Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 20.11.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 44/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13276
OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 44/19 (https://dejure.org/2019,13276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2019 - 9 U 44/19 (https://dejure.org/2019,13276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 9 U 44/19 (https://dejure.org/2019,13276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordre public; Verjährung; ausländisches Recht

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Regelungen des pakistanischen Rechts hinsichtlich der Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatzansprüche wegen eines Brandes in einer Textilfabrik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeldansprüche gegen einen Textildiscounter aus Bönen verjährt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldansprüche gegen Textildiscounter wegen Brandunglück in Textilfabrik in Karachi 2012 nach pakistanischem Recht jedenfalls verjährt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Schmerzensgeldansprüche für pakistanische Textilarbeiter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brand in pakistanischer Textilfabrik: Schmerzensgeldansprüche gegen Kik verjährt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines schweren Brandunglücks gegen einen Textildiscounter sind verjährt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldansprüche gegen einen Textildiscounter aus Bönen verjährt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage gegen KiK wegen Fabrikbrand in Karachi

  • datev.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldansprüche gegen einen Textildiscounter aus Bönen sind verjährt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3527
  • MDR 2019, 993
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.03.1936 - III 184/35

    1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 44/19
    Zu den wesentlichen Rechtsgrundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung zählt schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch das Rechtsinstitut der Verjährung (s. Reichsgericht, Urteil vom 20. März 1936, Az. III 184/35 und Reichsgericht, Urteil vom 19. Dezember 1922, Az. III 137/22), zumal der Wert eines jeden Rechts mit seiner Durchsetzbarkeit korrespondiert.
  • RG, 19.12.1922 - III 137/22

    Ausländisches Recht; Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 44/19
    Zu den wesentlichen Rechtsgrundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung zählt schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch das Rechtsinstitut der Verjährung (s. Reichsgericht, Urteil vom 20. März 1936, Az. III 184/35 und Reichsgericht, Urteil vom 19. Dezember 1922, Az. III 137/22), zumal der Wert eines jeden Rechts mit seiner Durchsetzbarkeit korrespondiert.
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 242/04

    Höhe des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 44/19
    Sie kann auch eintreten, wenn der Gläubiger von der Existenz des Anspruchs nichts wusste und auch nichts wissen konnte (BGH, NJW-RR 2006, 384).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48118
OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19 (https://dejure.org/2020,48118)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2020 - 9 U 44/19 (https://dejure.org/2020,48118)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2020 - 9 U 44/19 (https://dejure.org/2020,48118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 18 Abs 3 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 8 Abs 1 Nr 1 StVO
    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des Vorfahrtsberechtigten einerseits und Verstoß gegen die Wartepflicht andererseits

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall mit einer Vorfahrtsverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 20.08.2014 - 7 U 1876/13

    Vorfahrtverstoß; Blinklicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    Ein Fahrfehler des bevorrechtigten Beklagten Ziffer 1 - rechts gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger - ändert nichts an der Wartepflicht des Zeugen D. (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 463; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

    Eine Vorfahrtsverletzung hat daher - im Verhältnis zu anderen Verkehrsverstößen - ein besonderes Gewicht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, DAR 2004, 390; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    Eine Vorfahrtsverletzung hat daher - im Verhältnis zu anderen Verkehrsverstößen - ein besonderes Gewicht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, DAR 2004, 390; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

  • OLG München, 06.03.2009 - 10 U 4439/08

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Kreuzungsbereich bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    Ein Fahrfehler des bevorrechtigten Beklagten Ziffer 1 - rechts gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger - ändert nichts an der Wartepflicht des Zeugen D. (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 463; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).

  • KG, 23.09.1974 - 12 U 694/74

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    Daher muss jeder Verkehrsteilnehmer mit der Möglichkeit rechnen, dass ein rechts gesetzter Blinker eines bevorrechtigten Fahrzeugs nicht zwingend auf eine Einbiegeabsicht des Fahrzeugführers hinweisen muss (vgl. OLG Celle, DAR 2004, 390; OLG Karlsruhe - 10. Zivilsenat - Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00 -, Rn. 10, zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19
    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
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