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   OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 9 U 45/05   

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https://dejure.org/2006,7055
OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 9 U 45/05 (https://dejure.org/2006,7055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2006 - 9 U 45/05 (https://dejure.org/2006,7055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 9 U 45/05 (https://dejure.org/2006,7055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Bürgschaftserklärungswiderruf - Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 13; BGB § 765; HWiG § 1
    Anwendbarkeit des HWiG auf Bürgschaftsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufgesetzes (HWiG) auf Bürgschaftsverträge; Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) auf im Jahr 2000 geschlossene Bürgschaftsverträge

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bürgschaft für geschäftliche Forderung nicht wegen Haustürsituation widerrufbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 9 U 45/05
    Das HTWG ist nach der ständigen Rechtsprechung auf Bürgschaftsverträge nur dann anwendbar, wenn sowohl der Bürge als auch der Hauptschuldner Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind und sowohl der Bürgschaftsvertrag als auch der Hauptschuldvertrag in einer Haustürsituation zustande gekommen sind (EuGH NJW 1998, 1295; BGH NJW 1998, 2356).
  • OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 42/13

    Bürgschaftsvertrag: Voraussetzung für ein Haustürwiderrufsrecht des Bürgen;

    Das Haustürwiderrufsrecht ist auf Bürgschaftsverträge nur dann anwendbar, wenn sowohl der Bürge als auch der Hauptschuldner Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Mai 2006, 9 U 45/05, OLGR Frankfurt 2006, 1897).
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