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   OLG Schleswig, 29.11.1995 - 9 U 50/95   

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OLG Schleswig, 29.11.1995 - 9 U 50/95 (https://dejure.org/1995,13224)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.11.1995 - 9 U 50/95 (https://dejure.org/1995,13224)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. November 1995 - 9 U 50/95 (https://dejure.org/1995,13224)
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    StVG §§ 7, 17; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1, § 8 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Soweit aus dem Umstand, dass ein Überholvorgang nur unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist, auf ein sog. faktisches Überholverbot geschlossen wird (so OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.1995 - 9 U 50/95); OLG München NJW 1966, 1270; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. A. 2012, § 5 Rn. 23) findet eine solche Konzeption nach Ansicht des Senats keine hinreichende Stütze im Gesetz: Insbesondere findet sich eine solche nicht in § 5 StVO.
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss OWi 426/07

    Überholen eines anderen Fahrzeugs bei gleichzeitiger Überschreitung der

    In einer Reihe zivilrechtlicher Entscheidungen wird zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Überholen zu unterbleiben hat, wenn dies nicht ohne Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist ( vgl. u. a. OLG Schleswig VRS 91, 299, 300; OLG München VRS 31, 170, 171).
  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Soweit aus dem Umstand, dass ein Überholvorgang nur unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist, auf ein sog. faktisches Überholverbot geschlossen wird (so OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.1995 - 9 U 50/95); OLG München NJW 1966, 1270; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. A. 2012, § 5 Rn. 23) findet eine solche Konzeption nach Ansicht des Senats keine hinreichende Stütze im Gesetz: Insbesondere findet sich eine solche nicht in § 5 StVO.
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   OLG Köln, 19.03.1996 - 9 U 50/95   

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OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.1996 - 9 U 50/95 (https://dejure.org/1996,14984)
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