogen: Haftung bei Unfall trotz Vorfahrt zu 70 %

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Haftungsquote: Zu schneller Motorradfahrer gegen Vorfahrtsmissachter....

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Motorradfahrer mit 121 km/h statt 50 km/h haftet trotz Vorfahrt bei Unfall zu 70 %

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtsberechtigten Motorradfahrers und die Haftungsverteilung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung von 30 zu 70 Prozent zu Lasten eines deutlich zu schnell fahrenden vorfahrtberechtigten Motorradfahrers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rasen und Vorfahrtsverletzung - wer zahlt was?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rasender Motorradfahrer - Trotz Vorfahrt haftet ein verletzter Raser überwiegend für einen Verkehrsunfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haftet Wartepflichtiger, der einem schneller als erlaubt Fahrenden die Vorfahrt nimmt, bei Unfall mit?

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung zwischen wartepflichtigem PKW und deutlich zu schnellem Motorrad

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umstrittene Schuld eines rasenden Motorradfahrers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Haftung trotz Vorfahrt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Motorrad und Auto: Der Motorradfahrer hatte Vorfahrt und trotzdem zu 70 % Schuld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Vorfahrtberechtigten bei Geschwindigkeitsüberschreitung vor Unfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu schnell unterwegs: Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt für Unfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung trotz Vorfahrt möglich

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Der vorfahrtsberechtigte Raser

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung eines Vorfahrtsberechtigten rechtfertigt überwiegende Haftung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Geschwindigkeitsüberschreitung contra Vorfahrtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2016 - 9 U 43/15
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 1962) betreffe den nicht vergleichbaren Fall der Kollision eines Linksabbiegers mit einem zu schnell entgegenkommenden, durchgängig im Sichtfeld des Wartepflichtigen gewesenen Fahrzeug, das zudem bei Abbiegebeginn bereits näher als hier herangekommen gewesen sei und das zulässige Höchsttempo auch in geringerem Umfang als hier überschritten habe.
  • LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14

    Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2016 - 9 U 43/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.01.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg - 4 0 260/14 - teilweise abgeändert.
  • BayObLG, 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83

    Verschmelzung von Tochtergesellschaft auf Mutter-GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2016 - 9 U 43/15
    Wie bereits in erster Instanz unter Berufung auf die sehr wohl einen vergleichbaren Fall betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 1692) ausgeführt, könne die Tempoüberschreitung des Versicherten der Klägerin, der unstreitig (mehr stehe nicht fest) 121 km/h schnell gefahren sei, den Beklagten zu 1) - entgegen der Annahme des Landgerichts - keineswegs entlasten.
  • AG Leer, 10.07.2017 - 70 C 1166/16
    Jedoch ist den Beklagten die Berufung auf den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot deshalb versagt, weil durch das Rechtsfahrgebot nicht der einbiegende wartepflichtige Verkehr aus der untergeordneten Straße geschützt wird (OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2016, 9 U 43/15 m.w.N., zitiert nach juris).
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