Weitere Entscheidungen unten: KG, 30.06.2006 | SG Aachen, 22.02.2007

Rechtsprechung
   KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3229
KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,3229)
KG, Entscheidung vom 20.06.2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,3229)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,3229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos eines Moderators nach seiner Verurteilung wegen Betrugs; Möglichkeit der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Einwilligung des Abgelichteten; Begriff der "absoluten Person" der Zeitgeschichte; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    KUG §§ 22 f.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch bei Veröffentlichung von Fotos eines strafrechtlich verurteilten Schauspielers und Moderators beim Verlassen der Haftanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 703
  • afp 2007, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06
    a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).
  • KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04

    Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der

    Auszug aus KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06
    a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    Hinweis: Es handelt sich um die Hauptsachenentscheidung zu 9 U 47/06 s. KGR 2006, 1040; ZUM 2006, 926; AfP 2007, 48; NJW 2007, 703.

    In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat der Senat ausgeführt (vgl. die Parallelentscheidung zu 9 U 47/06: Senat NJW 2007, 703): .

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Rechtsprechung
   KG, 30.06.2006 - 9 U 47/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29464
KG, 30.06.2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,29464)
KG, Entscheidung vom 30.06.2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,29464)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,29464)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 926
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   SG Aachen, 22.02.2007 - S 9 U 47/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20278
SG Aachen, 22.02.2007 - S 9 U 47/06 (https://dejure.org/2007,20278)
SG Aachen, Entscheidung vom 22.02.2007 - S 9 U 47/06 (https://dejure.org/2007,20278)
SG Aachen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - S 9 U 47/06 (https://dejure.org/2007,20278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Aachen, 22.02.2007 - S 9 U 47/06
    Dabei muss der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, zwar nicht nachgewiesen aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 38; BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R - Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 10.1).

    Dieser Zusammenhang ist unter Berücksichtigung der herrschenden unfallmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Beurteilung maßgebend ist (BSG, Urteil vom 12.11.1986 - 9b RU 76/86 - Senatsurteil vom 16.08.2006 - L 17 U 316/04 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Auflage 2005 Abschnitt III Rdnr. 47, 57) erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Breithaupt 1963, 60, 61; BSGE 32, 303, 309; 45, 285, 286).

  • OLG Braunschweig, 18.08.2005 - 1 U 99/04

    Beteiligung von Parteien an einem von einem Finanzmakler initiierten

    Auszug aus SG Aachen, 22.02.2007 - S 9 U 47/06
    Mit dem 16.05.2004 stellte die Beklagte die Verletztengeldzahlungen ein (Bescheid vom 26.07.2004, Widerspruchsbescheid vom 27.10.2004, bestätigendes Urteil des Sozialgerichtes Aachen, S 1 U 99/04, vom 13.09.2006).

    Die Kammer hat die Akten des vorangegangenen Klageverfahrens S 1 U 99/04 (SG Aachen) beigezogen, in der sich insbesondere das vom Kläger in Bezug genommene Gutachten von Dr. J vom 25.02.2006 befindet.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Aachen, 22.02.2007 - S 9 U 47/06
    Die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII) setzt voraus, dass die versicherte Tätigkeit, das Unfallereignis und der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit Gewissheit bewiesen sind (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung § 8 SGB VII Rdnr. 10).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus SG Aachen, 22.02.2007 - S 9 U 47/06
    Dabei muss der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, zwar nicht nachgewiesen aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 38; BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R - Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 10.1).
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